Herr A und Herr B wollen in Zukunft zuammenarbeiten. Beide haben eine GmbH. Herr A möchte außerdem Herrn B später alles vererben. Da es in der damaligen Situation aus mehreren Gründen noch nicht anders möglich war, schreibt Herr A Herrn B ein unwiderrufliches Angebot in dem verankert ist, dass Herr B ab Datum x 50 % der GmbH von Herrn A bekommt und nach dessen Ableben die restlichen 50 %. Herr B schreibt Herrn A ein unwiderrufliches Angebot, welches besagt, dass Herr A aus der GmbH von Herrn B ab Datum x dasselbe Gehalt beziehen kann wie Herr A selbst.
Inzwischen hat sich die Situation geändert und die beiden sind verstritten. Herr A arbeitet nicht mehr mit (was aber auch nicht im Angebot verankert war) und besteht nun aber auf sein Gehalt aufgrund des Angebotes. Das Angebot wurde nie offiziell und schriftlich angenommen.
Kann Herr A nun solang ein Gehalt aus der Firma ziehen, wie Herr B arbeitet und sich selbst ein Gehalt zahlt ? Oder wäre das Angebot in irgendeiner Art befristet, auch wenn keine Frist eingetragen wurde ? Gibt es da gesetzliche Vorgaben ? Das Angebot ist aus dem Jahr 2007.
Unwiderrufliches Angebot zurücknehmen ?
13. November 2013
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Frage vom 13. November 2013 | 09:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrufliches Angebot zurücknehmen ?
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#1
Antwort vom 13. November 2013 | 12:07
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
§147 II BGB
.
Das verstehe ich so, daß man für ein Angebot (im Gegensatz zum im Angebot enthaltenen Inhalt) keine beliebig lange Frist zur Annahme vereinbaren kann. Zumal das ja auch nicht passiert ist ("unwiderruflich" heißt nicht "unendlich gültig", sondern nur, daß der Antragende den Antrag eben nicht zurücknehmen kann; die gesetzlichen Regeln gelten aber weiter).
Wir haben hier eigentlich zwei Verträge (einen über die Einstiegsoption des B in die GmbH und einen über das Gehalt des A), die beide von der jeweils anderen Seite nicht rechtzeitig angenommen wurden und daher nicht zustande gekommen sind.
quote:<hr size=1 noshade>Herr A arbeitet nicht mehr mit (was aber auch nicht im Angebot verankert war) und besteht nun aber auf sein Gehalt aufgrund des Angebotes. <hr size=1 noshade>
Selbst wenn das Angebot bzgl. des Gehaltes angenommen worden wäre, wäre dieses wohl verkehrsüblich so zu bewerten, daß es nur zu zahlen ist, solange A auch in der Firma mitarbeitet (das ist der Wortsinn von "Gehalt"), und nicht als leistungsunabhängige Pauschale gezahlt werden sollte (das würde man wohl eher "Rente" nennen ).
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