Unternehmen unterschreibt Vertrag ohne erkennbaren Namen

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Netero
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 13x hilfreich)
Unternehmen unterschreibt Vertrag ohne erkennbaren Namen

Hallo,

auf einem sehr vertraulichem Vertrag über die Geheimhaltung von Firmeninformationen und Vereinbarung zur Löschung von sensiblen Daten gegen Entgelt, hat mir ein Unternehmen einen Vertrag zum Unterschreiben vorgelegt.
Der Vertrag ist bereits von der Firma unterschrieben (mit dem Zusatz: im Auftrag von besagter Firma), allerdings ist kein Name der Person die unterschrieben hat vermerkt, aus der Unterschrift selbst kann jedenfalls kein Name abgelesen werden.
Alles etwas seltsam, auch deshalb weil sich seitens der Firma kein Verantwortlicher namentlich bekennen will.

Meine Frage wäre, in wie fern ist dieser Vertrag überhaupt gültig wenn ich unterschreibe?
Wäre ich etwa an den Vertrag gebunden, während die Firma ein Schlupfloch verfügt um sich aus der Verantwortung zu ziehen?

Viele Grüße
Leninger



-- Editiert von Leninger am 04.08.2019 23:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Leninger):
Der Vertrag ist bereits von der Firma unterschrieben

Glaube ich nicht, denn nur Menschen und Roboter können unterschreiben. Letztere dürften in der Firma nicht zum Einsatz kommen.



Zitat (von Leninger):
Meine Frage wäre, in wie fern ist dieser Vertrag überhaupt gültig wenn ich unterschreibe?
Wäre ich etwa an den Vertrag gebunden, während die Firma ein Schlupfloch verfügt um sich aus der Verantwortung zu ziehen?

Dazu müsste man den Inhalt des Vertrages kennen. An der Unterschrift sollte es jedenfalls nicht scheitern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Netero
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Leninger):
Der Vertrag ist bereits von der Firma unterschrieben

Glaube ich nicht, denn nur Menschen und Roboter können unterschreiben. Letztere dürften in der Firma nicht zum Einsatz kommen.


Sie dachten eine juristische Person als solche wäre gemeint?
Ich vermute eher es war ein Angestellter der Firma, in meinem Leichtsinn ging ich jedoch davon aus dies nicht extra erwähnen zu müssen. Der Punkt ist jedenfalls, dass die Unterschrift kein vollständiger Name ist, ein Name im Klartext (zusätzlich zur Unterschrift) wie auf Verträgen so üblich, fehlt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, welche Person in welcher Funktion die Unterschrift geleistet hat.

Zitat (von Leninger):
Meine Frage wäre, in wie fern ist dieser Vertrag überhaupt gültig wenn ich unterschreibe?
Wäre ich etwa an den Vertrag gebunden, während die Firma ein Schlupfloch verfügt um sich aus der Verantwortung zu ziehen?
Zitat (von Harry van Sell):

Dazu müsste man den Inhalt des Vertrages kennen. An der Unterschrift sollte es jedenfalls nicht scheitern.


Den Inhalt müssen Sie nicht kennen, es geht mir nicht um die etwaige Möglichkeit durch Vertragsklauseln oder Sonstiges sich von der Verpflichtung zu lösen, sondern um die Wirksamkeit des Vertrages an sich, welcher zwar mit Sicherheit von der besagten Firma stammt, aber keine Unterschrift enthält die jemanden zugeordnet werden kann.
Den Vertrag kann jeder unterschrieben haben und damit stellt sich die Frage wer im Zweifel haftet.
Wenn das Unternehmen Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen sollte, wer übernimmt dann falls plötzlich keiner im Unternehmen mehr etwas damit zu tun gehabt haben will?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Leninger):
Es ist daher nicht nachvollziehbar, welche Person in welcher Funktion die Unterschrift geleistet hat.

Das muss einen nicht interessieren, so was muss das Unternehmen dann selber intern klären.



Zitat (von Leninger):
welcher zwar mit Sicherheit von der besagten Firma stammt

Wenn man nachweisen kann, dass das Unternehmen den Vertrag so abschließen wollte, ist alles in Butter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Netero
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Wenn man nachweisen kann, dass das Unternehmen den Vertrag so abschließen wollte, ist alles in Butter.


Das sollte man meinen, aber irgendeinen Grund muss diese Geheimnistuerei seitens des Unternehmens ja haben. Ein reger Schriftverkehr per Mail, ohne dass sich jemals jemand mit seinem Namen vorgestellt hat (keine Signatur etc.), auch auf direkte Nachfrage nicht. Das Unternehmen ist keine kleine Klitsche (Milliarden-Umsatz), denen man Inkompetenz vorwerfen könnte.

Es muss schon einen triftigen Grund haben, wieso niemand sich dazu bekennen will.
Ich kann mir das zwar schon halber denken, es geht hier um Datenschutzverletzungen, von denen im Fall der Fälle später niemand etwas gewusst haben will. Ich möchte aber selbstverständlich trotzdem auf der sicheren Seite sein, sodass zumindest die Vereinbarungen aus dem Vertrag wirksam sind.

-- Editiert von Leninger am 05.08.2019 00:34

-- Editiert von Leninger am 05.08.2019 00:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Larry100):
Meine Frage wäre, in wie fern ist dieser Vertrag überhaupt gültig wenn ich unterschreibe?


Natürlich wäre der gültig. Dafür genügt schon deine Unterschrift. Wenn du dir Sorgen machst, dann verlange von der Firma eine leserliche Unterschrift bzw. einen lesbaren Klarnamen auf dem Vertrag.

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