Verjährung eines Negativen Schufa-Eintrags

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung eines Negativen Schufa-Eintrags

Hallo Leute,

durch Zufall ist mir aufgefallen das ich wohl noch einen Jugendsündeneintrag bei der Schufa habe, der mir in 2000 passiert ist. (Zur Info, da war ich 18).

Dieses Negativkonto wurde auch in 2000 noch ausgeglichen. Enstanden ist es duch eine Inkassoforderung die nicht auf anhieb beglichen wurde.

Lt. meinen Informationen verschwindet der Eintrag am 01.01.04

Kann dies jmd. bestätigen oder Verneinen?

Grüsse

Christian

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo!
Anbei der Auszug aus einer Information der Schufa:

Alle Angaben, die nicht mehr aktuell sind, werden nach einer festgelegten Zeit wieder entfernt.
...
– Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der
Rückzahlung
...
...

Hoffe, damit geholfen zu haben :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

... ich bin's nochmal.

Im Forumbereich "Wirschaftsrecht" nur einer unter "Vertragsrecht" habe ich bereits auf eine ähnliche Frage geantwortet. Hier sind alle Positionen aufgeführt, die gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen