Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es folgendes Problem.Ich schildere kurz den Fall. Eltern und ihr Sohn kaufen ein Haus. Der Kredit läuft hälftig auf zwei Parteien. Nun entstehen große Differenzen zwischen den Eltern und dem Sohn. Weiterhin gibt es Probleme mit dem Haus selbst. Es werden immer mehr versteckte Mängel entdeckt (z.B. undichtes Dach, nasse Wände etc.) Zudem hat der Sohn nun eine Ausbildungsstelle bekommen und diese natürlich angenommen,und ist deshalb eigentlich nur mit Nebenjob bzw. Hartz IV in der Lage die Raten zu tilgen.Dies könnte natürlich einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (Änderung der Vermögensverhältnisse).
Ich selbst sehe 4 Möglichkeiten:
Angenommen Eltern ziehen mit:
1)Eltern übernehmen den Kredit auf sich und Sohn kann ausziehen
2)Haus wird verkauft und Kredit getilgt
Angenommen Eltern stellen sich quer:
3)außerordentliche Kündigung des Sohnes (ob das als Teilkreditnehmer geht?)
4)Sohn zahlt nicht mehr und Bank kündigt ihrerseits den Kredit
Sehe ich das richtig? Gibt es andere Vorschläge? Oder gar vergleichbare, bekannte Situationen?
Ich danke im voraus für eure Beiträge.
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Verbraucherkredit Hauskauf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo,
1: Das wird die Bank ziemlich sicher nicht mitmachen.
2: OK, aber ggf. Vorfälligkeitsentschädigung beachten.
3: siehe 1.
4: OK, dann ist aber die Kreditsumme zurückzuzahlen (egal von wem).
quote:Was heisst zwei Parteien? Ich dachte es wären drei (Vater, Mutter und Sohn).
Der Kredit läuft hälftig auf zwei Parteien.
quote:Warum sollte es ein solches Sonderkündigungsrecht geben? Oder meinst du im Innenverhältnis (Sohn vs. Eltern)?
Dies könnte natürlich einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (Änderung der Vermögensverhältnisse).
quote:Dann sollte das mit dem Verkäufer geklärt werden, u.U. haftet der dafür. Mit dem Kredit hat das aber nichts bzw. nur am Rande zu tun.
Weiterhin gibt es Probleme mit dem Haus selbst. Es werden immer mehr versteckte Mängel entdeckt (z.B. undichtes Dach, nasse Wände etc.)
Stefan
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Zwei Parteien bedeutet die eine Hälfte zahlen Eltern und die andere Hälfte der Sohn.
Das außerordentliche Kündigungsrecht habe ich von hier
"Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit von Kreditverträgen sieht auch § 490 Abs. 1 BGB
für die Fälle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder wegen Wertverfalls gestellter Kreditsicherheiten vor. Dieses Kündigungsrecht gilt als „lex specialis" gegenüber § 314 BGB
, sodass § 490 Abs. 1 BGB
bei diesen Fallgestaltungen Vorrang genießt[10].
Für Verbraucherdarlehensverträge wird in § 498 BGB
ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet, sofern das Darlehen mindestens in zwei Raten zu tilgen ist (siehe im Einzelnen den Artikel über die Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse)." (Wikipedia)
Das mit dem Verkäufer kann man glaube ich nur vor Gericht regeln. Da weiß ich leider auch nicht alle Einzelheiten, was da schiefgelaufen ist.
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zu 4) ok sie haften dann als Gesamtschuldner und Bank kann sich die eher solventeren aussuchen (Eltern), aber wir die Bank nicht das Haus versteigern?
-- Editiert tati89 am 18.03.2013 00:35
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Hallo,
dieses außerordentliche Kündigungsrecht betrifft doch nur den Darlehensgeber.
quote:Ja, aber erst ganz am Ende. Solange es noch andere Möglichkeiten gibt (etwa Kontopfändung oder Gehaltspfändung), wird sie sicher erst auf diese - leichter und vor allem kostengünstiger durchzusetzenden - zurückgreifen.
zu 4) ok sie haften dann als Gesamtschuldner und Bank kann sich die eher solventeren aussuchen (Eltern), aber wir die Bank nicht das Haus versteigern?
Und auch deshalb dürfte der Sohn nicht aus dem Vertrag kommen, damit würde die Bank quasi einen potentiell pfändbaren Gläubiger verschenken (man muss da auch mal längerfristig denken, irgendwann ist die Ausbildung ja vorbei).
Stefan
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