Verjährung Forderung aus den Niederlanden

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
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Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)
Verjährung Forderung aus den Niederlanden

Hallo,

ich bin Einzelunterneher. Ich habe über einen niederländischen Versanddienstleister Paketscheine günstig bezogen.

Habe alle bezahlt gehabt. Nur 6 nicht weil die Rechnung falsch war. Ich bat um den Airbill. Ich habe die nicht erhalten. Diese 6 Sendungen sind von 2015-2017. Die letzte Kommunikation (Erinnerung) war von 08.09.2018. Und das per E-mail. Nicht per Post oder Einschreiben.

Ich habe die Airbill (Nachweis) geben, um denen zeigen zu können, dass die Beträge falsch sind. Die haben es leider nicht zu gesendet.

Jetzt melden die sich heute den 11.10.2022 per E-mail und wollen die 6 Rechnungen bezahlt haben.
Die drohen mit Zinsen und Inkasso.

So viel ich weiß verjährt die Forderung zwischen zwei Kaufleuten nach 2 Jahren. Gilt das dann auch wenn das Geschäft Deutschland-Niederlande war?
Jetzt damit zu kommen, finde ich nicht korrekt von denen.

Muss ich die Rechnungen bezahlen?
Muss ich mir sorgen wegen Inkasso und Zinsen machen?




37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Kennt sich damit jemand aus?
Oder hatte schon einer mal so einen ähnlichen Fall?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Kurze Suche bei google ergab:
Die Regelverjährungsfrist in den Niederlanden beträgt 5 Jahre und beginnt nicht mit der Lieferung, sondern mit dem Tag, an dem man spätestens zahlen hätte müssen (= letzter Tag der Zahlungsfrist aus der Rechnung).
Außerdem ist es in den Niederlanden (anders als in Deutschland) wohl so, dass eine Mahnung oder Zahlungserinnerung die Verjährung unterbricht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Kurze Suche bei google ergab:
Die Regelverjährungsfrist in den Niederlanden beträgt 5 Jahre und beginnt nicht mit der Lieferung, sondern mit dem Tag, an dem man spätestens zahlen hätte müssen (= letzter Tag der Zahlungsfrist aus der Rechnung).
Außerdem ist es in den Niederlanden (anders als in Deutschland) wohl so, dass eine Mahnung oder Zahlungserinnerung die Verjährung unterbricht.


Die Rechnungen sind von 2015 und 2017 eigentlich sind ja die 5 Jahre vorbei.
Die haben uns eine E-mail gesendet in 2018. Die Frage ist, haben wir die erhalten. Wurde es zu gestellt oder sind die im Spam gelandet. Per Post oder Einschreiben kam keine Erinnerung. Eigentlich sind wir doch aus dem Schneider oder? Die Gegenpartei muss doch beweisen, dass die gemahnt haben. Oder?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12702 Beiträge, 4589x hilfreich)

Ich geh da jetzt hier an der Stelle nicht weiter drauf ein, aber erhebe doch einfach die Einrede der Verjährung und warte ab wie die Gegenseite reagiert.

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich geh da jetzt hier an der Stelle nicht weiter drauf ein, aber erhebe doch einfach die Einrede der Verjährung und warte ab wie die Gegenseite reagiert.


Ich habe mir das alles noch mal angeschaut.
Die Rechnungen waren fehlerhaft. Die haben die nicht korrigiert. Nach mehreren Mails habe ich denen gesagt, dass die die bisherige Korrespondenz anschauen soll. Die haben bis jetzt die Rechnungen nicht korrigiert.

Ich habe Angst vor dem Inkassounternehmen, weil die ja einen mit Klage und Vollstreckung androhen. Wenn da mal was kommt, soll ich denen dann sagen, dass die die Rechnungen nicht korrigiert haben und das es verjährt ist die Forderung?

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#6
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Was bedeutet das:

Zitat:
Handelsregister Löschungsankündigungen vom 21.07.2022
TALE Germany GmbH, Willich, Gießerallee 1, 47877 Willich. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.


das die Insolvent sind?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Vermutlich ja - und der Insolvenzverwalter versucht jetzt möglicht viele der alten Außenstände einzutreiben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Vermutlich ja - und der Insolvenzverwalter versucht jetzt möglicht viele der alten Außenstände einzutreiben.


Die E-mail ist nicht von einem Insolvenzverwalter.

Ist mit Tale Germany GmbH unterschrieben

Dürfen die direkt ohne einen Verwalter kommunizieren.

Muss ich diese E-mail ernst nehmen oder ist die quasi nichtig?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Es gibt mittlerweile ja auch die Insolvenz in Eigenverwaltung.
Aber es ist müßig zu spekulieren.

