Meine Mutter hat vor 10 Jahren kurz für die Volksfürsorge gejobbt. Um irgendeine Prämie zu bekommen, hat sie allen möglichen Leuten in ihrem Umfeld eine Versicherung angedreht. Ich habe bereits, mit 19 Jahren, eine eigene Wohnung gehabt. Irgendwann bekomme ich Post von der Volksfürsorge. "Vielen Dank, dass Sie sich für die Volksfürsorge entschieden haben." Ich erfuhr aus den Schreiben, dass ich eine Lebens- und eine Unfallversicherung abgeschlossen habe, obwohl ich nie irgendwas unterschrieben habe. Die Unfallversicherung habe ich möglichst schnell wieder gekündigt. Was die Lebensversicherung angeht, hat mir meine Mutter auf Anfrage erzählt, ich könnte mir das eingezahlte Geld jederzeit auszahlen lassen. Ich hatte mit 19 Jahren keine Ahnung. Ich habe den Vertrag selbst nie gesehen, ich weiss eigentlich immer noch nicht mal, wer im Todesfall der Begünstigte wäre. Das Geld für die Lebensversicherung wird seit 10 Jahren von meinem Konto abgebucht. Ich habe der Volksfürsorge nicht mitgeteilt, dass meine Mutter meine Unterschrift gefälscht haben muss, weil ich nicht wollte, dass sie eine Anzeige wg. Urkundenfälschung bekommt, trotz allem ist das immerhin meine Mutter. Jetzt ist die Urkundenfälschung verjährt. Ich kann mir momentan die Beiträge nicht leisten, die eingezahlte Geldsumme könnte ich gut gebrauchen. Die Behauptung meiner Mutter, ich könnte mir die eingezahlte Summe jederzeit auszahlen lassen, hat sich inzwischen als falsch erwiesen. Ich könnte jetzt ca. 1000 Euro ausgezahlt bekommen, obwohl ich 5000 eingezahlt habe. Wie komme ich da wieder raus, ohne allzu viel Geld zu verlieren?
Unterschriftfälschung bei Lebensversicherungsvertrag
12. Dezember 2007
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Frage vom 12. Dezember 2007 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschriftfälschung bei Lebensversicherungsvertrag
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2007 | 04:45
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
lassen Sie sich dringend von einer Verbraucherberatung - Verbraucher-Zentrale beraten.
Es gibt Urteile aus neuerer Zeit vom BGH, die zu Gunsten der Versicherungsnehmer formuliert sind.
Viel Erfolg und gutes Gelingen!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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