Bestimmt ein beliebtes thema hier hab aber in der suchfunktion nichts dazu gefunden:
Also wurde heute auf der Straße von einem äußerst netten Kerl auf der Straße angesprochen der ein ach so nettes Programm für Jugendlich hat....
jedenfalls gab ich ihm meine Unterschrift in dem etwas für 3 Monate zu bestellen das insgesamt 10 kostet und das ganze sei ja noch unverbindlich ich würde noch einen Bestätigungsanruf bekommen...
Ja ich weiss dass das ziemlich das bescheuertste war das ich tun konnte aber das weiss ich mittlerweile selbst.
Ich habe dann einen Abzug bekommen und auf dem dann gelesen dass das ganze verbindlich für 2Jahre wär...
bin sofort zu ihm hin und habe meinen Zettel verlangt und der Typ hat ihn dann zerrissen.
Nun bin ich aber gar nicht mehr 100% sicher ob das der richtige Zettel war habe es gar nicht überprüft.
Also für den Fall das er es nicht war und ich nun in dem Vertrag drin bin...
1. Der "Vertrag" war so ein Lieferschein und nicht als "Vertrag" ausdrücklich gekennzeichnet, zudem waren keine deutlichen Angaben zu den kosten zu sehen.
Zudem habe ich nun da der Kerl ihn zerissen hat ja auch keine Chance mehr die Kündigungsfrist zu nutzen, Ich habe auch weder Name der Firma noch Adresse.
Ist der "Vertrag" also überhaupt gültig?
2.Falls er gültig ist...wie käme ich aus der Geschichte wieder raus?
Danke schon mal im voraus!
Unterschrift gültig?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo Hantz,
m.E. fällt das Ganze nach Ihrer Schilderung durchaus unter Haustürgeschäfte und Sie haben, selbst wenn das Zerrissene nicht Ihr Vertrag gewesen sein sollte, ein entsprechendes Widerrufsrecht.
Von daher abwarten, ob und was passiert, und dann einfach formlos schriftlich in der vorgesehenen Frist widerrufen.
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho!
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Danke für die Antwort
das heißt die wiederufsfrist beginnt erst 14tage nach erhalt einer Bestätigung oder dergleichen?
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Hallo Hantz,
ganz klares Jein.
Es sind m.W. 14 Tage, wenn Sie die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluß erhalten haben. Die Frist verlängert sich auf einen Monat, wenn Sie die Belehrung erst hinterher erhalten.
MfG,
der Ritter
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