Unterschrift gefälscht

25. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)
Unterschrift gefälscht

Hallo,

ich habe vor ca. 3Wochen ein Schreiben von Real Inkasso bekommen in denen Sie einen Betrag von über 700Euro fodern für einen am 31.8. letzten Jahres abgeschlossenen Kaufvertrag einer Hardware bei der Telefonica GmbH Germany auch bekannt unter o2. Ich habe und hatte noch nie etwas mit dieser Firma zu tun. Zuerst dachte ich es wäre ein Versehen oder das Inkasso Unternehmen macht auf Dummfang. Ich erkundigte mich telefonisch bei o2 ob sie mich in ihrer Datenbank haben und sie konnten das bestätigten was das Inkasso Unternehmen verlangt. Es wurde auch ein Ausweis beim Kauf vorgelegt. Die Mahnbriefe von o2 wurden aber immer an eine andere Adresse geschickt und sie hatten auch eine andere Bankverbindung. Ich konnte mich entsinnen das ich letztes Jahr meinen Ausweis verloren hatte und mir kam nur eine Möglichkeit in den Sinn. Mein Ausweis wurde gefunden und damit wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Heute habe ich den Inkasso Unternehmen eine Vertragszweiflung geschickt und habe den Fall auch der Polizei gemeldet. Meine Frage ist inwieweit können die mich belangen bzw muss ich meine Unschuld nachweisen. Ich bin Student und kann mir auch kein Anwalt leisten.

vielen Dank
Stephan

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Da passiert dir nichts. Beweisen muss immer der, der Knete will. Bei dem Kauf wurde sicher auch eine EC-Karte verlangt und die wird zum Täter oder einem anderen Verlierer führen.

Auch die andere Anschrift und eine hoffentlich nicht identische Unterschrift werden für eine Gaunerei sprechen.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep cool!
Mit dem Nachweis zum verlorenen Ausweis und der Strafanzeige hast du ausreichend Unterlagen. Um Mißbrauch deiner Daten zu vermeiden, würde ich den Sachverhalt sachlich darstellen, eine Geschäftsbeziehung abstreiten, d.h. das damit auch die Berechtigung für die Verarbeitung und Speicherung entfällt und sofortige Sperrung deiner Daten und alsbaldige Löschung verlangen.
Verlange eine Auskunft nach BDSG und lasse dir Sperrung und Löschung schriftlich bestätigen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt -> Widersprechen und zurück ans Gericht!!!

Wenn man bei Mahn- und Volstreckungsbscheid nicht reagiert, kann die Forderung (egal, ob Missbrauch vorliegt oder nicht) vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Sonst würde ich mir aber keine Gedanken machen.
Selbst die Strafanzeige bei der Polizei ist keine Pflicht, um eine Forderung wirksam abzustreiten. Mitunter kann Strafanträge nur der Geschädigte stellen. Dieses ist aber das Mobilfunkunternehmen.

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#4
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten. Letzte Woche habe ich erneut einen Brief bekommen (nach zwei Monaten) diesmal aber von einem Rechtsanwalt. Diesen habe ich ebenfalls eine Vertragszwefelung geschrieben.
Ich habe eine Frage wegen des Ausweisverlustes. Mein neuer Ausweis wurde am 17.9.10 ausgestellt und der Vertrag wurde am 30.8.10 abgeschlossen. Habe ich die Verlustmeldung zu spät gemeldet?

Vielen Dank
Stephan

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#5
 Von 
Habrechtmann
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Ausweis wurde am 17.9.10 ausgestellt und der Vertrag wurde am 30.8.10 abgeschlossen.

Dann ist ja wohl klar, daß der Vertrag mit dem alten Ausweis abgeschlossen wurde. Im übrigen werden auch weitere Ausweisdaten erfasst, wie Nummer oder Gültigkeitsdatum, um dies zu beweisen.
Ich glaube nicht, daß es diesbezüglich Nachteile gibt wegen einer verspäteten Verlustmeldung. Bringt in dem Falle auch nichts, da ein Ausweis ja nicht gesperrt werden kann und eine frühere Meldung eine unberechtigte Nutzung des Ausweises verhindert hätte!

