Verjährung ??? DRINGEND

18. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung ??? DRINGEND

So nun brauche ich mal ganz dringend eure Hilfe, ich versuche
Das Problem so kurz und einfach zu erläutern also:

Mein Vater war bis Ende 1999 mit einer Eisdiele selbstständig,
im Februar 99 bekam er eine Rechnung für Drucksachen, die er
aus irgendeinen Grund wirklich verschlammt hatte. Nun gut,
am Wochenende hat er nun ein Schreiben von dem Anwalt aus Italien
dieser Firma erhalten (nach 6 ½ Jahren!) wo man ihm halt mehr oder
Weniger droht!

Nun meine Frage ab wann tritt eine Verjährung ein???

Und außerdem kommt hinzu, dass die Firma die Telefonnummer
hatte und sich ja vorher mal mit ihm in Verbindung hätte setzen
können, was jedoch nie geschah, eine Mahnung oder Zahlungserinnerung
kam auch nie.

Jetzt soll er anstatt ca. 400€ Rechnungssumme ca. 650€ bezahlen, durch
Die ganzen Anwaltsgebühren ist er dazu verpflichtet???

Vielen Dank für die Hilfe.

Sonnenschein


Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, welches Recht auf den Kauvvertrag Anwendung fand und somit welche Verjährungsregelungen einschlägig sind. Dieses gilt es vorab zu prüfen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schon einmal. Aber woher weiß man
welches Recht auf den Kaufvertrag Anwendung genommen hat??

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar hatte er einen Gewerbeschein er war ja richtig Selbstständig mit einem Laden, den es seit Ende 1999 nicht mehr gibt!

Bis heute hat er auch keine einzige Mahnung erhalten, sind zwar 2 mal umgezogen (innerhalb von dem Ort) aber die Rufnummer ist ja gleich geblieben, falls die Aussage kommen sollte, man hätte ihn nicht gefunden.

Also ist er eine natürliche Person obwohl er selbstständig war?

Gibt es einen eindeutigen Link wo ich mir etwas Ausdrucken kann???

Noch eine kleine Frage, ist es egal wenn die Firma Ihren sitz in Italien hat ?? Gilt dann trotzdem das Recht hier?

Danke


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist genau was Herrn Roenner meinte. Das Recht in I ist nicht wie in D natürlich.
Es hängt ab wie den Vertrag abgewickelt werden bzw. nach welsche Recht.

Ja ok und wie kann ich das erfahren???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

z.B. könnte auf der Druckrechnung stehen: "Es gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen", die dann meistens auf der Rückseite aufgeführt sind und eine Angabe zum Gerichtsstand enthalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Aha...also es kommt drauf an wo der Gerichtsstand ist ??

Ja wenn die Firma die die Sachen gedruckt hat Ihren Sitz in Italien hat, dann ist es ja
fast selbstverständlich das der Gerichtsstand in Italien ist oder??

Und dann gelten die Verjährungsfristen aus Italien oder?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sonnenschein10
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie komme ich an deren Verjährungsfristen?? Woher weiss ich wie es
in Italia geregelt ist, wo kann ich es nachlesen??

Danke euch allen für die Hilfe.

Katia

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Katia,

um herauszufinden welches Recht gilt, sollten Sie, wie bereits geschrieben, in die AGB des jeweiligen Unternehmens und in den jeweiligen Kaufvertrag schauen. Darin wird das jeweilige anzuwendene Recht geregelt. Sollte dies nicht so sein, was dann eine Ausnahme wäre, dann muss die Anwendung des jeweiligen Rechts durch die Regelungen des Internationalen Privatrechts bestimmt werden. Dieses ist jedoch zu kompliziert, um es hier allgemein darzustellen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo,
nach deutschen Recht wäre dies zum 31.12.04 verjährt.Man soll einfach eine einrede als Verjährung erheben und Verwirkung,
Damit müssen sich die Gerichte befassen.
Es gibt dann ein Beschlus.


Ginalamia

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Einen Titel hat die Firma nicht vorzuweisen, oder?
Ich meine Mahn-, Vollstreckungsbescheid od. dgl.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen