Hallo,
ich habe eine Motorradtour im Juni in Bosnien gebucht und auch bereits eine Anzahlung geleistet. Jetzt fällt die Tour wegen Corona aus. Der Veranstalter will die Anzahlung nicht zurück zahlen und verweist auf die AGB´s. Ist das Rechtens?
Hier die AGB:
7. Rücktritt
durch den veranstalter
der v behält sich vor, aus folgenden gründen eine veranstaltung vor antritt abzusagen: wenn – der tourguide wegen erkrankung oder verletzung ausfällt. sollte dies während der veranstaltung geschehen, erhält der teilnehmer seinen anteiligen preis für die noch verbleibenden tage zurückerstattet. – höhere gewalt (z.b. krieg, naturkatastrophen, unbefahrbarkeit der strecken, etc.) die veranstaltung erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich macht, ist der gesamte tourbetrag fällig.
Danke,
Gruß Hans!
Urlaubsreise und Corona
1. Mai 2020
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Frage vom 1. Mai 2020 | 12:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsreise und Corona
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#1
Antwort vom 1. Mai 2020 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatJetzt fällt die Tour wegen Corona aus. :
Der Veranstalter hat also storniert?
ZitatHier die AGB: :
Dieses gruselige Geschreibsel steht tatsächlich so in den AGB?
Dann wäre die Klausel wohl wegen mangelnder Verständlichkeit nichtig.
Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Man kann den Veranstalter noch darauf verweisen, das seine AGB rechtswidrig und damit nichtig sind, aber das muss man nicht.
Und jetzt?
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