Hi Leute,
Eine Freundin (F) hat ein Problem. Sie wohnte ein Paar Monate in einer WG und nur einen Mietvertrag unterschrieben.
Ihre damalige (etwas merkwürdige) Mitbewohnerin hat ohne Ihr Wissen einen Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen und hat ihn mit i.A. (F) Unterschieben. Nun, 7 Monate später (und 4 Monate nach Auszug), kommt eine Rechnung über 100€ zzügl. Mahngebühr und Einwohnermeldeamtauskunftskosten von den Stadtwerken. Im Schreiben steht, als Vertragspartei ist Sie verpflichtet zu zahlen. Nach eien Gespräch sehen die Stadtwerke ein, dass es so nicht geht.
Von den mittlerweile 25€ Mahnkosten wollen Sie aber nicht absehen. Die muss Sie doch nicht zahlen oder?
Ist dieses i.A. ohne wissen der künftigen "Vertragspartei" überhaupt wirksam? Immerhin fehlts da ja schon am Erklärungsbewusstsein.
Viele Grüße
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Unterschrift i.A. eines Unwissenden
20. Februar 2013
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Frage vom 20. Februar 2013 | 14:53
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 282x hilfreich)
Unterschrift i.A. eines Unwissenden
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#1
Antwort vom 20. Februar 2013 | 15:39
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Die muss Sie doch nicht zahlen oder?
Nein, Mahnkosten für eine von Anfang an unberechtigte Mahnung müssen nicht übernommen werden, außer man hätte bewußt den falschen Eindruck erweckt, daß die Mahnung berechtigt war, was hier nicht der Fall ist.
quote:
Ist dieses i.A. ohne wissen der künftigen "Vertragspartei" überhaupt wirksam?
Ohne Wissen und Zustimmung (!) nicht. IMO würde auch ein "hey, ich hab da was in deinem Namen i.A. unterschrieben" keine Pflicht begründen, den Vertragspartner zu informieren, daß dies ohne Erlaubnis geschah. Da hätte man ja viel zu tun. Eine konkludente Zustimmung könnte daraus ohne weiteres nicht konstruiert werden. Anders könnte es sein, wenn man dann die so vereinbarten Leistungen auch wissentlich in Anspruch nimmt.
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