Hallo.
Hersteller wie Samsung vermitteln ja auch Mobilfunkverträge, Betonung auf vermitteln.
Ein Endkunde sieht also im Rahmen der Blackweek ein Gerät mit Vertrag zu einem super Preis und bestellt.
Im Rahmen des Bestellprozesses weist der Herstellershop, meinetwegen Samsung, auf die Vertragsbedingungen vom Netzbetreiber hin, dazu auch dessen Widerufsbelehrung und dass der Endkunde einen Vertrag mit Netzbetreiber XY eingeht, sich bzgl. Fragen dorthin zu wenden hat und der Hersteller nur als Vermittler tätig wird.
Nun kommt der Endkunde mit dem Gerät gar nicht klar und widerruft seine Bestellung beim Shop, dieser bestätigt den Eingang der Anfrage, legt ein Ticket an, Betreff hat das keinen, es dümpelt also mal gemächlich los.
Um am Ende keinen 24 Monatsvertrag an der Backe zu haben widerruft der Endkunde also den zugehörigen Mobilfunkvertrag beim Vertragspartner diesbezüglich, dem Netzbetreiber.
Dieser lehnt den Widerruf jedoch ab da er mit dem Hersteller so seine Abmachungen habe und man daher nur beim Shop dort widerrufen kann.
Das ist doch Quatsch wider jeden BGB und TKG? Insbesondere nachdem der Händler ja auch beim kauf auf die Bestimmungen inklusive Widerrufsbelehrung des Netzbetreibers hingewiesen hat und nur Vermittler sein will.
Kurzum, der Widerruf des Mobilfunkvertrags gegenüber dem Netzbetreiber ist auch ohne Meldung des Händlers dort gültig und fristgerecht erklärt worden vom Endkunden wenn dieser ihn eben an den Netzbetreiber gerichtet erklärt hat binnen 14 Tagen nach Abschluß/Kauf?
Ob, wie, wo und wann und wie schnell der Herstellershop dann an den Netzbetreiber rückmeldet und ob überhaupt kann dem Endkunden doch egal sein und nicht dessen Bier?
Verbundener Vertrag: Smartphone + Mobilfunkvertrag über Herstellershop, Provider Ablehnung Widerruf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitatwiderruft seine Bestellung :
Mit welchem Wortlaut?
ZitatDieser lehnt den Widerruf jedoch ab da er mit dem Hersteller so seine Abmachungen habe :
Verträge zu Lasten Dritter sind in der Regel nichtig.
Genau wie rechtsmissbräuchliches Verhalten und das konstruieren von Umgehungstatbeständen.
ZitatKurzum, der Widerruf des Mobilfunkvertrags gegenüber dem Netzbetreiber ist auch ohne Meldung des Händlers dort gültig und fristgerecht erklärt worden vom Endkunden wenn dieser ihn eben an den Netzbetreiber gerichtet erklärt hat binnen 14 Tagen nach Abschluß/Kauf? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Wer steht denn als Vertragspartner im Mobilfunkvertrag?
Der Kunde widerruft den Mobilfunkvertrag separat beim Netzbetreiber mit den Worten...hiermit widerrufe ich meine Bestellung Vertrag XY Rufnummer 123 Kundennummer 9876 fristgerecht binnen 14 Tagen nach Abschluß und bitte um Bestätigung.
Im Shop der vermittelt hat gab es wie gesagt die Widerrufsbelehrung im Namen des Netzbetreibers und einen disclaimer dass beim Kauf von Endgerät mit einem Vertrag nur der Netzbetreiber Vertragspartner diesbezüglich sei, daher ja auch der Widerruf dem gegenüber.
Bzgl. des Widerrufs ders Kaufs im Shop an den Shop gerichtet existiert dort ein Ticketsystem, man bekommt eine Email wenn der Shop agiert, von einer no reply Emailadresse und kann online dort wieder Antworten, die eigene Antwort erscheint nicht nachvollziehbar im Verlauf sondern nur wir haben geantwortet, du hast geantwortet und am Ende geschlossen ohne Gesprächsverlauf. Transparent seriös eben...
Was meint denn bitte Umgehungstatbestände?
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ZitatWas meint denn bitte Umgehungstatbestände? :
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Gesetzesumgehung (fraus legis)
Es ist und bleibt faszinierend und wohl kein Einzelfall.
Obwohl vom Händler in keiner einzigen Email eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht in dauerhafter Form übermittelt wurde sondern nur im Rahmen des Bestellprozesses mit Handyvertrag die Widerrufsbelehrung des Mobilfunkanbieters benannt wurden zur Kenntnisnahme und der Händler angibt nur als Vermittler aufzutreten will der Mobilfunkanbieter den Widerruf nicht akzeptieren, er sei beim Händler zu erklären.
Dort wurde der Widerruf natürlich auch erklärt und per Email bestätigt, inklusive Erklärung dass der Widerruf des Mobilfunkvertrags bei Widerruf beim Händler automatisch erfolgt und der Vertrag daher bereits automatisch storniert sei
Trotz erneuter Mail an den Mobilfunkanbieter mit Weiterleitung eben jener Bestätigung und Verweis auf die Widerrufsbelehrung will dieser eben jenen aber nicht bestätigen, schon frech.
