Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnt uns helfen, wir wissen nämlich nicht mehr weiter.
Ich hoffe eine kurze Vorgeschichte reicht aus...
Wir haben einen PKW verkauft, der Käufer bemängelte nach der Abholung, dass es sich um einen Unfallwagen handeln würde, welches wir auch nicht wussten und die SAche ging vor Gericht.
1 Instanz wurde für uns entschieden
die 2te jedoch für den Kläger.
Im Oberlandesgericht wurde ein Vergleich geschlossen, dass wir das Geld zurückzahlen und dafür das Auto zurück erhalten.
Wir wussten nun auch wo sich das Auto befindet und sind hingefahren.
Der PKW stand auf einem Parkplatz, komplett demoliert, keine Windschutzscheibe, keine Räder, alles vollgemüllt und nass. Wir versuchten direkt den Anwalt und den Richter zu erreichen, was unmöglich war.
Wir riefen die Polizei ließen die Sache aufnehmen und sind nach Hause gefahren.
Am nächsten Tag haben wir das unserem Anwalt gesagt welcher daraufhin dem Vergleich widersprach. Natürlich zahlten wir den Betrag nicht.
Soweit ich das nun verstanden habe ist daraus nun ein Urteil hervorgegangen.
Welches wie folgt lautet:
Wir konnten den Gesamtbetrag nicht aufbringen und haben hin und her verhandelt und zuletzt folgendes erhalten:
Hierzu muss ich sagen, dass uns der Brief nicht Rechtzeitig erreicht hat, dadurch hat unser Anwalt mit dem gegnerischen telefonisch die Frist vom 07.01 auf den 14.01 verlängert.
Nun zu unseren Fragen:
Wenn die Frist vom 7 auf den 14 gelegt wurde, heißt dieses dann, dass das Geld am 14.01 bei dem gegnerischen Anwalt auf dem Konto sein muss?
Oder heißt das, dass wir das Geld theoretisch am 13.01 um 23.59Uhr noch überweisen könnten?
Und sobald wir das geld überweisen akzeptieren wir das Schrieben und damit auch das Schrott Auto zurückzunehmen, richtig?
Das wären die ersten beiden Fragen auf die wir uns eine Antwort wünschen,
Wir haben auch versucht unsere Fragen zu klären, ob wir das Fahrzeug wirklich defekt und demoliert zurücknehmen müssen aber haben noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, daher die Frage mit der Überweisung damit man evtl noch den morgigen Tag hat sich weiter zu informieren...
Vielen Dank schonmal an alle
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-- Editiert motte3000 am 12.01.2015 19:23
-- Editiert motte3000 am 12.01.2015 19:26
-- Editiert motte3000 am 12.01.2015 19:28
Urteil über Rücknahme eines defekten Fahrzeugs...
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Der Zahlungseingang
beim gegnerischen RA ist entscheidend!
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Wenn die Frist vom 7 auf den 14 gelegt wurde, heißt dieses dann, dass das Geld am 14.01 bei dem gegnerischen Anwalt auf dem Konto sein muss?
JA
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Und sobald wir das geld überweisen akzeptieren wir das Schrieben und damit auch das Schrott Auto zurückzunehmen, richtig?
JA
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Okay danke schoneinmal dafür.
Wen oder Wo könnte man nun fragen, ob noch die Möglichkeit besteht, das Auto nicht in dem demolierten Zustand zurückzunehmen?
Ich meine selbst wenn es doch ein Totalschaden gewesen ist, war es doch auch als Totalschaden mehr wert als ein demolierter Totalschaden, also selbst wenn der Wagen irgendwanneinmal ein Totalschaden war wurde er ja repaiert und somit war das Auto doch mehr wert, nun ist er nichts mehr wert.
Fall in diesem Forenbereich niemand weiter weiß in welchen Forenbereich müsste ich die Frage bzgl. des Wagens bzw. der Rücknahme stellen?
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Und sobald wir das geld überweisen akzeptieren wir das Schrieben und damit auch das Schrott Auto zurückzunehmen, richtig?
JA
Also beinhaltet das Urteil, dass der Wagen in dem jetzigen Zustand zurückgenommen werden muss oder wird der demolierte Zustand erst mit der Zahlung der ersten Rate akzeptiert?
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Das Urteil sagt "Zug-um-Zug" + "Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs".
Aber anscheinend haben Sie bzw. Ihr RA mit dem gegnerischen RA eine andere Vereinbarung getroffen!?
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Das Urteil sagt "Zug-um-Zug" + "Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs".
Aber anscheinend haben Sie bzw. Ihr RA mit dem gegnerischen RA eine andere Vereinbarung getroffen!?
