Verjährung eines Darlehens bei Ratenzahlung

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Verjährung eines Darlehens bei Ratenzahlung

Hallo!

Ich würde mich über eure Einschätzung zu folgendem Fall freuen, denn trotz Forensuche und Google habe ich keine Antwort gefunden:

G gewährt seinem Kumpel S am 1.11.11 ein zinsloses privates Darlehen. S soll das Darlehen ab 1.12.12 in monatlichen Raten zurückzahlen. Doch schon die ersten vier Monate bleiben seine Rückzahlungen aus.
Darauf angesprochen zahlt S vier Monate lang, setzt einen Monat aus, zahlt dann mal wieder drei Monate um danach für 17 Monate nichts zu zahlen. Die letzte Rückzahlung hat er am 1.4.14 vorgenommen, seither "ruht" die Sache.

G und S sind nun nicht mehr Kumpels, G möchte sein Geld zurück.
---------------------------------
1) Wenn ich es richtig sehe, muss hier hinsichtlich der Verjährungsfrage jede Monatszahlung für sich beurteilt werden. Ist das korrekt?

2) Wenn dem so ist, sind dann alle nicht geleisteten Rückzahlungsraten bis zum 31.12.14 inzwischen verjährt?

3) Oder bewirkte die Zahlung am 1.4.14, dass die Verjährung unterbrochen wurde?


:???: Ja länger ich über diesen eigentlich nicht so komplizierten Fall nachdenke, desto verwirrter bin ich....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Zunächst Ja
2) Wieso? Die 3 Jahre zum Jahresende sind noch nicht um.
3) Wurde der Darlehensvertrag gekündigt und die Restschuld fällig gestellt? Wurde nachweisbar gestundet?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Gab es bei den Rückzahlungen Zweckbestimmungen für einen bestimmten Monat? Falls nein, würde ich auf die älteste Forderung anrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Vorab: Vielen Dank für eure Antworten!

Ich räume das Feld von hinten auf:

@Tasti123:
Die sporadischen Zahlungen sind immer in bar und ohne Tamtam, sprich ohne Verrechnungsbezug erfolgt. Von daher würde ich einfach bei Rückzahlungsmonat 1 anfangen und gucken, wie weit ich bei den geleisteten Teilzahlungen von der Monatsanzahl her komme.

@mepeisen:
2) Ups, da habe ich mich offenbar verrechnet. Alle bis zum 31.12.13 nicht geleisteten Raten dürften verjährt sein. Es sei denn, es ist durch die Einmalzahlung am 1.4.14 ist eine Hemmung/Unterbrechung eingetreten???
3) Bedarf es überhaupt einer ordentlichen Kündigung? Ist nicht das "Ende" des Darlehensvertrages automatisch dadurch vorher bestimmt, dass feste monatliche Raten für die Tilgung angesetzt wurden, so dass es keiner ordentlichen Kündigung bedarf?

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