Unitymedia nimmt Umzug nicht an

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Unitymedia nimmt Umzug nicht an

Hallo 123recht,

ich war bis vor eineinhalb Jahren in Baden Württemberg Student und habe mir dort in mein Studentenheim einen Unitymedia Anschluss bestellt. Das lief auch alles super und ich war sehr zufrieden, bis ich dann wieder nach Hause gezogen bin, wo ich keinen Kabelanschluss habe.

Ich wollte zuerst über den Kundenlogin wegen Umzug kündigen, doch es stellte sich heraus, dass ich mich dort mit meiner Kunden-ID nicht einmal registrieren konnte, da das benötigte Captcha über Wochen nicht angezeigt wurde und dies Unitymedia auch bewusst war, wie sich in einem Telefonat herausstellte. Bei diesem Telefonat teilte man mir mit, dass ich auch per E-Mail kündigen könnte. Die tat ich somit auch.

Da ich an meinem Studienort nie gemeldet war, gab es keine Möglichkeit Unitymedia eine Ummeldebescheinigung zu schicken und ich schickte ihnen eine Kopie meines Personalausweises, auf dem meine Adresse gut zu sehen war. Ich fügte meine Unterschrift der E-Mail noch bei und hörte keine Antwort von Unitymedia. Nachdem ich online recherchiert hatte, würde es wohl helfen erste einen Antrag auf Umzug zu stellen, welcher dann von UM geprüft wird. Gesagt, getan und ich erhielt eine Meldung, dass UM bei mir daheim leider nicht zur Verfügung steht und ich bitte Kündigen solle. Ich habe also nochmals die selbe Mail verschickt.

Ich hatte dann über Monate nichts mehr von UM gehört und hatte kurz vor der Kündigung auch mein Konto gewechselt, da ich bei einer anderen Bank bessere Konditionen hatte und habe mein altes geschlossen. Somit habe ich auch logischerweise keinerlei Abzüge gesehen. Eines Tages bekomme ich dann einen Anruf von UM und man fragt mich weshalb ich nicht mehr Zahlen würde, woraufhin ich erkläre, dass ich bereits mehrfach ein Kündigungsschreiben eingereicht habe, mit Ausweisdokument, welches meinen Aktuellen Standort angibt und dass ich hier UM nicht empfangen kann und somit auch nicht für nicht erbrachte Leistungen zahlen werde. Die Dame teilte mir dann mit, dass ich eine "Abmeldebescheinigung" aus meinem Studienort bräuchte und ich erklärte ihr dass ich dort nie gemeldet war und dies nicht möglich sei. Dies erwiderte sie mit "Dann müssen Sie eine Bescheinigung von dem Ort bekommen, dass Sie dort nie gemeldet waren." Nachdem ich mich informiert hatte ob es überhaupt so eine Art von Bescheinigung gibt und ich nichts Handfestes finden konnte nahm ich an, dass dies lediglich Taktiken seien um mir das Kündigen schwer zu machen.

Ich hörte nun wieder über mehrere Monate nicht von UM und dachte das ganze hätte sich erledigt, als ich dann plötzlich Post vom Inkasso-Unternehmen bekam. Diese wollen nun Geld für alle Rechnungen seitdem ich umgezogen war und gekündigt hatte als auch Geld für Mahnungen welche ich nie erhalten hatte, da sie an meine Adresse im Studentenheim gingen und ich dort natürlich nicht mehr wohne.

Meine Frage nun: Ist das ganze so rechtens? Kann die Stadt mir bescheinigen, dass ich dort nie gemeldet war? Reichte der Perso aus um meinen Wohnort deutlich zu machen? Wie stehen die chancen, dass ich im Recht bin? Eventuell einfach ignorieren und dem dann kommendem Mahnbescheid widersprechen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

-- Editiert von Krytos am 07.08.2018 12:38

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man die Forderung vollumfänglich zurückweist. Als Erklärung würde ich nur schreiben, man würde sich nicht wiederholen, sie sollen die bisherige Korrespondenz mit ihrer Mandantin UnityMedia einsehen. Auf weitere Briefe würde ich nicht reagieren. Dass man einem Mahnbescheid widersprechen wird und viel Glück vor Gericht wünscht. Man freue sich regelrecht auf die Klage.

Wichtig sind ohnehin nur Gerichtsbriefe.

Wenn jemals geklagt wird, kann man immer noch schauen, dass man sich verteidigt und sich dann eine Meldebestätigung vom Amt holt.

Die Verbindung zwischen der amtlichen Meldung und dem Umzug sieht das Gesetz so nicht vor. Es mag zwar sein, dass UM aus Schutz vor Missbrauch eine Bestätigung verlangt, dass du wirklich umgezogen bist. Aber aus Sicht eines Gerichtsverfahrens dürfte es reichen, wenn du nachweist, dort einen Mietvertrag gehabt zu haben, der erloschen ist, nachweist, dort Student gewesen zu sein und Studium abgeschlossen zu haben und nachweist, schlichtweg woanders gemeldet gewesen zu sein. Ob ein Meldeverstoß vorliegt, vermag ich nicht sagen, aber daraus kann UnityMedia nicht ableiten, dass du den Vertrag weiter zu zahlen hast, als es vorgesehen ist.

P.S.: Gedanklich einstellen, dass man die 3 Monate Schadensersatz ab Umzug zu zahlen hat oder wurden die bereits gezahlt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
P.S.: Gedanklich einstellen, dass man die 3 Monate Schadensersatz ab Umzug zu zahlen hat oder wurden die bereits gezahlt?


Danke erstmal für den sehr hilfreichen Beitrag! Was genau meinst du allerdings mit Schadensersatz? Habe leider bisher bei meiner Recherche online noch nichts darüber gelesen, dass man wegen eines Umzuges bei UM Schadensersatz zahlen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es gibt im TKG eine Umzugsregelung, die 3 Monate+angefangener Monat quasi als Strafzahlung vorsieht, wenn man an einem vom Provider unversorgten Ort zieht.
Alles andere ist seitens UM Blödsinn, denn es steht dort nirgends was von behördlicher Ummeldebescheinigung. Das sind sture und wenig praktische interne Vorgaben. Man muss seinen Umzug nur ausreichend glaubhaft machen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten! Habe mich jetzt beim Inkasso Unternehmen gemeldet und so geantwortet wie von mepeisen vorgeschlagen. Mal schaun wie es weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen