Urlaubsbuchung online!

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Neli83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsbuchung online!

Hallo zusammen!
Ich habe letzte Woche online einen Buchungsauftrag bei Check24 abgegeben.
Am nächsten Tag kam die Bestätigung des Eingangs der Buchungsanfrage sowie eine gesonderte Mail vom Veranstalter,
dass diese Reise momentan zu meinen Konditionen nicht verfügbar sei, sie aber durch den Veranstalter prüfen lassen, und in den nächsten Tagen bei mir melden.
Daraufhin habe ich die Reise woanders gefunden, zu meinen Konditionen und Check24 geschrieben, dass sie diese Prüfung bitte lassen sollen, da ich die Reise anderweitig buchen werde.

Zwei Tage später kam die Reisebestätigung. Ich muss entweder die Reise antreten oder Stornogebühren zahlen.

Ist das korrekt? Obwohl der Reisevertrag ja erst mit Bestätigung der Reise in Kraft tritt!

Danke! :D

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
sowie eine gesonderte Mail vom Veranstalter, dass diese Reise momentan zu meinen Konditionen nicht verfügbar sei, sie aber durch den Veranstalter prüfen lassen, und in den nächsten Tagen bei mir melden.


Es kommt auf den genauen Wortlaut dieser E-Mail an.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler andeuten, dass die Reise so nicht verfügbar ist, ist der Vertrag nicht zu Stande gekommen. Ohne Vertrag, kein Entgelt für Storno.

Zitat:
Daraufhin habe ich die Reise woanders gefunden, zu meinen Konditionen und Check24 geschrieben, dass sie diese Prüfung bitte lassen sollen, da ich die Reise anderweitig buchen werde.


Gab es darauf eine Reaktion von Check24?
Wie kann der Zugang der Erklärung an Check24 (also der Reisevermittler) nachgewiesen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neli83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kommt auf den genauen Wortlaut dieser E-Mail an.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler andeuten, dass die Reise so nicht verfügbar ist, ist der Vertrag nicht zu Stande gekommen. Ohne Vertrag, kein Entgelt für Storno.

-> Genauer Wortlaut von Check24:
Lieber Reisegast,
wir freuen uns, dass Ihr Reisebüro Sie für ein Reisearrangement des Reiseveranstalters BigXtra Touristik GmbH begeistern konnte.

Leider ist Ihr gewählter Reisetermin derzeit nicht verfügbar.

Gerne prüfen wir jedoch Ihre verbindliche Buchungsanfrage und lassen Ihnen bei erfolgreicher Bestätigung, innerhalb der nächsten Tage die Rechnung Ihres Reiseveranstalters per Email zukommen.

Sollte es dem Reiseveranstalter nach Prüfung Ihrer Anfrage nicht möglich sein, Ihren gewünschten Reisetermin zu bestätigen, wird Ihr Reisebüro sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.


Gab es darauf eine Reaktion von Check24?
Wie kann der Zugang der Erklärung an Check24 (also der Reisevermittler) nachgewiesen werden?

-> Zugang der Erklärung? Ich stehe auf dem Schlauch :-)
Check24 versteht nicht, warum ich einfach eine neue Reise buche, obwohl der Buchungsvorgang bei Ihnen noch nicht abgeschlossen war und ignorieren meine Email, dass ich weitere Prüfung nicht wünsche, weil ich die Reise JETZT buchen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neli83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kommt auf den genauen Wortlaut dieser E-Mail an.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler andeuten, dass die Reise so nicht verfügbar ist, ist der Vertrag nicht zu Stande gekommen. Ohne Vertrag, kein Entgelt für Storno.

-> Genauer Wortlaut von Check24:
Lieber Reisegast,
wir freuen uns, dass Ihr Reisebüro Sie für ein Reisearrangement des Reiseveranstalters BigXtra Touristik GmbH begeistern konnte.

Leider ist Ihr gewählter Reisetermin derzeit nicht verfügbar.

Gerne prüfen wir jedoch Ihre verbindliche Buchungsanfrage und lassen Ihnen bei erfolgreicher Bestätigung, innerhalb der nächsten Tage die Rechnung Ihres Reiseveranstalters per Email zukommen.

