Hallo,
wir haben vor etwa 2 Jahren einen Fernseher auf Teilfinanzierung in einem Fachgeschäft gekauft.
Ein Teil des Kaufpreises sollte sofort entrichtet werden (200 EUR). Der Restbetrag wurde in Raten an eine Finazierungsbank abgestottert. Nun meldet sich nach diesen 2 Jahren der Händer und behauptet, dass er vergessen hätte, die Anzahlung zu kassieren. Ich bin zwar der Überzeugung, dass ich die 200 EUR auf den Ladentisch gelegt habe, aber habe leider keinen Nachweis über diese Zahlung. Der Verkäufer argumentiert mit seinen Buchungsbelegen. Aus diesen geht lt. Kasse hervor, dass er fälschlicherweise eingegeben hat, dass der Fernseher vollfinanziert wurde. Im Darlehensvertrag wurde dieser Anzahlungsbetrag vorher rausgerechnet. Beim Vergleich mit meinen Belegen ist seine Aussage zutreffend. Er will nun die 200 EUR haben und droht sonst mit Klage oder Strafanzeige wegen Betruges oder Diebstahl.
Meine Frage ist nun,kann der mich deswegen Verklagen nach nun 2 Jahren. Was kann ich dafür, wenn er falsch bucht?
Verkäufer vergisst Anzahlung zu kassieren
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Der Anspruch wäre, wenn 'vor etwa 2 Jahren' in 2006 war, erst am 31.12.2009 verjährt.
Daß der VK versehentlich den Anspruch nicht früher erhoben hat, ist nicht anspruchsvernichtend.
Strafanzeige wäre aber wenig sinnvoll bei einer bloßen zivilrechtlichen Forderung, da offenbar weder Betrug noch Diebstahl noch Unterschlagung vorliegt.
Für die erfolgte Zahlung sind Sie beweispflichtig.
Der Vorwurf des Diebstahls ist mehr als weit hergeholt... was sollen Sie denn gestohlen haben
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Hallo,
wenn der Verkäufer/Händler seinerzeit mit den Belegen *geschlammt* hat, läßt sich daraus gegen Sie keine Straftat ableiten.
Durch das damalige nachlässige Verhalten des Verkäufers ist aber seine behauptete Forderung gegen Sie nicht ungültig bzw. verjährt. Es sei denn, Sie können den Nachweis der Zahlung zweifelsfrei führen.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Vielen Dank für die Antworten.
Das würde ja für mich immer bedeuten, dass ich jeden Beleg über 3 Jahre aufbewahren muss. Ich würde ja immer in der Angst leben müssen, dass Verkäufer noch nachforderen könnten.
Meistens entsorgt man ja die Belege nach 2 Jahren, da die Gewährleistung abgelaufen ist.
vielleicht wäre es hilfreich, wenn man hier nun wüsste, ob es 2 oder eben 3 Jahre seit dem Kauf sind?! Etwa deuten viele Menschen unterschiedlich. Im ersten Beitrag könnten es auch innerhalb 2 Jahren sein, im letzten fast 3 Jahre. Was stimmt nun?
Der Kauf des Fernsehers ist 2 Jahre her. Mit den 3 Jahren meine ich die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche des Verkäufers.
Beleg aufheben ist immer gut.
Jetzt hast du halt das Problem den Anspruch widerlegen zu können.
Viele Grüße, MIchael
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