Untervermietung verboten: welche Rechtsform /Möglichkeiten

25. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Untervermietung verboten: welche Rechtsform /Möglichkeiten

Geplant war es eine Bäckerei Untervermieten zu lassen mit einem monatlichen Profit von 1.500 Euro.

Der Eigentümer ist gegen eine Untervermietung.

Welche legalen Möglichkeiten habe ich das anders zu „verpacken" um das gleiche Resultat ( + 1500€ ) zu erzielen.

Ich bin in diesem betreibt Unwissend und hoffe auf gute Vorschläge und ideen.

Die Bäckerei wird als Einzelunternehmer geführt. Gibt es eine Möglichkeit So etwas wie einen Geschäftsführer zu installieren und ihm die volle Haftung für den Laden zu überschrieben und fest zu machen das 1500e monatlich an den Geschäftsinhaber zu zahlen sind, unabhängig vom Ergebnis?

Oder muss Eine andere Rechtsform gewählt werden?

Wie kriegt man das am besten hin?


Lg

-- Editiert von Moderator topic am 06.02.2022 01:28

-- Thema wurde verschoben am 06.02.2022 01:28

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was Deine eigentliche Frage ist.

Du hast eine Bäckerei gemietet?
Und jetzt willst Du die unter vermieten, für 1500€ mehr als Du selber zahlst?
An wen? Was will der dort betreiben? Auch eine Bäckerei?

IMHO auch :forum:
Steuerrechtliche Fragen sind hier wohl nicht die dringendsten.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Du hast eine Bäckerei gemietet?
Und jetzt willst Du die unter vermieten, für 1500€ mehr als Du selber zahlst?
An wen? Was will der dort betreiben? Auch eine Bäckerei?


Genau.
Ich möchte sie an eine dritte Person vermieten.
Der möchte die Bäckerei genau so weiterführen.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Gut, dann bin ich immer noch lange nicht bei steuerlichen Fragen, sondern:

1. Die Untervermietung ist Dir vom Vermieter gestattet bzw. lt. Gewerbemietvertrag zulässig?
Nein, sehe ich gerade selber in Deinem Beitrag.
Dann kommen wir zu:

2. Dir sind die relativ kurzen Kündigungsfristen von Gewerbemietverträgen bekannt? Denn, welcher Vermieter ist so dämlich und vermietet weiter an A, wenn er von B offensichtlich 1500 € mehr bekommen würde?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Gut, dann bin ich immer noch lange nicht bei steuerlichen Fragen, sondern:

1. Die Untervermietung ist Dir vom Vermieter gestattet bzw. lt. Gewerbemietvertrag zulässig?
Nein, sehe ich gerade selber in Deinem Beitrag.
Dann kommen wir zu:

2. Dir sind die relativ kurzen Kündigungsfristen von Gewerbemietverträgen bekannt? Denn, welcher Vermieter ist so dämlich und vermietet weiter an A, wenn er von B offensichtlich 1500 € mehr bekommen würde?



Zu nr 2)

Alter seit Jahren bestehender Gewerbemitvertrag. Laufzeit noch ca 9 Jahre.
Daher günstige Miete.

Wäre der Laden jetz frei, würde eine andere ganz Miete anfallen.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Tomford):
Welche legalen Möglichkeiten habe ich das anders zu „verpacken" um das gleiche Resultat ( + 1500€ ) zu erzielen.

Gar keine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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