Nein eine andere Vereinbarung gab es in dem Vergleich, dem aber widersprochen wurde weil das Fahrzeug demoliert war, dieses haben wir ja erst nach der Verhandlung gesehen. Als dem Vertrag dann widersprochen wurde ging daraus das Urteil hervor. (So habe ich es zumindest bis jetzt immer verstanden)
Dort steht jetzt Zug um Zug, das heißt doch eigentlich dass wir das Fahrzeug so bekommen würden, wie es bei der Übergabe war. Nun steht aber in dem letzten Brief, das wir das Fahrzeug in dem Zustand akzeptieren sobald wir die Zahlung leisten.
Und hier ist nun das Problem was uns nun nicht aus dem Kopf geht.
Gibt es evtl doch noch eine Chance das Fahrzeug in dem damaligen Zustand zurück zubekommen bzw Schadensersatz dafür zu verlangen? Ich würde ungern wegen meines Anwalts noch einen Fehler machen und das Fahrzeug nun demoliert akzeptieren obwohl ich das evtl nicht muss.
Aber sobald wir zahlen akzeptieren wir ja nach Vereinbarung den Ist Zustand.
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-- Editiert motte3000 am 12.01.2015 21:38
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Dort steht jetzt Zug um Zug, das heißt doch eigentlich dass wir das Fahrzeug so bekommen würden, wie es bei der Übergabe war.
= Austausch von Leistung und Gegenleistung Schritt für Schritt
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Dort steht jetzt Zug um Zug, das heißt doch eigentlich dass wir das Fahrzeug so bekommen würden, wie es bei der Übergabe war.
= Austausch von Leistung und Gegenleistung Schritt für Schritt
Sorry aber das verstehe ich gerade dann doch nicht, heißt das jetzt das wir zahlen und dann das Auto im demolierten zustand ershalten oder das wir zahlen und das Auto in dem Zustand zurückerhalten wie wir es damals verkauft haben?
Wenn ersteres macht es ja keinen Unterschied wenn wir jetzt zahlen, wenn zweiteres dann macht es serwohl einen Unterschied, weil wir dann ja den demolierten Zustand akzeptieren?
Es macht mich richtig verrückt, ich hoffe ihr versteht was ich meine...
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Das Urteil beschreibt nicht den angeblichen Schrottzustand.
Die nachträgliche Vereinbarung beschreibt aber den jetzigen Schrottzustand.
Anscheinend hat Ihr Anwalt ETWAS mit dem gegnerischen Anwalt vereinbart (hierzu müssten Sie aber Ihren RA befragen!)?
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Hamburger 1910 können wir evtl irgendwie chatten damit das schneller geht?
Danke schonmal für deine Antworten...
Ich weiß nicht wo du siehst, dass der Anwalt etwas anderes vereinbart hat.
Nach dem widerspruch gegen den Vergleich, (Der Grund war, dass das Auto Schrott war)
kam das Urteil, welches ihr oben seht, da sind noch einige Erklärungen dabei etc die ich nicht hochgeladen habe.
Und nach dem Urteil ging es dann nur noch darum wie gezahlt wird und wann, und da hat der Anwalt immer gesagt, dass der Wagen so zurück genommen werden muss, da es keinen Unterschied macht ob der Wagen jetzt demoliert ist oder nicht, das Gericht hätte ja bestätigt, dass es sich um einen Totalschaden handelt und somit ist der Zustand nicht mehr wichtig.
Wenn das so wäre dann hätte doch der gegnerische Anwalt den Satz nicht in die Zahlung aufnehmen müssen.
Dadurch bin ich ja erst stutzig geworden
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Einen „Chat" biete ich nicht an.
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Ich weiß nicht wo du siehst, dass der Anwalt etwas anderes vereinbart hat.
Weil Ihr RA dem Schreiben („Vergleich") des gegnerischen RAs nicht widersprochen + sogar tel. eine Fristverlängerung in Kenntnis dieser „Vereinbarung" vereinbart hat.
Auch ist jetzt (im Schreiben) nicht mehr von Zug-um-Zug die Rede, sondern Sie müssen in Vorleistung treten.
Wenn Sie zahlen, haben Sie konkludent zugestimmt.
Zahlen Sie nicht, ist der Vergleich gem. Schreiben hinfällig (Ausnahme: Ihr RA hätte unwiderrufl. schriftlich die Annahme bestätigt).
Sie sollten hier unbedingt mit Ihrem RA Rücksprache halten!!!
Dann müsste seitens der Gegenseite gem. Urteil vorgegangen werden (also Zug-um-Zug - der arme GV).
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Ich weiß nicht wo du siehst, dass der Anwalt etwas anderes vereinbart hat.