Antworten Sie einfach, dass die Forderungen verjährt sind und Sie deshalb nicht bezahlen werden. Dann wird ja irgendwie eine Antwort kommen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Antworten Sie einfach, dass die Forderungen verjährt sind und Sie deshalb nicht bezahlen werden. Dann wird ja irgendwie eine Antwort kommen.


Oder soll ich auf darauf warten, dass ein Inkassounternehmen mich anschreibt.
Wenn ich jetzt antworte, gebe ich indirekt zu das die letzte E-mail angekommen ist.
Ist es nicht besser wenn ich dem Inkassounternehmen schreibe, dass

1. die Forderung verjährt ist
2. die Firma lange Insolvenz ist
3. das die Rechnungen falsch waren, die trotz Reklamation nicht korrigiert worden ist.

Oder lieber doch auf die E-mail antworten?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
2. die Firma lange Insolvenz ist

Irrelevant.



Zitat (von sisqonrw):
3. das die Rechnungen falsch waren, die trotz Reklamation nicht korrigiert worden ist.

Ich gehe mal davon aus, das man nicht mal den Anteil bezahlt hat, der berechtigt gewesen wäre?



Zitat (von sisqonrw):
Oder soll ich auf darauf warten, dass ein Inkassounternehmen mich anschreibt.

Also ich hätte keine Lust auf so ein nerviges Inkasso ...



Zitat (von sisqonrw):
Ich habe über einen niederländischen Versanddienstleister Paketscheine günstig bezogen.

Zitat (von sisqonrw):
TALE Germany GmbH, Willich, Gießerallee 1, 47877 Willich.

Finde den Widerspruch ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

ja den richtigen Teil habe ich damals nicht bezahlt.

wo liegt der Widerspruch?

Also anstatt mit Inkasso zu schreiben, dann lieber die Anschreiben sagst du.

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
wo liegt der Widerspruch?

Sie haben angegeben, bei einer NL-Firma gekauft zu haben.
Die Adresse liegt aber in D.

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#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie haben angegeben, bei einer NL-Firma gekauft zu haben.
Die Adresse liegt aber in D.


ja das ist so eine komische Struktur.

die Tale Germany GmbH ist eine Tochterfirma die zu der niederländische Gruppe

https://parcelinternational.com/

gehört.

Aber die Rechnung hat Tale Germany GmbH ausgestellt, die insolvenz ist.

Ich finde hier ist einiges nicht Koscher.

5 Jahre sich nicht gemeldet. Jetzt melden die sich.
Tale Germany Gmbh ist Insolvenz
Kein Involvenzverwalter
Die haben die Rechnungen trotz mehrfacher reklamation nicht korrigiert

Signature ist nur

"Tale Germany Gmbh
Tel.:
E-mail:info@parcelinternational.nl"


In Deutschland gibt es jetzt eine andere Firmierung

Parcel International Deutschland
Gieberallee 1
47877 Willich


-- Editiert von User am 16. Oktober 2022 12:53

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Tale Germany Gmbh ist Insolvenz
Kein Involvenzverwalter

Finde den Widerspruch ...



Woher weis man denn überhaupt, das die insolvent sind?


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#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10135x hilfreich)

Ein Lesen der Beiträge #6, #7 und #9 hätte die Frage obsolet gemacht.

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#17
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
in Lesen der Beiträge #6, #7 und #9 hätte die Frage obsolet gemacht.


ja genau da steht es.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
ja genau da steht es.

Nö, da steht es überhaupt nicht.



Zitat (von drkabo):
Ein Lesen der Beiträge #6, #7 und #9 hätte die Frage obsolet gemacht.

Ein wissen das "Löschung wegen Vermögenslosigkeit" und "Insolvenz" nichts miteinander zu tun haben müssen und das eine "Löschung wegen Vermögenslosigkeit" schon gar keine Rückschluss darauf zu lässt, das überhaupt eine "Insolvenz" vorliegt, hätte die Beiträge #17 und #18 obsolet gemacht.

Aber immerhin wissen wir jetzt, wie die Annahme der Insolvenz entstanden ist ...


Da das Justizportal mit den Insolvenzbekanntmachungen gerade nicht erreichbar ist, bleibt die Frage nach der Insolvenz momentan ungeklärt ...



Zitat (von sisqonrw):
Aber die Rechnung hat Tale Germany GmbH ausgestellt

Dann gelten wohl die deutschen Fristen und Regeln.

