Hallo,
unter dieser Seite :
http://www.ra-kotz.de/fitness4.htm
gibt es mehrere Urteile zum Thema Fitnessstudio und deren AGBs.
Bei dem verlinkten Thema und anderen scheint die Verbraucherzentrale geklagt zu haben und es wurde das entspr. Studio unter Androhung eines Ordnungsgeldes dazu verurteilt, diese Klausel aus den AGBs zu nehmen.
Muss dies bei jedem Studio extra erfolgen (Klage gegen die AGBs) ??
Gruß
Michael
Urteile und deren AUswirkung
20. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2007 | 22:24
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Urteile und deren AUswirkung
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#1
Antwort vom 21. Februar 2007 | 01:28
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Muss dies bei jedem Studio extra erfolgen
Schlimmstenfalls (d.h. wenn die Gegenseite sich vom Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung nicht beeindrucken läßt) ja. Da es in Deutschland kein Case Law gibt, bindet jedes Urteil nur die beteiligten Parteien.
#2
Antwort vom 21. Februar 2007 | 11:06
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 49x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 21. Februar 2007 | 14:45
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Heist also,
wenn ich ein Problem mit meinem Studio wg. so einer Klausel bekommen könnte, kann ich z.B., die Verbraucherzentrale auf dieses Studio aufmerksam machen und diese klagt dann gegen diese AGBs.
Geht das auch anonym ??
Gruß
Michael
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