Verbraucherkredit Hauskauf

17. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
tati89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherkredit Hauskauf

Hallo,

in meinem Bekanntenkreis gibt es folgendes Problem.Ich schildere kurz den Fall. Eltern und ihr Sohn kaufen ein Haus. Der Kredit läuft hälftig auf zwei Parteien. Nun entstehen große Differenzen zwischen den Eltern und dem Sohn. Weiterhin gibt es Probleme mit dem Haus selbst. Es werden immer mehr versteckte Mängel entdeckt (z.B. undichtes Dach, nasse Wände etc.) Zudem hat der Sohn nun eine Ausbildungsstelle bekommen und diese natürlich angenommen,und ist deshalb eigentlich nur mit Nebenjob bzw. Hartz IV in der Lage die Raten zu tilgen.Dies könnte natürlich einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (Änderung der Vermögensverhältnisse).
Ich selbst sehe 4 Möglichkeiten:
Angenommen Eltern ziehen mit:
1)Eltern übernehmen den Kredit auf sich und Sohn kann ausziehen
2)Haus wird verkauft und Kredit getilgt
Angenommen Eltern stellen sich quer:
3)außerordentliche Kündigung des Sohnes (ob das als Teilkreditnehmer geht?)
4)Sohn zahlt nicht mehr und Bank kündigt ihrerseits den Kredit
Sehe ich das richtig? Gibt es andere Vorschläge? Oder gar vergleichbare, bekannte Situationen?

Ich danke im voraus für eure Beiträge.






-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

1: Das wird die Bank ziemlich sicher nicht mitmachen.
2: OK, aber ggf. Vorfälligkeitsentschädigung beachten.
3: siehe 1.
4: OK, dann ist aber die Kreditsumme zurückzuzahlen (egal von wem).

quote:
Der Kredit läuft hälftig auf zwei Parteien.
Was heisst zwei Parteien? Ich dachte es wären drei (Vater, Mutter und Sohn).

quote:
Dies könnte natürlich einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (Änderung der Vermögensverhältnisse).
Warum sollte es ein solches Sonderkündigungsrecht geben? Oder meinst du im Innenverhältnis (Sohn vs. Eltern)?

quote:
Weiterhin gibt es Probleme mit dem Haus selbst. Es werden immer mehr versteckte Mängel entdeckt (z.B. undichtes Dach, nasse Wände etc.)
Dann sollte das mit dem Verkäufer geklärt werden, u.U. haftet der dafür. Mit dem Kredit hat das aber nichts bzw. nur am Rande zu tun.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tati89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

Zwei Parteien bedeutet die eine Hälfte zahlen Eltern und die andere Hälfte der Sohn.
Das außerordentliche Kündigungsrecht habe ich von hier

"Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit von Kreditverträgen sieht auch § 490 Abs. 1 BGB für die Fälle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder wegen Wertverfalls gestellter Kreditsicherheiten vor. Dieses Kündigungsrecht gilt als „lex specialis" gegenüber § 314 BGB , sodass § 490 Abs. 1 BGB bei diesen Fallgestaltungen Vorrang genießt[10].
Für Verbraucherdarlehensverträge wird in § 498 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet, sofern das Darlehen mindestens in zwei Raten zu tilgen ist (siehe im Einzelnen den Artikel über die Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse)." (Wikipedia)


Das mit dem Verkäufer kann man glaube ich nur vor Gericht regeln. Da weiß ich leider auch nicht alle Einzelheiten, was da schiefgelaufen ist.

-----------------
""

zu 4) ok sie haften dann als Gesamtschuldner und Bank kann sich die eher solventeren aussuchen (Eltern), aber wir die Bank nicht das Haus versteigern?

-- Editiert tati89 am 18.03.2013 00:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

dieses außerordentliche Kündigungsrecht betrifft doch nur den Darlehensgeber.

quote:
zu 4) ok sie haften dann als Gesamtschuldner und Bank kann sich die eher solventeren aussuchen (Eltern), aber wir die Bank nicht das Haus versteigern?
Ja, aber erst ganz am Ende. Solange es noch andere Möglichkeiten gibt (etwa Kontopfändung oder Gehaltspfändung), wird sie sicher erst auf diese - leichter und vor allem kostengünstiger durchzusetzenden - zurückgreifen.
Und auch deshalb dürfte der Sohn nicht aus dem Vertrag kommen, damit würde die Bank quasi einen potentiell pfändbaren Gläubiger verschenken (man muss da auch mal längerfristig denken, irgendwann ist die Ausbildung ja vorbei).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen