Es geht noch einmal um folgenden Fall:
https://www.123recht.de/forum/verkehrsrecht/Verkehrsunfall-Mitschuldig-oder-nicht-__f581318.html
Die Gerichtsverhandlung war ja letzte Woche bei der der Anwalt mir ja gleich zu Anfang bat, dass ich ihm noch einmal den Fall schildern soll (damit er weiß, worums geht).
Irgendeine Mappe mit Notizen wie der Gegenanwalt, hatte er nicht dabei.
Während der Gerichtsverhandlung sagte er kein Wort
(bis darauf dass er den gegnerische Anwalt bat ihn einem Buch zu schauen, was für ein Satz bzw Prozent es für 1000.- gäbe. Dann flüsterte er mir zu dass das ein Vorteil für mich wäre, da der Anwalt in seinem NEUEN Buch schaute, mein Fall von 2020 aber noch für das alte Buch zuständig wäre (so irgendwie).
(Auch meinte er später, dass er mir die 280 km Fahrt nicht - wie zuerst gesagt - anteilig von mir verlangen würde, sondern angeben, dass er mit dem Zug gefahren sei.)
Ich sagte ja meine Aussage ziemlich genau - vielleicht zu genau - und wurde von der Richterin bei ca 60% unterbrochen.
Die die Aussage Gegnerin - die komplett unter Schock stand - war nur: Ich kann mich nicht mehr erinnern, er ist rechts gefahren! Mehr nicht! Und mit den 2 Sätzen widersprach sie sich selber. Den Anwalt schien das aber nicht zu stören. Er hörte seelenruhig zu.
Auf meine Frage zum Polizeibericht sagte er nur: Da steht was völlig anderes drin!
(In einem Schreiben zur Gegenseite paar Wochen zuvor erwähnte er aber, dass der Polizeibericht, die Richtigkeit meiner Aussage bestätigt!)
Am Ende der Verhandlung fragte die Richterin nur, ob wir mit dem Ergebnis zu frieden wären oder eine erneute Verhandlung wollten.
Natürlich sagte ich - jetzt auch unter Schock stehend - dass ich keine neue Verhandlung wollte.
Ok, das war die Einleitung.
Es ist jetzt uninteressant, ob ihr meint 80 zu 20 ist ok, oder 50 zu 50 oder 25 zu 75.
Der Anwalt meinte dass ich höchstens 25% bekäme, vielleicht sogar 0, da das Wenden nicht Schuld an dem Unfall gewesen sei, sondern die Unaufmerksamkeit der Fahrerin!
Da 25% knapp 1000.- wären hätte ich eventuell ja noch 1000 bis 1500 mehr bekommen.
Und das macht mich seit Tagen fertig! Ich schlafe kaum noch, denke fast nur noch an die Verhandlung, hasse mich teils selber, denn die dummen Gegenargumente hätte ich sogar widerlegen können. Aber ich war komplett neben mir...
Ich frage daher noch einmal in die Runde:
Ich habe ja mit dem Anwalt einen Werksvertrag geschlossen, den er absolut nicht erfüllt hat! Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen?
Ich habe halt Angst, dass wenn ich ihn mal höflich per Mail frage, warum er mich nicht vertreten hat, er sicherlich keine Antwort geben wird, oder mir dann irgendwelche zusätzlichen "Wut"Kosten reindrücken würde.
Ich habe noch alle Mails von ihm, in denen er mir zusichert, dass das recht gut für mich ausgehen würde.
Würde es etwas bringen, wenn ich einen Anwalt für Vertragsrecht damit beauftragen würde?
Wie läuft denn jetzt das ganze im Normalfall weiter?
Wann bekomme ich Post von Ihm oder dem Gericht, wie der Fall ausgegangen ist? Was ich zahlen muss, was ich bekomme usw?
Unzufrieden mit Ergebnis des Anwalts
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatIch habe ja mit dem Anwalt einen Werksvertrag geschlossen :
Nö, das ist ein Dienstleistungsvertrag.
ZitatIch habe halt Angst, dass wenn ich ihn mal höflich per Mail frage, warum er mich nicht vertreten hat, er sicherlich keine Antwort geben wird :
Richtig, denn vertreten hat er Dich ja, nur nicht so wie man sich das vorgestellt hat.
Wie alle Dienstleister muss er aber auch nur eine Leistung "durchschnittlicher Art und Güte" liefern. Das Gegenteil müsste man ihm erst mal nachweisen. Dann noch dazu nachweisen, das alleine durch sein Verhalten die Quote so ausgefallen ist.
Also alles andere als einfach.
Aha: Also zu deutsch: Ich kanns vergessen!
