Habe folgendes Problem mit einem Vattenfall Stromversorgungsvertrag:
• habe am 30.11. zum 31.12.2020 gekündigt
• Vattenfall akzeptiert das Datum nicht und hat die Kündigung erst zum 31.12.2021 bestätigt.
AGBs lauten wie folgt:
• §20 (Kündigung) Absatz 1: Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
• §20 Abs. 2: Hat der Kunde einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gewählt, so kann die Kündigung abweichend von §20 Abs.1 erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen auf das Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgen.
• §23 Abs.1: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere
zwölf Monate, sofern er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 fristgerecht gekündigt wird.
Vattenfall bezeichnet meine Kündigung vom 30.11. für den 31.12.2020 als nicht fristgerecht und bezieht sich dabei auf den §20 Abs. 2 (Kündigungsfrist 6 Wochen).
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um die Frist, die dann gültig ist, wenn man bereits nach dem ersten Jahr, also zum erstmöglichen Termin kündigen möchte. Deswegen auch das Wort "erstmals"! Ich befinde mich aber bereits im 2. Jahr des Vertrags! Welchen Sinn sollte sonst das Wort "erstmals" machen?
In §23 Abs.1 wird erneut auf § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 verwiesen, aber bei der Auslegung die Vattenfall vorbringt halte ich die Formulierung "erstmals" für irreführend und somit wäre der Passus ungültig.
Wie seht Ihr das?
MfG
-- Editiert von master123123 am 13.12.2020 11:26
Vattenfall erkennt Kündigung zum gewünschten Termin nicht an
13. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2020 | 11:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vattenfall erkennt Kündigung zum gewünschten Termin nicht an
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 17:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich etwas missverstanden habe, aber Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen klar und verständlich sein. So will es das Gesetz (§ 307 BGB). Ist eine AGB-Klausel nicht transparent, ist sie ungültig. Hierzu gibt es auch bereits zahlreiche Urteile.
Die Tatsache, dass ich den §20 Abs. 2 der AGB anders verstehe zeigt doch, dass die Klausel eben NICHT klar verständlich ist.
Gibt es weitere Meinungen?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 17:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
@ Flo Ryan
Danke für deinen Beitrag. Kannst du deine Einschätzung auch juristisch begründen?
#4
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 18:03
Von
Status: Unbeschreiblich (31940 Beiträge, 5625x hilfreich)
Welche Vertragslaufzeit hast du denn bei Abschluss gewählt?
#5
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119457 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatWie seht Ihr das? :
Ich sehe das so, das man die Leute von Vattenfall mal darauf hinweisen sollte, das der genannte § hier gar nicht zutrifft ...
#6
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 18:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragslaufzeit 12 Monate
#7
Antwort vom 22. Dezember 2020 | 13:06
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Vatenfall hat doch recht.
ZitatIch befinde mich aber bereits im 2. Jahr des Vertrags! :
Und da bist Du sicher? Auch keiner Vertragsveränderung zugestimmt? Falls das alles okay ist, dann hat Vatenfall hier unrecht.ZitatVertragslaufzeit 12 Monate :
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