Weil Ihr RA dem Schreiben („Vergleich") des gegnerischen RAs nicht widersprochen + sogar tel. eine Fristverlängerung in Kenntnis dieser „Vereinbarung" vereinbart hat.
Also ich versuche es nochmal zu erklären vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch.
Das oben gezeigte ist nicht der Vergleich sondern das Urteil.
In dem Urteil steht Zug um Zug, daraufhin hat mein Anwalt lediglich eine Ratenzahlung vereinbart und sonst nichts geändert.
Also die Briefe waren alle samt nur: Der Betrag kann nicht auf einmal gezahlt werden, wir bieten eine Einmalzahlung in Höhe von *** und monatlichen Raten in Höhe von ***, an.
Daraufhin kam dieses Schreiben des gegnerischen Anwalts, das unser Vorschlag akzeptiert wird, die Zahlung bis **** eingehen soll und das Fahrzeug bis *** abgeholt werden kann.
Aber die Vereinbarung nur gilt wenn wir das Fahrzeug in dem jetzigen Zustand zurücknehmen.
Meine Frage ist lediglich, wenn wir jetzt nicht zahlen, haben wir dann Anspruch auf Schadensersatz weil das Fahrzeug nun komplett demoliert ist?
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quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist lediglich, wenn wir jetzt nicht zahlen, haben wir dann Anspruch auf Schadensersatz weil das Fahrzeug nun komplett demoliert ist? <hr size=1 noshade>
Nicht unbedingt, kommt drauf an, warum und wann das Auto den Schaden erlitten hat.
Der Käufer hat euch zur Rücknahme des Autos aufgefordert, ihr habt euch geweigert und das Gericht hat Entschieden, dass eure Verweigerung nicht rechtmäßig war.
Wenn der Schaden in der Zeit eingetreten ist, nachdem euch der Käufer zur Rücknahme aufgefordert hat, sind eure Aussichten schlecht: Man kann nicht einerseits die Rücknahme widerrechtlich verweigern und dann vom Käufer verlangen, dass er das Auto auch noch 24/7 bewacht. Hättet ihr den Wagen gleich zurückgenommen, wäre der Schaden ja womöglich nicht entstanden. Und ihr standet eigentlich in der Pflicht, den Wagen gleich zurückzunehmen, als der Käufer das forderte.
Praktisch ist das Problem noch ein anderes.
lt. Urteil ist der Käufer berechtigt, das Geld komplett und sofort (gegen Übergabe des Autos) zu verlangen. Er bietet an, Ratenzahlung zu akzeptieren (wozu er nicht verpflichtet ist!), wenn ihr das Auto akzeptiert.
Wenn ihr also gar nicht die Möglichkeit habt, den Betrag komplett und sofort (ohne Ratenzahlung) aufzubringen, bleibt euch doch gar nichts anderes übrig als auf das Angebot des Käufers einzugehen.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
Wenn der Schaden in der Zeit eingetreten ist, nachdem euch der Käufer zur Rücknahme aufgefordert hat, sind eure Aussichten schlecht: Man kann nicht einerseits die Rücknahme widerrechtlich verweigern und dann vom Käufer verlangen, dass er das Auto auch noch 24/7 bewacht. Hättet ihr den Wagen gleich zurückgenommen, wäre der Schaden ja womöglich nicht entstanden. Und ihr standet eigentlich in der Pflicht, den Wagen gleich zurückzunehmen, als der Käufer das forderte.
Richtig.
Grundsätzlich kann man sagen, der Zustand des Kfz ist erst einmal irrelevant - die eine Seite schuldet Rückgabe, die andere Annahme und Rückzahlung des Geldes.
Wenn dann der Annehmende behaupten will, der Rückgebende sei für eine Verschlechterung des Zustandes des Kfz verantwortlich, wird man darüber getrennt streiten (und notfalls klagen) müssen.
Erst dann würde geklärt, ob der Rückgebende verantwortlich ist (weil er das Kfz in einem See geparkt oder mutwillig zertrümmert hat) oder nicht (weil das Risiko des zufälligen Untergangs bei der in Annahmeverzug befindlichen Gegenseite liegt).
Der Vergleich ist aber nicht schon deswegen hinfällig, weil eine Seite behauptet "der hat aber jetzt verschmutzte Sitze".
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Das Auto ist gegen Zahlung der Beträge zurückzunehmen.
Das besagen sowohl Urteil und auch der Vegleich.
Der Zustand des Wagens bei Rücknahme sowie die Verantworlichkeit dafür wäre dann eine neue Steitsache.
Wobei ich mich frage, weshalb fragt man das nicht den Anwlt der ja eh alle Unterlagen und damit genaue Kenntnis von deren Inhalt hat????
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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