Hallo,
mein Vater hat die Unterschrift meiner Mutter auf einem Depotübertrag bei der Bank gefälscht. Er hat dadurch von dem gemeinsamen Konto meiner Eltern Aktien und Fonds im Wert von über 300.000€ auf ein Konto, das nur auf seinen Namen lautet übertragen. Meine Eltern leben getrennt. Meine Mutter will die Scheidung noch nicht einreichen weil Sie Angst vor dem gesamten Drumherum hat. Ist es für mich als Dritten (Sohn) möglich meinen Vater wegen Urkundenfälschung anzuzeigen, da ich es nun weiß? Mein Vater weigert sich darüber hinaus die Hälfte des Depotwertes wieder auf das gemeinsame Konto zu übertragen.
Ich befürchte, dass mein Vater nun das gesamte Ersparte ausgibt und meine Mutter mit Nichts dasteht.
Über Tipps und Hinweise was die Thematik angeht würde ich mich freuen. Vielen herzlichen Dank.
Urkundenfälschung bei Depotübertrag (Bank)
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatIst es für mich als Dritten (Sohn) möglich meinen Vater wegen Urkundenfälschung anzuzeigen, da ich es nun weiß? :
Eine Anzeige wegen Verdacht der Urkundenfälschung kann man natürlich machen. Man gerät allerdings in Schwierigkeiten, sollte sich das als falsche Verdächtigung rausstellen. Warum wird die Mutter nicht tätig? Was sagt die Bank dazu?
Meine Mutter geht Konfrontationen generell aus dem Weg. Mag an ihrer Erziehung liegen. Ich weiß es leider nicht. Aus dem selben Grund hat Sie auch noch nicht die Scheidung eingereicht. Sie hat davor Angst sich mit ihm auseinandersetzen zu müssen. Meine Geschwister und ich würden sie ja durch den gesamten Prozess begleiten, sie muss es aber natürlich auch selber wollen. Das Ganze ist ein schwieriges Thema und führt hier wohl zu weit.
Meine Mutter ist letztens zur Bank gegangen und wollte sich alle Vermögensgegenstände zeigen lassen. Dabei kam auf, dass im April diesen Jahres ein Übertrag aller Aktien und Fonds auf das Konto einer anderen Bank erfolgt ist. Man hat ihr dann auch das Formular mit ihrer angeblichen Unterschrift gezeigt. Vor Ort hat sie den Verdacht der Fälschung nicht geäussert. Zu Hause hat Sie uns dann darüber informiert. Die Unterschrift ist zu 100% gefälscht. Mein Vater wurde darauf angesprochen. Er hat es zugegeben und sich dahingehend gerechtfertigt, dass er ja bei der neuen Bank durch den Übertrag einen Bonus bekommen hätte. Das ist richtig, rechtfertigt dieses Vorgehen jedoch nicht im Geringsten.
Mir ist klar, dass ich komplett in die Schusslinie gerate wenn ich meinen Vater nun anzeige. Ich werde sicher enterbt, sofern überhaupt noch etwas da ist. Das ist mir aber egal. Dieser Mensch muss lernen, dass es irgendwo Grenzen gibt die auch er nicht überschreiten kann.
Danke für eure Antworten!
-- Editiert von max_es am 10.12.2016 12:52
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Ist sie völlig abweichend von der normalen Unterschrift der Mutter?
Dann hätte die Bank zusätzlich Fehler gemacht und muss ggf. wegen unautorisierter Verfügung haften und das Geld ggf. ersetzen.
Zitat:Ich werde sicher enterbt
Wird nicht klappen. Das ist wirklich schlimmen Vorfällen vorbehalten. Eine Straftat des Vaters anzuzeigen, soweit die Anzeige und der Verdacht Hand und Fuß haben, ist KEIN Enterbungsgrund.
Die Unterschrift ist nicht völlig abweichend. Man kann erkennen, dass die Unterschrift meiner Mutter geübt wurde. Jedoch sieht selbst ein Laie recht schnell bei einem Vergleich der beiden Unterschriften, dass die meines Vaters eine Fälschung ist.
Das Geld im schlimmsten Fall bei der Bank einzuklagen wäre also eine Möglichkeit? Meine Mutter wird auch das nicht wollen, da Sie in einem Dorf wohnt und den Bankangestellten gut kennt. Es ist jedoch interessant zu wissen, dass diese Möglichkeit besteht.
Naja das Erbe wird sich dann auf den Pflichtteil beschränken. Das ist aber wie gesagt nur nebensächlich.
Ich werde die Anzeige wegen Verdacht auf Urkundenfälschung in Erwägung ziehen.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
-- Editiert von max_es am 11.12.2016 20:14
Zitat:Das Geld im schlimmsten Fall bei der Bank einzuklagen wäre also eine Möglichkeit?
Wenn die Bank einen Fehler gemacht hat. Im Zweifel wird es ein Gutachten geben und dann steht und fällt der Klage-Erfolg mit dem Ergebnis des Gutachtens, ob die Unterschrift als Fälschung erkannt werden musste oder nicht.
Die Argumentation stützt sich aufs AGB, was unautorisierte Verfügungen angeht.
Alles klar, vielen Dank!
Eine kurze Frage hätte ich noch: Welche Fristen gilt es nun zu beachten? Die Fälschung meines Vaters war bereits im April diesen Jahres. Meine Mutter erlangte darüber Kenntnis vor circa einem Monat, ich wiederum vor einer Woche. Muss die Klage zeitnah eingereicht werden, da es irgendwann "verjährt".
Eine Klage ist wirklich der letzte Ausweg, da es innerhalb unserer Familie irreparable zwischenmenschliche Gräben schaffen würde.
Danke für eure Hilfe.
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