Verjährung 3 Jahres Frist ohne Rechnung

12. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
MEck123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung 3 Jahres Frist ohne Rechnung

Hallo zusammen,

wir haben 2019 über unseren Heizungsbauer ein Angebot über Sanitärausstattung bekommen. Die Ware wurde von uns laut Angebot bestellt und auch geliefert. Jedoch haben wir bis heute noch keine Rechnung dafür erhalten, somit den Betrag auch noch nicht bezahlt. Auf Anfrage bei der Firma sowohl telefonisch, per Mail und persönlich wurde gesagt, wir bekommen die Rechnung bald. Jedoch bis heute nicht erhalten. Ich habe mich jetzt auch nicht mehr darum gekümmert, dass ich da ständig nachfrage. Es kam auch nie eine Rückmeldung der Firma, handelt sich ja doch um einen größeren Betrag. Meine Frage, gilt hier die 3 Jahres Frist für eine Verjährung der Forderung?

Vielen Dank schon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von MEck123):
Meine Frage, gilt hier die 3 Jahres Frist für eine Verjährung der Forderung?
Ja, diese gilt. Und zwar gerechnet ab dem Tag der Leistungen. Und dann halt die folgenden 3 Kalenderjahre. Bei Dir also Verjährung am 1.1.23.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 359x hilfreich)

Selbst wenn die Verjährungsfrist greifen sollte und Du die Zahlung berechtigt verweigern könntest:
Überlege Dir gut, ob Du Dich mit Deinem Heizungsbauer auf diese Art und Weise zerstritten haben willst, wenn plötzlich an Heiligabend ein Heizkörper leckt.

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