Hallo,
habe mich leider zu einem Vertrag bei einem "Systemlottoanbieter" hinreissen lassen. Dieser definiert eine Spielperiode als halbes Jahr, der Einsatz für die Spielperiode wird im voraus entrichtet. Nun hat dieser Anbieter in seinen Teilnahmebedingungen festgelegt, dass eine Kündigung nur bis zu acht Wochen vor dem Ende der Spielperiode zum Ende der jeweiligen Spielperiode möglich ist.
Ist das zulässig? Am Telefon wurde mir versprochen, dass ich jederzeit zum Monatsende kündigen kann. Das kann ich leider nicht beweisen. Und zum Anwalt zu gehen lohnt sich bei einem Streitwert von 100€ wohl kaum.
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
Harry S.
Unzulässige Kündigungsfristen?
3. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2004 | 17:15
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
Unzulässige Kündigungsfristen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2004 | 18:36
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht im Vertrag nichts von einem Widerrufsrecht?
Ansonsten sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und um eine schriftliche Bestätigung bitten!
Von diesen Systemlottoanbietern habe ich schon viel Negatives gehört, bloß nicht wieder auf so etwas einlassen!
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"gez.
Maitre Waffenberg
Staatsanwalt für Sittenfragen"
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