Verjährung / Verwirkung ? Alte Stromrechnung

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarioausBerlin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung / Verwirkung ? Alte Stromrechnung

Hallo

ich habe eine Stromrechnung ("Schlussrechnung") von
Vattenfall für den Zeitraum 01.12.2001 bis
8.12.2007 bekommen.

Vorab keine Rechnungen/Abschläge.

Hintergrund: In dieser ehemaligen Wohnung
habe ich mal gewohnt un den Strom damals
über Ares bezogen.

In der Wohnung wohne ich nicht mehr
und Ares ist Konkurs.

Berechnet wird über 2.220 Euro von 1.12.2001
bis 18.12.2007.

Meine Fragen:

Verjährung ?
Ich dachte nach 3 Jahren...
Vattenfall behauptet: Nein, (Zitat:) Verjährung erst
nach geltend gemachte Ansprüche (Datum der Schlussabrechnung).


Verwikrung ?
Vattenfall meint: Nein, da es keine Umstände gibt, aus den
ich hätte schlussfolgern können, dass Vattenfall keine
Anprüche mehr gelten machen wird...


Bitte um konkrete Hilfe oder Urteilsentscheidungen

Danke vorab.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt ihres Entstehens maßgeblich, nicht der Zeitpunkt des Erhebens des Anspruchs.

Im übrigen sind Ansprüche aus 2006 und 2007 noch nicht verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarioausBerlin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank,
ja nach 3 Jahren hatte ich ja geschrieben.

Aber Vattenfall behauptet ein Anspruch Entsteht, wenn er fällig ist.
Da es vorab keine Rechnungen gab, bleibt die Frage ob ein Teil
Verjährt/Verwirkt ist. Vattenfall will alles auch von 2001 usw.






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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Aber Vattenfall behauptet ein Anspruch Entsteht, wenn er fällig ist.


Das ist Quatsch.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
corax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Versorger wird vielleicht die Nichtverjährung mit dem OLG Düsseldorf Urteil vom 21.01.2009 1-3 U 28/08 untermauern.
Ist das hier schon berücksichtigt?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Anwälte vertreten ebenfalls die Meinung von Vattenfall und raten zur Zahlung. Eine Verjährung oder Verwirkung wurde in 2 Fällen aus meinem Bekanntenkreis verneint. Zumindest in einem Fall gab es auch keine Abschlagszahlungen und Schätzungen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

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