Unklare Vertragslaufzeit

9. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklare Vertragslaufzeit

Hallo Rechtsprofis,
ich habe folgende Situation:
Ich habe bei einem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag für einen DSL Internet-anschluss abgeschlossen. Der Anbieter hat dann leider bemerkt, dass die Leistung an meiner Wohnung doch nicht erbracht werden kann und der Vertrag wurde (zum Teil) aufgelöst (ich habe den normalen Telefonanschluss behalten). Stattdessen habe ich dann einen Vertrag zum Internetzugang via Funk abgeschlossen.
Im Bestätigungsschreiben zum Vertragsabschluss stehen folgende Hinweise zu AGB, Vertragsläufzeit und Künigung:

"Für den Vertrag gelten die AGB der XYZ GmbH für das jeweils bestellte Produkt. Die AGB sind in den XYZ Shops oder bei Ihrem Kundenberater erhältlich [...]
Sofern nachfolgend keine speziellen Hinweise zur Kündigung angegeben sind, gelten diese allgemeinen Hinweise zur Kündigung.
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Der Samstag gilt nicht als Werktag."


Nun steht in den AGB, dass es eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten für den Tarif gibt. In meinem Vertrag/Bestätigungsschreiben steht allerdings eine unbestimmte Vertragslaufzeit und 6 Tage Kündigungsfrist.
Da ich von lex specialis derogat legi generali ausgehe müsste die Laufzeit in meinem Vertrag gelten und nicht die der AGB. Stimmt das? Oder verstehe ich etwas völlig falsch?

Viele Grüße
Nocker

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-- Editiert Nocker am 09.06.2013 09:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wenn Du dir die vertraglichen Vereinbarungen nochmals durchliest, müsste Dir auffallen, das die 24 Monate wie allgemein üblich als Mindestvertragslaufzeit bezeichnet sind.

Die Formulierung "Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit" bedeutet nur, das das Vertragsverhältnis auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung fortbesteht.

Da der Vertrag höchstwarscheinlich auch die AGB mit einbezieht, hast Du also der Schilderung nach ein "Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen (exklusive Samstag)"



quote:
Da ich von lex specialis derogat legi generali ausgehe

Auf welcher Grundlage? AGB sind kein Gesetz.
Einen Normenkonflikt kann die "lex specialis" nicht Auflösen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mir kommen die 6 Tage Kündigungsfrist für einen DSL-Anschluß seltsam vor. Das hört sich eher nach Bedingungen für einen Telefonanschluß an. Bitte genauer prüfen, denn mit dem DSL wird üblicherweise 24 M. MVLZ vereinbart. Vielleicht wurden unbewusst 2 Verträge geschlossen?

Ansonsten kann doch der Vertrag vom Lieferanten nicht erfüllt werden - also keine Zahlungsverpflichtung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Er hatte einen Telefon-DSL-Internetanschluss abgeschlossen.
DSL ging nicht, wurde storniert, den normalen Telefonanschluss aus dem Kombi hat er behalten.
Und hat dann einen UMTS-Internetzugang abgeschlossen.



Jetzt muss er erstmal aufdröseln wo welche Laufzeit mit welcher Bezeichnung stand ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig. Vielleicht habe ich diese Woche meine rosarote Brille auf - aber ich sehe auch hier noch kein Rechtsproblem. DSL-Vertrag kann nicht erfüllt werden, also besteht kein Vertrag. Als Ersatz hat man vermutlich den normalen T-Analog-Anschluß geschaltet, der wiederum kurzfristig kündbar ist(6 Tage).
Und der Funk-Internetanschluß könnte auch Wimax o.a. sein und nicht unbedingt UMTS/HSDPA.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Nocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Im das noch mal aufzuklären. Das Bestätigungsschreiben zum Vertrag zum Internetzugang via Funk abgeschlossen hatte den obigen Inhalt(in kursiv). Alles andere war da bereits abgeschlossen (Der Telefoanschluss) oder aufgelöst (Der ursprüngliche DSL Vertrag).

Meine konkrete Frage war welche Angabe zur Vertragslaufzeit jetzt gilt die 24 Monate aus den AGBs oder die Unbestimmte mit 6 Tagen Kündigungsfrist?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der zweite Satz schließt die Mindestvertragslaufzeit der AGB aus, da eine konkretere Vertragslaufzeit folgt. Im folgenden Satz steht dann die Vertragslaufzeit "unbestimmt". Es gibt hier u.A. ein aktuelles Urteil gegen 1&1 (Klageführer Verbraucherzentralen), wo die Wendung "unbestimmte Laufzeit" für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit gewertet wurde (LG Koblenz, 1 O 378/12).

Auch beim BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20133/10" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10: Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"">VII ZR 133/10</a> vom 27.01.2011) ist herauszulesen, dass unbestimmt geschlossene Verträge jederzeit mit Einhaltung einer angemessenen (oder wie hier vertraglich festgelegten Frist) ordentlich küpndbar seien, jedoch keiner gesonderten Mindestvertragslaufzeit unterliegen.

Gegenteiliges habe ich auf Anhieb nicht gefunden. Wie die Wendung auszulegen ist, da kann man nun sicher gut diskutieren und im Zweifel müsse man ein Gericht anrufen, um die Auslegung zu würdigen. Aber: Es gibt auch die Faustregel, dass eine widersprüchliche Klausel im Zweifel pro Verbraucher ausgelegt werden müsste.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.06.2013 13:51

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