Hallo zusammen,
ich befasse mich als Veranstalter sehr intensiv mit dem Thema Haftungsrisiko bzw. Minderung des Risikos. Hier bin ich unter anderem auch noch auf der Suche nach einem patenten Rechtsanwalt der sich in diesem Fachbereich auskennt.
Ich plane derzeit das nächste Event zu dem ich zwischen 700-1200 Besucher erwarten werde. Bisher habe ich bei allen Events nach dem "Standardvorgang" für die Sicherheit sorgen lassen. Event geplant, alle Genehmigungen eingeholt und dann einen Sicherheitsdienst angestellt. In der Regel pro 100 Besucher 1,5 Sicherheitsfachkräfte.
Nun bin ich auf die Idee gekommen das Haftungsrisiko aus meiner Sicht als Veranstalter zu mindern indem ich einen Vertrag erstellen lasse, der das Haftungsrisiko auf den Sicherheitsdienst überträgt.
Mein Standpunkt: Ich bezahlte ausgebildete Fachkräfte damit Sie Besuchern am Eintritt anhand des Alters (Ausweiskontrolle) Armbänder anlegen. Weiter sind die Fachkräfte verantwortlich dass Besucher unter 18 Jahren zu den vom gesetzgeber vorgegebenen Zeiten das Gelände verlassen. Auch der Verzehr von Alkohol muss vom Sicherheitspersonal stichprobenartig anhand der Armbänder kontrolliert werden. Bei Auseinandersetzungen ist ebenfalls das Sicherheitspersonal verantwortlich-, ebenso bei evtl. Gefahren beim räumen der Veranstaltungshalle.
Aus den oben genannten Fragen ergibt sich für mich die Frage warum ich einen externen Sicherheitsdienst einstelle und als Veranstalter selbst bei Probleme zur Rechenschaft gezogen werde.
Hier interessiere ich mich besonders für die Möglichkeit der Haftungsminderung!
Kann ich als Veranstalter einen Vertrag erstellen, indem
- die Aufgaben des Sicherheitsdienstes klar definiert sind
- er für entsprechend anfallende Probleme das Haftungsrisiko übernimmt (Bspl. Altersarmband am Eingang falsch angelegt, z.b. unter 18 jähriger Besucher bekommt Armband über 18; trinkt zu viel Alkohol; Alkoholvergiftung; Klage gegen den Veranstalter)
- der Sicherheitsdienst das Risiko bzw. die Haftbarkeit vom Veranstalter übertagen bekommt
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt damit ich in diesem Thema nach unzähligen Stunden Recherche Klarheit bekomme.
Vielen Dank im Voraus
Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Vielen Dank für die erste Antwort,
Haftpflichtversicherung ist ohnehin mit an Board, währe ja grob fahrlässig ohne eine Veranstaltung durch zu führen.
Einen Sicherheitsdienst zu finden sollte kein Problem darstellen-, die oben genannten Aufgaben müssen sie ohnehin ausführen.
Mit dem verantwortlich sein für Behördenstimme ich jedoch nur teilweise zu. Klar, als Veranstalter bin ich erster Ansprechpartner und für eine Behörde auch verantwortlich. Allerdings sollten sich bei einem klar definierten Vertrag mögliche Ansprüche dann vom Veranstalter gegenüber dem Sicherheitsdienst geltend gemacht werden können da eine Klage oder evtl. Forderungen 1:1 an das Sicherheitsunternehmen weitergegeben werden können.
Ich frage mich halt immer wieder: Ich bezahle ausgebildete Fachkräfte für teures Geld und trage selbst das Risiko für Aufgaben die eigentlich klar dem Sicherheitsdienst zugeordnet sind.
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Laut meiner Versicherungsagentur ist es möglich.
Liegt ein Schadensfall und damit verbundene Ansprüche gegen den Veranstalter vor wird dieser sich um die Schadensregulierung abzuwickeln belangt.
Im Falle eines bestehenden Vertrages ist dies nach wie vor so ABER: anschließend macht die Versicherung die für den Veranstalter haftet ihre Ansprüche gegenüber dem Sicherheitsdienst geltend und er steht in der Pflicht.
Immerhin hat man als Veranstalter dann noch etwas in der Hand und ist nicht alleine im Boot.
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""
quote:
- die Aufgaben des Sicherheitsdienstes klar definiert sind
Das nennt man auch Pflichtenheft. Je detaillierter, desto besser.
quote:
- er für entsprechend anfallende Probleme das Haftungsrisiko übernimmt (Bspl. Altersarmband am Eingang falsch angelegt, z.b. unter 18 jähriger Besucher bekommt Armband über 18; trinkt zu viel Alkohol; Alkoholvergiftung; Klage gegen den Veranstalter)
Eine Regresshaftung aufgrund von Pflichtverletzungen ist möglich. Das ergibt sich dann schon aus dem Pflichtenheft und muss nicht extra vereinbart werden.
Jedoch nur im zivilrechtlichen Bereich, nicht im strafrechtlichen.
Auf deine Kontrollpflicht bezüglich der Einhaltung der Vorgaben wurdest du ja schon hingewiesen.
Warnehmung der Kontrollpflicht penibel dokumentieren. Unterlässt man dies, kann man im schlimmsten Fall kein Regress durchsetzen.
quote:
- der Sicherheitsdienst das Risiko bzw. die Haftbarkeit vom Veranstalter übertagen bekommt
Nein, das geht pauschal nicht. Vor allem die strafrechtliche Verantwortung wirst du nicht delegieren können.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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