Unklar: Muss gezahlt werden oder nicht?

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Grazz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklar: Muss gezahlt werden oder nicht?

Angenommen Person X ist selbständig im Online Marketing Bereich und verdient Geld in dem die Person Werbung über Facebook Ads schaltet. Durch einen Fehler seitens Facebook wird der Account gesperrt und auch wenn es nicht das Verschulden der Person X ist, bleibt der Account gesperrt. Auf der Suche nach einer Lösung geht Person X mit dem Unternehmen A einen Vertrag ein. Unternehmen A vermittelt Business Facebook Werbekonten. Diese haben den Vorteil dass die an den jeweiligen Facebook Account ausgeliehen werden können und sofort komplett einsatzbereit sind.

Das Vorgehen geht in etwa so. Person X möchte über einen Werbeaccount Werbung schalten und bittet um einen Werbeaccount mit einem Ausgabelimit von beispielsweise 2.000 €. Unternehmen A erstellt eine Rechnung in Höhe von 2.000 € + eine prozentuale Gebühr für deren Vermittlung. Erst nach Eingang des Geldes fragt Unternehmen A bei Unternehmen B (großes Marketing Unternehmen) an und vermittelt praktisch das ganze, so dass Person X dann den Werbeaccount mit einem Ausgabelimit von 2.000 € erhält. Die 2.000 € werden wahrscheinlich von Unternehmen A nach B und dann zu Facebook transferiert, oder halt direkt von A zu Facebook.

Nach einiger Zeit hört Person X mit dem Werben auf und sieht in all seinen Werbekonten insgesamt 25.000 € als Guthaben. Person X bittet also das Unternehmen A ihm das Geld zurück zu zahlen und den Vertrag zu kündigen.

Plötzlich meint aber das Unternehmen A, dass kein Guthaben bestünde, sondern Person X dem Unternehmen 19.000 € schulde. Dabei macht das Unternehmen eine banale Rechnung in dem es schaut wie viel hat Person X an das Unternehmen A überwiesen und fordert einen Bericht von Facebook an, wie viel insgesamt ausgegeben wurde. Laut der Rechnung von Unternehmen A sei mehr ausgegeben worden als bezahlt wurde. So einfach sei es aber nach Ansicht von Person X nicht, da es bis zu 16 Werbekonten bestanden und die Übersicht komplett fehle.

Person X sieht das nicht ein. Es ist für Person X nicht begreiflich wie mehr ausgegeben werden konnte als bezahlt wurde. Schließlich wurde ein Ausgabelimit erstellt NACHDEM die Rechnung bezahlt wurde.

Unternehmen A argumentiert, dass es ja mal vorkommen könnte das Facebook zum Beispiel etwas mehr auflädt als angefragt wurde.

Person X kann das nicht nachvollziehen, weil die Person selbst nicht das Gefühl hatte so viel mehr bekommen zu haben als die Person dafür gezahlt hatte. Und auch die Argumentation , dass Facebook ja vielleicht versehntlich mehr aufgeladen hätte sieht die Person auch nicht ein, da alle Rechnungen bezahlt worden sind.

Das Problem besteht zudem darin, als die Person X sich an das Unternehmen A gewandt hat und Geld ausgezahlt haben wollte, hat Unternehmen A die Berechtigung von Person X für alle Werbekonten entzogen, so dass Person X selber nicht nachvollziehen hätte können ob wirklich so viel ausgegeben wurde. Stattdessen werden scheinbar von Facebook erstellte Report (teils unvollständig) weitergeleitet, die diese Ausgaben bestätigen sollen.

Was denkt ihr, hätte Unternehmen A Anspruch gegen Person X auf Zahlung der 19.000 € ?



-- Editiert von User am 19. September 2023 19:40

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von Grazz):
als die Person X sich an das Unternehmen A gewandt hat und Geld ausgezahlt haben wollte, hat Unternehmen A die Berechtigung von Person X für alle Werbekonten entzogen, so dass Person X selber nicht nachvollziehen hätte können ob wirklich so viel ausgegeben wurde

Diese Vorgehensweise war natürlich suboptimal von Person X ...



Zitat (von Grazz):
Was denkt ihr, hätte Unternehmen A Anspruch gegen Person X auf Zahlung der 19.000 € ?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Hier dürfte es auf die Güte der Argumente der jeweiligen Parteien ankommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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