Verkaufte Ware wurde nur unvollständig bezahlt

9. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Honigpferdchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufte Ware wurde nur unvollständig bezahlt

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich habe etwas privat übers Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent hat mich angeschrieben und wir haben uns preislich geeinigt. Dazu kamen noch die Versandkosten in Höhe von 15,99€, da der Käufer in Tschechien lebt.

Daten haben wir ausgetauscht, bis hier hin ist alle in ordnung. Nun hat aber der Käufer den Kaufpreis bezahlt, allerdings nur 10€ von 15,99€ für den Paketversand.

Habe ihn auch gleich angeschrieben. Er sagte, dass er sich vertan hat und die Differenz überweist. Das ganze zieht sich nun schon fast 4 Wochen hin. Die ursprüngliche Überweisung war am nächsten Tag da.

Ich hatte ihm auch mehrmals geschrieben, dass ich das Paket erst rausschickte, wenn der Gesamtbetrag inklusive Porto komplett bezahlt ist.

Im Schnitt habe ich ihn alle 2 bis 3 Tage angeschrieben.

Meine Frage ist nun, wie lange muss ich das "Spielchen" mitmachen? Bei einigen Verkaufsplattformen kommt es leider häufiger vor, dass Kunden den Kaufpreis im nachhinein noch weiter drücken wollen. Ich sehe das aber nicht ein, denn ich war ihm vorab preislich sehr entgegen gekommen (von 180€ auf 150€ runter gegangen, obwohl es eigentlich ein Festpreis war).

Ich bin es auch leid, dem Herren ständig hinterher zu schreiben. Muss ich die gekaufte Sache jetzt einfach bis 31.12.2024 aufheben und ihm während der Zeit die Möglichkeit geben, seine Pflicht der vollständigen Bezahlung zu erfüllen? Wenn ja, was ist ab dem 1.1.2025?

Es war so vereinbart, erst bezahlen dann versenden.

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass jemand so viel Geld überweist und dann wegen fehlenden 5,99€ so eine Hinhaltetaktik macht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Honigpferdchen):
Im Schnitt habe ich ihn alle 2 bis 3 Tage angeschrieben.

Offenbar ist keine der Nachrichten angekommen ...

Ich würde erwägen, ihn gerichtsfest in Verzug zu setzen.



Zitat (von Honigpferdchen):
Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass jemand so viel Geld überweist und dann wegen fehlenden 5,99€ so eine Hinhaltetaktik macht.

Nicht unbekannte Zermürbungstaktik.



Zitat (von Honigpferdchen):
Muss ich die gekaufte Sache jetzt einfach bis 31.12.2024 aufheben und ihm während der Zeit die Möglichkeit geben, seine Pflicht der vollständigen Bezahlung zu erfüllen?

Nein, man kann sie auch jederzeit entsorgen, muss dann aber mit den Konsequenzen leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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