Hallo Leute,
durch Zufall ist mir aufgefallen das ich wohl noch einen Jugendsündeneintrag bei der Schufa habe, der mir in 2000 passiert ist. (Zur Info, da war ich 18).
Dieses Negativkonto wurde auch in 2000 noch ausgeglichen. Enstanden ist es duch eine Inkassoforderung die nicht auf anhieb beglichen wurde.
Lt. meinen Informationen verschwindet der Eintrag am 01.01.04
Kann dies jmd. bestätigen oder Verneinen?
Grüsse
Christian
Verjährung eines Negativen Schufa-Eintrags
28. November 2003
Thema abonnieren
Frage vom 28. November 2003 | 12:02
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung eines Negativen Schufa-Eintrags
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#1
Antwort vom 28. November 2003 | 13:35
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 56x hilfreich)
Hallo!
Anbei der Auszug aus einer Information der Schufa:
Alle Angaben, die nicht mehr aktuell sind, werden nach einer festgelegten Zeit wieder entfernt.
...
– Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der
Rückzahlung
...
...
Hoffe, damit geholfen zu haben
#2
Antwort vom 28. November 2003 | 13:38
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 56x hilfreich)
... ich bin's nochmal.
Im Forumbereich "Wirschaftsrecht" nur einer unter "Vertragsrecht" habe ich bereits auf eine ähnliche Frage geantwortet. Hier sind alle Positionen aufgeführt, die gelöscht werden.
Und jetzt?
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