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#6
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
diesen Dienstag ist die ganze Geschichte wieder ins rollen gekommen. Mich rief die Kriminalpolizei an und wollte mich als Zeuge vernehmen, was ich zustimmte. Vieleicht war das nicht besonders klug aber ich war einfach zu neugierig. Auf jeden Fall weiß ich jetzt das der Kauf über das Internet abgeschlossen wurde.
Der Anschluß wurde zurückverfolgt und auch die Lieferadresse. Zwei verschiedene Adressen die nichts mit mir zu tun haben. Was von mir nicht eindeutig angegeben wurde ist das Datum des Verlustes meines Personalausweis. Das Handy wurde am 31.8.10 gekauft. Am 27.9.10 Habe ich meinen Perso als Verlust gemeldet für den Tag 3.9.10 und als ich den Fall bei der Polizei meldete hatte ich gesagt Ende Juli Anfang August. Ich hatte diese Daten geschätzt und war mir eben nicht sicher. Wenn man seinen Ausweis als Verlust meldet muss man ein konkretes Datum angeben ich hatte also ungefähr geschätzt.
Kann mir das jetzt zum Verhängnis werden?

ich Danke Euch für Eure Antworten

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wenn man nicht genau weiss, wann es verloren/gestohlen wurde, wie soll man da Datum und Uhrzeit angeben? Keine Sorge. O2 kann daraus auch keinen Regreß ableiten. Wäre vernünftig geprüft worden, dann wäre das nicht passiert.

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#8
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort Pragmaticus. Also die Sache wird jetzt den Staatsanwalt übergeben und der entscheidet was passiert. Ich werde Euch auf den laufenden halten.

Grüße

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mitunter kann Strafanträge nur der Geschädigte stellen. Dieses ist aber das Mobilfunkunternehmen

Stimmt so nicht. Den Betrugsverdacht kann jeder äußern. Auch Dritte, die Kenntnis von der Sache haben. Davon abgesehen ist der TE hier durchaus ein Geschädigter. Nicht nur die Telefonica ist hier geschädigt.

quote:
Vieleicht war das nicht besonders klug aber ich war einfach zu neugierig

Wieso sollte das nicht klug gewesen sein?

Ansonsten schließe ich mich pragmaticus an. Mit der Ergänzung: Bei einer Klage auf den Betrag durch die Telefonica würde sie nicht nur beweisen müssen, dass du was mit den Adressen zu tun hast, sie würde auch beweisen müssen, dass du die Bestellung getätigt hast.

Jaja, die Strafverfolgung braucht mitunter schonmal ein Jahr :)


Rückfrage: Bei Internetbestellungen werden mitunter ja eigentlich keine Ausweisdaten abgefragt. Gibt es da noch einen zusätzlichen Handyvertrag inkl. Unterschrift von einem Service-Laden oder inwiefern hat das mit deiner letzten Jahr vermutenden Fälschung der Unterschrift zu tun?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.12.2012 09:44

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Kooperation mit der Kripo ist das einzig vernünftige, wenn man keinen Dreck am Stecken hat. Ist man selber Opfer bzw. nur Zeuge, dann kann einem nichts passieren. Lass Dir aber zur Sicherheit Auskünfte von Bürgel und Schufa senden, damit Falscheinträge enddeckt werden können.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Verfahren wurde jetzt offiziell eingestellt. Aus Mangel an Beweisen. Logisch. Ich wurde nur als Zeuge und nicht als angeklagter verhört. Aber diese Verhörungen sind wirklich ätzend, da der Polizist dir immer das Gefühl gibt, dass du etwas zu verbergen hast und mit der Sprache rausrücken sollst.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Für den Polizist und Staatsanwalt kommt ja auch das Vortäuschen einer Straftat in Betracht. Dass man den Verlust des Persos absichtlich meldet um sich über eine andere Adresse zu bereichern. Das dürfen die ja nicht einfach so ausschließen, nur weil du so nett bist.

Für dich war der Fall zivilrechtlich spätestens mit dem Melden des Perso-Verlustes aber eigentlich auch schon mit den völlig falschen Adressen erledigt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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