Zitat:Trotz erneuter Mail an den Mobilfunkanbieter mit Weiterleitung eben jener Bestätigung und Verweis auf die Widerrufsbelehrung will dieser eben jenen aber nicht bestätigen, schon frech.
Der Mobilfunkanbieter ist schlichtweg nicht verpflichtet, den Zugang des Widerrufs zu bestätigen.
Zitat:will der Mobilfunkanbieter den Widerruf nicht akzeptieren, er sei beim Händler zu erklären.
Du musst als Kunde im Streitfall nur nachweisen, dass dem Mobilfunkanbieter der Widerruf zugegangen ist. Falls der Mobilfunkanbieter die o.g. Aussage schriftlich erklärt hat, so liegt Dir damit der Nachweis vor.
Das war dann auch mein Gedanke.
Email und Fax mit Betreff Widerruf XYZ extra immer da jegliche (automatische) Antworten vom Anbieter dann ja auch eben jenen Betreff zitieren/übernehmen, Stichwort Nachweis.
Und mit den multiplen Antworten in denen man den Widerruf bzw die Zuständigkeit abgelehnt haben will sind dann die Nachweise des Zugangs.
Wenn trotzdem abgebucht wird Einspruch gegen die Berechnung und Aufforderung zur Erstattung binnen 14 Tagen, andernfalls Lastschriftwiderspruch.
Sollte so dann ja passen und nichts anbrennen?
14 Tage wären genug?
ZitatWenn trotzdem abgebucht wird Einspruch gegen die Berechnung und Aufforderung zur Erstattung binnen 14 Tagen, andernfalls Lastschriftwiderspruch. :
Hat man denn mit dem Widerruf das SEPA-Mandat nicht widerrufen?
Dann sollte man das noch gerichtsfest machen.
Dann kann man sich die ganze Zeitverschwendung mit Fristsetzungen sparen.
Bei meiner Bank kann man sogar IBANs sperren lassen.
Das wurde nicht widerrufen da der Vertrag im Kundenkonto mit bereits bestehenden gelaufen und abgebucht worden wäre da man bisher länger schon zufrieden Kunde war, nun hat sich das Blatt eben gewendet.
Also müsste ich ja der Höflichkeit halber erst einmal der Rechnung widersprechen und eine Frist setzen, danach eben die LS widerrufen und die Rechnungssumme abzgl. der Posten für den widerrufenen Vertrag mit aufgedröseltem Verwendungszweck neu anweisen.
Ich habe noch einmal alle Emails sauber durchgeschaut gewissenhaft nach Bestellung, überall nur dies und bla aber nirgends wurde wie vorgesehen eine Widerrufsbelehrung übermittelt nach Kauf.
Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung, Bestätigung dass der Netzbetreiber den Mobilfunkvertrag angenommen hat, Versandbestätigung, alles ohne die vorgeschriebene Belehrung.
Lediglich Hinweise wenn man was zurückgeben will soll man ins Kundenkonto schauen oder anrufen, absolut unzureichend imo.
Und im Bestellprozess eben nur der Link zur WIderrufsbelehrung Netzbetreiber der sich nun weigert.
Davon ab holt Samsung auch noch einen dritten ins Boot ohne das offen zu kommunizieren, die Bestätigung dass der Mobilfunkvertrag akzeptiert wurde kommt von einer dritten Firma, nennt sich irgendwie Samsung-tarife@mobilezone.de darum.
Also von Hinz über Kunz mit Netzbetreiber zum Kunden ohne offen anzugeben wer alles mit einbezogen wird.
Haltet ihr das für seriös?
ZitatDas wurde nicht widerrufen da der Vertrag im Kundenkonto mit bereits bestehenden gelaufen und abgebucht worden wäre :
Das SEPA-Mandat kann man dann durchaus nur für diesen einen Vertrag widerrufen / kündigen / einschränken.
ZitatHaltet ihr das für seriös? :
Nö.
Wundert mich, so ein Gemurkse bei dem Hersteller.
Oh, danke, gute Idee.
Dann werde ich das SEPA Lastschrift Mandat mal per Fax nur für den einen Vertrag widerrufen, dann dürfen Sie das ja nicht mit abbuchen, wenn sie dann gar nichts mehr abbuchen, was wohl kaum sein wird, ist es ja nicht mein Verschulden.
Und zum Gemurkse, ja, sollte man kaum glauben, hätte man aber glauben können hätte man vorher mal bei Trustpilot geschaut.
1,3 von 5 schaffen da nur die wenigsten, und dass der Anbieter da mitmacht, wenn ich schon höre, ein Widerruf über Reseller dauert 6 bis 8 Wochen,
Wie passt das zu beidseitig zurückzugewähren binnen 14 Tagen oder Empfangsbote hat das umgehend zu übermitteln.
Samsung übermittelt keine korrekten Belehrungen und versteckt tief in den FAQs eine Anmerkung dass verbundene Verträge erst storniert werden wenn die Hardware dazu als Retoure zurück ist.
Und wann bei Samsung etwas zurück ist, Stichwort Trustpilot und andere Foren....
Einmal und nie wieder.
Ich habe die Erfahrung und Antworten mittlerweile mal als Beschwerde an die Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale weitergeleitet, seitdem keine Antworten mehr vom Netzbetreiber, man will wohl nicht noch mehr falsch machen....
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