Ich hatte einen Stromvertrag mit Vattenfall (Easy24 Extra Strom) vor ca. einem Jahr abgeschlossen (2 Jahre Mindestlaufzeit). Für Neukunden gab es zu Vertragsbeginn einen Gutschein für ein Apple iPad (380 Euro), welchen ich direkt in deren eigenen Online Shop (Tink) eingelöst hatte.
Aufgrund von Corona musste ich nun meine Wohnung aufgeben und vorübergehend zu meinen Eltern ziehen.
Den Stromvertrag hatte ich vor einigen Wochen per Sonderkündigungsrecht bei Umzug aufgelöst.
Nun fordert Vattenfall aber den Zeitwert für das Apple iPad zurück (200 Euro).
Dazu steht im Vertag folgendes:
Zitat:Bonusbedingungen:
[...]
(6)Hat der Kunde einen Gutschein erhalten, diesen eingelöst und wird der Energieliefervertrag widerrufen oder endet er in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vattenfall Europe Sales GmbH für die Energiebelieferung von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung beschriebenen Ausnahmefällen vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, hat der Kunde an den Lieferanten einen Wertersatz für den mit dem Gutschein eingelösten Wert zu zahlen.
[...]
(8)Wenn im Falle eines Umzugs des Kunden der Lieferant die neue Lieferstelle nicht mit Energie beliefern kann, besteht keine Pflicht zur Rückgewähr des Gutscheinwertes.
Zwar wurde der Vertrag wegen Umzuges widerrufen, allerdings kann Vattenfall die neue Lieferstelle im Elternhaus nicht mit Energie beliefern, da bereits ein Stromvertrag mit dem lokalen Energieversorger besteht.
Die neue Lieferstelle ist ja belegt. Somit hat Vattenfall keine Möglichkeit, mich mit Strom zu versorgen, korrekt?
Somit tritt Bonusbedingung (8) ein, sehe ich das richtig?
-- Editiert von Grauammer am 02.03.2021 15:53