Verjährung Telefonrechnung trotz Mahnung

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
_Hamburger_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Telefonrechnung trotz Mahnung

Guten Tag,

ich streite mich mit meinem ehemaligen Telefonanbieter. Um ein genaues Bild zu verschaffen, worum es geht, habe ich meine letzte Mail kopiert, in der ich alles erkläre. Als Anlage schickte ich damals eine Kopie meines Portierungsantrages (vom 23.11.2007) und ein angefordertes Schreiben von XY, in dem mir XY bestätigt, dass der Portierungsantrag nochmals per Fax fristgerecht am 02.12.2007 versendet wurde.

Meine Frage:
- verjährt die Rechnung des alten Anbieters (Rechnung vom 09.01.2008) nach 3 Jahren zum 09.01.2011 trotz ständiger Mahnungen? (mittlerweile die 15.te Mahnung) => Info: Die Rechnung enthält die Gesprächsgebühren vom Dez 07 und die Grundgebühr vom Jan 08.
- ich war bereits vor Ort beim Kundenbetreuer, doch ich erhalte immer noch Mahnungen. Was kann ich tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo Herr ***, 15.01.2010

wie wir heute persönlich besprochen hatten, schicke ich Ihnen im
Anhang das Schreiben von XY. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass XY nochmals per Fax den Portierungsauftrag fristgerecht an Sie geschickt hat. Im Vorfeld war Ihnen die Portierung postalisch zu gegangen.

Im November 2007 hatten wir XY mit der Portierung beauftragt, wie
meine eigenhändige Kündigung zeigt. Doch da ich von Ihrem Mitarbeiter
Herrn *** erfahren hatte, dass die Rufnummer in diesem Falle nicht
zu XY portiert werden könnte, widerrief ich meine Kündigung.

------

Als ich die Rechnung *** erhielt, setze ich mich mit
Ihrem Mitarbeiter Herrn *** in Verbindung. Dieser sagte mir, dass
ich die letzte Lastschrift abweisen solle, da es bei Ihnen interne
Probleme gegeben hatte, weshalb der Portierungsantrag nicht
rechtzeitig bearbeitet worden wäre. Er bestätigte mir, dass Sie
bereits im November schriftlich über den Portierungswunsch
benachrichtigt worden wären und bestätigte mir den Kündigungstermin zum
31.12.2007. Er vermerkte den Sachverhalt im Kundenstamm.


In meiner Mail vom 29.01.2008 schilderte ich den ganzen Sachverhalt,
als Sie erstmalig um Ausgleichung der offenen Rechnung baten. Auf
diese Mail erhielt ich am 19.02.2008 die Antwort, dass ich Ihnen das
Kundenkennwort zuschicken solle. Dies tat ich am gleichen Tag per
Mail.
Da ich danach nichts mehr von Ihnen gehört hatte, bin ich davon
ausgegangen, dass sich der Sachverhalt bei Ihnen aufgeklärt hatte.


Doch ein Jahr später (am 05.01.2009) meldeten Sie sich wieder. In
meiner Mail vom 19.01.2009 bat ich um Klärung (Empfangsbestätigung
Ihrerseits vom 20.01.2009 von Herrn *** liegt vor). Doch auch auf
diese Mail wurde mir nicht geantwortet.


Als nächstes hörte ich am 28.10.2009 wieder von Ihnen. Sie mahnten
wieder die Rechnung an. Alle meine Versuche, den Sachverhalt
zwischenzeitlich aufzuklären wurden ignoriert.


Deshalb hoffe ich nun mit meinem Besuch heute und dieser Mail, die
Angelegenheit ein für alle Mal aufklären zu können. Ihr Mitarbeiter
Herr *** war es, der damals die Aussagen tätigte und den Vorfall
intern ad acta legen wollte. Warum und weshalb er dies nicht tat, ist
mir unerklärlich und sehr ärgerlich, aber ganz eindeutig ein internes
Problem bei Ihnen.
Ich finde es äußerst unglücklich, dass alle meine Bitten, die
Angelegenheit aufzuklären, ignoriert wurden, und sie dann trotzdem
jedes Jahr den Vorfall neu aufwälzen, indem Sie die Rechnung wieder
anmahnen.
Sie hatten mir heute auf Ihrem PC die Abschlussrechnung 2008 gezeigt,
die mir übrigens nicht vorliegt. In dieser Rechnung werden keinerlei
Telefongebühren im Januar berechnet. Deshalb hoffe ich, dass Sie mit
allen Informationen aus dieser und den vorhergehenden Mails, den
Sachverhalt aufklären können.

Um postive Nachricht Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

-----------------
""

-- Editiert am 01.06.2010 19:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
durch die Mahnungen ist keine unterbrechende Maßnahme der Verjährung erfolgt. Diese kann erfolgen durch ein Schuldanerkenntnis oder durch die Titulierung der Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Allerdings tritt die Verjährung erst zum 01.01.2012 ein. Die Verjährungsfirst beginnt erst zum Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Wenn du Ruhe haben willst, solltest du einen Anwalt beauftragen. Es ist mittlerweile an der Tagesordnung, das Kunden "gegen die Wand laufen", alles ignoriert wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Eine Forderung verjährt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem sie entstanden ist.
Das hängt nicht vom Datum der Rechnung ab, sondern von der erbrachten Leistung.
Mein Vorredner schreibt als Verjährung den 01.01.2012.
Dem würde ich so nicht zustimmen, da ja die letzte Leistung/Forderung wohl in 2007 erfolgt, wie ich deiner Mail entnehme.
Somit würde ich mal die Verjährung 31.12.2007 + 3 Jahre = 31.12.2010 ansehen.
Verjährung beginnt mit dem letzten Tag des Jahre nicht mit dem ersten des neuen Jahres.
Was ich allerdings nicht erkenne ist, besteht denn wirklich eine Forderung? Wenn ja, dann kann dir der Telefonanbieter noch mit Mahnbescheid, Vollstreckungstitel kommen bis zum 31.12.2010. Dann gilt als Verjährung 30 Jahre, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

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