Sollte es dem Reiseveranstalter nach Prüfung Ihrer Anfrage nicht möglich sein, Ihren gewünschten Reisetermin zu bestätigen, wird Ihr Reisebüro sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.


Gab es darauf eine Reaktion von Check24?
Wie kann der Zugang der Erklärung an Check24 (also der Reisevermittler) nachgewiesen werden?

-> Zugang der Erklärung? Ich stehe auf dem Schlauch :-)
Check24 versteht nicht, warum ich einfach eine neue Reise buche, obwohl der Buchungsvorgang bei Ihnen noch nicht abgeschlossen war und ignorieren meine Email, dass ich weitere Prüfung nicht wünsche, weil ich die Reise JETZT buchen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Neli83):
-> Zugang der Erklärung? Ich stehe auf dem Schlauch :-)

Zitat (von Neli83):
ignorieren meine Email, dass ich weitere Prüfung nicht wünsche,

Eine Mail mit diesem Inhalt ist nie angekommen.
Jetzt beweise das Gegenteil, wie kannst Du das?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie sind leider nicht sehr präzise.

Von wem kam jetzt diese E-Mail, die Sie zitiert haben?

Zitat:
sowie eine gesonderte Mail vom Veranstalter,

Zitat:
-> Genauer Wortlaut von Check24:


Hier stimmt was nicht. Check24 ist nicht der Veranstalter.

Zitat:

dass Ihr Reisebüro


Wenn meint Check24 mit "Ihr Reisebüro"?

------------

Zitat:
Leider ist Ihr gewählter Reisetermin derzeit nicht verfügbar.


Für mich liest sich das wie eine Ablehnung des Angebots -> kein Reisevertrag -> kein Stornoentgelt.

-----------

Zitat:
-> Zugang der Erklärung? Ich stehe auf dem Schlauch :-)


Wie können Sie den Zugang von diesem Schreiben Check24 geschrieben, dass sie diese Prüfung bitte lassen sollen, da ich die Reise anderweitig buchen werde. bei Check24 nachweisen?

Einen Vermittlerauftrag darf man natürlich kündigen. Man muss eben den Zugang nachweisen. Können Sie das?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neli83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben bereits zugegeben, dass ich diese Mail geschrieben habe.
Sie aber auch noch andere dinge zu tun haben und nicht sofort darauf reagieren könten.

Dass check24 nur mein Vermittler ist, weiss ich.
Big Xtra tours ist der Reiseveranstalter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hat Check24 denn schriftlich zugegeben, diese E-Mail erhalten zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neli83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sie haben den Eingang der Email bestätigt!

0x Hilfreiche Antwort

Neli83 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Neli83
#10

Sehr geehrter Fragesteller,

leider lässt sich hier keine sichere rechtliche Einschätzung treffen, da aus rechtlicher Sicht gute Gründe für und gegen eine Zahlungspflicht bezüglich der Stornokosten bestehen.

In Ihrem Sinne könnte man vorbringen, dass die Nachricht, dass die Reise momentan nicht zu Ihren Konditionen verfügbar ist, als Absage zu werten ist, mit der Wirkung, dass Sie an Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht mehr gebunden sind. Hierbei kann es auch darauf ankommen, ob die Zeit, die sich die Gegenseite für die Prüfung der Verfügbarkeit vorbehält, noch angemessen ist. Bei wenigen Tagen wird dies wohl noch der Fall sein. Für den Eingang der Mail bei der Gegenseite wären Sie im Falle eines Bestreitens beweispflichtig, nach Ihrer Schilderung ist die Erbringung eines Beweises aber wohl möglich. In diesem Fall würde eine Zahlungspflicht nicht bestehen.

Andererseits kann man auch ohne weiteres die rechtliche Auffassung vertreten, dass Sie zum Zeitpunkt der Mail, noch an Ihre verbindliche Buchung gebunden waren und die Gegenseite den Vertrag durch die Annahme noch rechtsgültig schließen konnte. In diesem Falle müssten Sie die Stornokosten bezahlen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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