Insofern erst mal die Einrede der Verjährung erheben und abwarten was kommt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Auf jeden Fall gibt es die Firma nicht mehr. Egal ob Insolvenz oder ein anderer Grund.
Ob die die Forderung abtreten können, z.B. Mutterkonzern oder innerhalb der Gruppe, weiß ich nicht. Wisst Ihr das?
Müsste man dann nicht informiert werden?
Hätte es nicht in den AGBs stehen müssen?
Oder geht so etwas generell nicht?

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#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Tale Germany Gmbh ist Insolvenz
Die sind nicht insolvent. In den Insolvenzbekanntmachungen findet sich dazu kein Hinweis.

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#21
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die sind nicht insolvent. In den Insolvenzbekanntmachungen findet sich dazu kein Hinweis.


hier

https://parcelinternational.com/de/kontakt/

steht nicht mehr Tale Germany GmbH, sondern Parcel International Deutschland. Was ist wohl mit der Tale Germany GmbH passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Was ist wohl mit der Tale Germany GmbH passiert?
Das frage man die niederländische Muttergesellschaft Tale B.V.

Aber das Unternehmen Tale Germany GmbH existiert noch. Im Handelsregister ist keine Löschung vermerkt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Auf jeden Fall gibt es die Firma nicht mehr.

Natürlich gibt es die noch.



Zitat (von sisqonrw):
Ob die die Forderung abtreten können, z.B. Mutterkonzern oder innerhalb der Gruppe, weiß ich nicht

Abtreten können sie die genauso wie man sie verkaufen kann.



Zitat (von sisqonrw):
Müsste man dann nicht informiert werden?

Ja, durchaus.



Zitat (von sisqonrw):
Hätte es nicht in den AGBs stehen müssen?

Nö, es wäre nützlich aber nicht erforderlich.


Signatur:

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#24
 Von 
sisqonrw
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Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Sollte die Mahnung von Tale Germany GmbH nicht per Einschreiben kommen.
und sollte, wenn etwas von einem Inkasso Unternehmen kommt, nicht auch per Einschreiben kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Sollte die Mahnung von Tale Germany GmbH nicht per Einschreiben kommen.

Nö, sie hats ja auch so zum Schuldner geschafft.



Zitat (von sisqonrw):
und sollte, wenn etwas von einem Inkasso Unternehmen kommt, nicht auch per Einschreiben kommen?

Auch da gibt es keine Pflicht.
Und bei Inkassos spricht ja oft schon die schiere Masse an nervigen Schreiben dagegen das da gar keines angekommen sein soll ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, sie hats ja auch so zum Schuldner geschafft.


wenn es zur einer Klage kommt, müssen die es doch beweisen. Man kann ja wie Scholz sagen, ich weiß es nicht, kann mich nicht erinnern. Bei Einschreiben hätten die ein Nachweis. Aber per Einschreiben ist nichts gekommen.

Außerdem ist es doch unsinnig, wenn die ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn die wissen, dass die 5 Jahre abgelaufen sind. Und das Inkasso Unternehmen sollte auch vorher prüfen, ob die Forderung verjährt ist oder nicht.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Man kann ja wie Scholz sagen, ich weiß es nicht, kann mich nicht erinnern.

Solenage man weder Ran, Anwälte und Immunität des Herrn Scholz hat, sollte man nicht alles nachmachen.
Falschaussagen vor Gericht führen bei Normalsterblichen schnell mal zwischen 3 - 60 Monate Haft an der Backe - zusätzlich zu dem anderen.



Zitat (von sisqonrw):
Außerdem ist es doch unsinnig, wenn die ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn die wissen, dass die 5 Jahre abgelaufen sind.

Warum? Die Forderung ist doch noch existent.



Zitat (von sisqonrw):
Und das Inkasso Unternehmen sollte auch vorher prüfen, ob die Forderung verjährt ist oder nicht.

Warum sollten sie?
Die Forderung ist ja regelmäßig nicht verjährt wenn sie beim Inkasso landet.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum? Die Forderung ist doch noch existent.


nein die 5 Jahre sind vergangen. Seit der letzten E-mail.

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
nein die 5 Jahre sind vergangen.

Ja, und?
Es macht doch nicht "puff" und die Forderung löst sich in Luft auf.


Eventuell sollte man sich man etwas Wissen über Forderungen und Verjährung aneignen? Das sind ja immer hin Basics eines Unterenhemers ...



Zitat (von sisqonrw):
die 5 Jahre sind vergangen. Seit der letzten E-mail.

Komischen Kalender hat man da ...
Zitat (von sisqonrw):
Jetzt melden die sich heute den 11.10.2022 per E-mail und wollen die 6 Rechnungen bezahlt haben.



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Und jetzt?

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