Guten Tag,
kann mir bitte jemand mitteilen, was das genau heissen mag und wie lange die Verjähursfrist hier andauert?!
"Hinsichtlich der vorbehaltenen Ansprüche wird mit der Wirkung eines am 02.01.2006 ergangenen Feststellungsurteils auf die Einrede der Verjährung verzichtet"
Was heisst das, erlischt die Verjährungsfrist ganz oder nach einen bestimmten Zeitraum wie lange?)
Danke im Voraus!
Slee
Verjährunsfrist!
14. März 2006
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Frage vom 14. März 2006 | 11:14
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
Verjährunsfrist!
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#1
Antwort vom 14. März 2006 | 11:29
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
ups, habe was vergessen.
Das alles bezieht sich auf einer Vergleichs-/Abfindungserklärung.
bye
#2
Antwort vom 16. März 2006 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Die Forderung verjährt m.E. gar nicht mehr.
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#3
Antwort vom 16. März 2006 | 10:33
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
Vielen hezlichen Dank Tao,
heisst das das ich mir da keine Sorgen machen muss.
Dass wenn innerhalb der nächsten z.B.30 Jahre mein Zustand sich verschlechtert, noch Anspruch auf Geldrente habe?
Gruss
S
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