Eine letzte Frage: Wie lange etwa dauert es bis ich das "Ergebnis" / Rechnung schriftlich bekomme?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch das dürfen Anwälte unterschiedlich handhaben.ZitatWie lange etwa dauert es bis ich das "Ergebnis" / Rechnung schriftlich bekomme? :
-Manch einer weist den Mitarbeitenden an, sofort Rechnung raus.
-Bei anderen wissen die verantw. Mitarbeitenden, wann Rechnungen an Mandanten ausgelöst werden.
-Andere arbeiten allein und selbst und ständig und tun evtl. Wichtigeres zuerst.
-Wieder andere verschicken Rechnungen monatlich.
- Manche haben unverzüglich ihre Rechnungen zu stellen.
- Zu beachten ist immer das RVG
Du kannst nur abwarten. Ich hoffe, es dauert lange.
Ein Werkvertrag?? Welches Werk sollte er herstellen, leisten, erbringen? Vermutlich hast du nicht vereinbart, dass er volles Honorar bekommt, wenn er für dich vollen Erfolg vor Gericht erreicht (d.h. du zu100% unschuldig)...Zitatden er absolut nicht erfüllt hat! :
Das brauchst du nicht fragen, denn er hat dich vertreten. Er war bei der Verhandlung wohl leider etwas *neben der Spur*, so wie alle Beteiligten.Zitatwarum er mich nicht vertreten hat, :
Standardfloskeln und Textbausteine. Nichts Wertvolles.ZitatIch habe noch alle Mails von ihm, in denen er mir zusichert :
ZitatEine letzte Frage: Wie lange etwa dauert es bis ich das "Ergebnis" / Rechnung schriftlich bekomme? :
Zwischen 1 Woche und 11 Monaten.
Auch wenn dieser Fall schon ein Jahr her ist, liegt mir gerade etwas sehr schwer auf der Leber:
Betreffs dem Unfall, bei dem mich ja ein unfähiger Anwalt vertreten hat und ich deshalb verloren habe, gabs ja auch einen Sachverständigen, der den Schaden meines Autos begutachtet hat. das ganze hat dann 935.- gekostet.
Nach der Gerichtsverhandlung hatte mich dieser Anwalt darauf angesprochen, ob ich diese 935.- schon bezahlt hätte, was ich verneinte, den Zahlungsfrist war bis 21.12.20 und wir hatten jetzt März 21.
Er meinte dann noch, ich möge das schnell machen, dass ich keine Strafe noch bezahlen müsse.
Also rief ich bei dieser Schadensstelle an, gab die Rechnungsnummer durch und fragte, ob das schon bezahlt wäre? Die Sachbearbeiterin verneinte. Also überwies ich den Betrag.
Zufällig ist mir heute diese Rechnung (28 Blätter) wieder in die Hände gekommen.
Jetzt lese ich aber eine Seite davor folgendes:
Sehr geehrter Herr xxx
anbei erhalten Sie die Kopie des bei uns in Auftrag gegeben Gutachtens sowie eine Rechnungskopie. Die Rechnung sollte von der gegnerischen Versicherung über ihren Anwalt an uns bezahlt werden.
Soll das heißen: Ich hätte das gar nicht zahlen müssen? Das hätte der Anwalt machen müssen?
Wenn dem so wäre, kann ich das Geld zurückfordern? Kann ich jetzt etwas gegen den Anwalt unternehmen?
ZitatSoll das heißen: Ich hätte das gar nicht zahlen müssen? :
Nö, man hat doch verloren, dann zahlt in der Regel der Verlierer
Also kein Grund, dass die Versicherung was zahlt.
Davon steht aber nichts drin, dass das nur bei meinem Sieg geschehen soll.
Zumal die Zahlungsfrist bis 21.12.20 war und das Gerichtsergebnis im März 21
ZitatDavon steht aber nichts drin, dass das nur bei meinem Sieg geschehen soll. :
Steht aber so im Gesetz - und vermutlich findet sich auch im Urteil bzw. im Kostenfestsetzungsbeschluss was zum Thema wer die Kosten zu tragen hat.
Zitat:Die Rechnung sollte von der gegnerischen Versicherung über ihren Anwalt an uns bezahlt werden.
Mir sagt das Wort "sollte" nicht dass die gegnerischen Versicherung die Rechnung bezahlt oder bezahlen muß. Vermutlich ist das auch nicht der einzige Satz der Seite.
ZitatVermutlich ist das auch nicht der einzige Satz der Seite. :
Das Orginalgutachten sowie die Rechnung gehen heute direkt per Mail an Ihren Reechtsanwalt.
Dieser Satz steht noch drin
@Frabato
Zitat:Dieser Satz steht noch drin
Dann steht in dem Auftragsschreiben wohl wofür das Gutachten benötigt wird und das der Gegner es bezahlen soll.
Dazu hat sich die Versicherung dann mit "sollte" geäußert.
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