Unterschriebene Auftragsbestätigung fehlerhaft --> zu Lasten Kunde?

8. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bernhard_A
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschriebene Auftragsbestätigung fehlerhaft --> zu Lasten Kunde?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt.

Es geht um eine Glasschiebetüre.

7.12 Angebot von Fa. XY eingeholt für 1000€. Angebotsbestätigung unterschrieben!

20.12 Anzahlungsrechnung von 50% beglichen

18.1 Neue Angebotsbestätigung von Fa. XY erhalten. Es wurden Montagekosten von 270€ vergessen!
Angebotsbestätigung nicht unterschrieben

19.1 Wurde die Schiebetüre eingebaut ohne das hier nochmal nachgefragt wurde ob die 270€ für uns i.O. sind

20.3 Rechnung erhalten inkl. Montagekosten

So, jetzt das Dilemma.
Wenn wir die Montagekosten bei der ersten Angebotsbestätigung gesehen hätten, hätten wir den Auftrag nicht bestätigt. Wir haben hier Vergleichsangebote welche weitaus günstiger sind.
Aber wirklich zeitlich reagieren konnten wir hier nicht.

So, was ist hier zu bezahlen?

Beste Grüße
Bernhard

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich würde sagen ihr habt das Angebot die Schiebetür für 270 EUR einbauen lassen konkludent durch das Zulassen des Einbaus angenommen.

So wie ich die Schilderung verstehe, war die Montage ja nicht Teil des ursprünglichen Angebots also im Rahmen des ursprünglichen Vertrags auch nicht geschuldet.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
So wie ich die Schilderung verstehe, war die Montage ja nicht Teil des ursprünglichen Angebots also im Rahmen des ursprünglichen Vertrags auch nicht geschuldet.


Das ist die Frage.
War die Montage bereits in der ersten Auftragsbestätigung enthalten und wurde quasi nur der Betrag vergessen, oder stand da überhaupt nichts von Montage?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernhard_A
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Montage war in der ersten Auftragsbestätigung nicht enthalten.

Das heißt für mich, dass jede Firma wenn nicht in der Auftragsbestätigung enthalten, Leistungen durchführen kann und dies von jedermann akzeptiert werden muss, wenn man dies nicht explizit ablehnt?

Wenn ich nicht zufällig am Tag zuvor mein E-Mail Postfach geöffnet hätte, wäre mir die neue Auftragsbestätigung gar nicht aufgefallen und ich hätte somit unwissend durch Zulassung der Montage, dem zugestimmt.

Somit hätte in diesem Fall die Firma auch gut 600€ für die Montage berechnen können ohne das man hier etwas tun kann?

Muss die Fa. nicht wenigstens durch ein persönliches Gespräch darauf aufmerksam machen, dass hier Mehrkosten akzeptiert werden.

Das ist eine irrwitzige Situation.

Aber schon mal besten Dank für die Aufklärung.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Bernhard_A
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Hättest du auch, wenn du die Email nicht geöffnet hättest.
Ist am Ende aber auch egal, du hattest die Leistung ursprünglich nicht beauftragt und dann trotzdem durchführen lassen. Dafür ist eine übliche Vergütung zu entrichten. Und übliche Vergütung ist nicht das billigste Angebot auf dem Markt.


Ach ja hätte ich? Die Entscheidung wurde mir offenkundig vorenthalten.

Wenn da Montagekosten von 600€ dringestanden wären mit Sicherheit nicht.
Auch 270€ ist schon sehr gut vergütet. Im Vergleich hat eine Bekannte fast dieselbe Schiebetüre für 100€ weniger montieren lassen.

Schlussendlich zahle ich natürlich die Montagekosten.
270€ mit welchem man nicht gerechnet hat ist für manch einer ziemlich viel Geld.

Für mich als Resümee bleibt nur zu sagen, dass ich mir ab sofort alles schriftlich bestätigen lasse ob wirklich alle Kosten im Auftrag enthalten sind und welche Mehrkosten entstehen können.

Im Endeffekt hat der Laie hier keinerlei Möglichkeiten nachträglich sich gegen solch Schlamperei zu wehren und wenn dann nur mit nicht unerheblichen Aufwand und Kosten.


Vielen Dank für die Aufklärung und ein schönes WE.

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