Verlag und Autor Probleme

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gerdles123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlag und Autor Probleme

Hallo
Habe eine Biografie geschrieben. Teil dieser Biografie sind viele Fotos, da es sich um eine Biografie um zwei Soldaten handelt. Vor 15 Jahren habe ich mal ein paar Fotos auf einer Webseite eingestellt, bzw dem Webseitenbetreiber per Mail zukommen lassen. Der Vertrag mit dem Verlag wurde im Dezember geschlossen, das Manuskript aber schon im August eingereicht. Der Verleger hat das Erscheinen für April-Mai zugesagt. Nun hat der Verleger mit der Erstellung des Buchs begonnen. Er hat, nach Recherchen, die Fotos auf der Webseite entdeckt. Jetzt hat der Verleger mir gedroht, entweder er reicht eine Schadensersatzklage ein oder ich verzichte auf mein Honorar und zahle 950€ an den Verlag. Im Vertrag steht kein Druvkkostenzuschuss und Honorar Summe X€. Der Verleger meint, durch die Fotos im Web ist das Buch verbrannt und er kann somit auch nicht die erhoffte Stückzahl an Bücher verkaufen. Er meint, warum sollen die Leser für etwas bezahlen was im Netz kostenlos ist. Meine Frage, kann er eine Schadensersatzklage mit Erfolg einreichen wenn ich den neuen Vertrag, mit Änderung des Paragraphen Honorar und Zahlung von 950€ nicht zustimme? Er hat mal per Mail ngefragt, nach Referenzen, sprich, ob ich was veröffentlicht habe. Da ging ich davon aus, er meint ob ich schon einmal ein Buch veröffentlicht habe. Jetzt zielt er darauf ab dass er gefragt hat ob ich schon Fotos der Soldaten veröffentlicht habe, was ich, per Mail ja verneint habe. Da ich ja dachte er meint ob ich schon mal ein Buch veröffentlicht habe. Danke im voraus

-- Editiert von Gerdles123 am 10.04.2022 21:10

-- Editiert von Moderator topic am 11.04.2022 04:36

-- Thema wurde verschoben am 11.04.2022 04:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Gerdles123):
Meine Frage, kann er eine Schadensersatzklage mit Erfolg einreichen

Klar.
Alles was es dazu braucht ist, eine einigermaßen verständliche Klage in Schriftform. Eine Herausforderung welche die meisten schaffen.

Wobei es eh irrelevant ist, ob er es schafft die Klage einzureichen. Denn wenn es misslingt, wird er sich vermutlich einen Rechtsanwalt nehmen, der sollte es auf jeden Fall schaffen



Zitat (von Gerdles123):
Der Verleger meint, durch die Fotos im Web ist das Buch verbrannt

Wieviel Fotos stehen dann da, von welcher Gesamtsumme an Fotos reden wir?
Das Buch besteht vorwiegend aus Fotos?



Zitat (von Gerdles123):
Im Vertrag steht

Irgendetwas zum Thema "Exklusivität" im Vertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Arbeitsrecht betrifft die Anfrage gar nicht.
Was der Vertrag hergibt oder nicht, kann wahrscheinlich nur ein Fachanwalt einschätzen.
Und dann noch die Sache mit der Veröffentlichung der Bilder im Internet ... vmtl. ziemlich komplexe Angelegenheit - oder auch nur der Versuch, dich um dein Honorar zu bringen.

:forum:

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#3
 Von 
Gerdles123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieviel Fotos stehen dann da, von welcher Gesamtsumme an Fotos reden wir?
Das Buch besteht vorwiegend aus Fotos?

Danke für die Antwort. Es sind ca 120 Fotos und Dokumente, sprich Urkunden über erhaltene Orden und eine Enlassungsurkunde.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Sind die 120 Dokumente und Bilder im Buch oder im Internet?
Man sollte halt einen Vergleich haben.

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#5
 Von 
Gerdles123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sind die 120 Dokumente und Bilder im Buch oder im Internet?

Danke für die Antwort
Im Netz sind es sieben Fotos und Dokumente

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerdles123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irgendetwas zum Thema "Exklusivität" im Vertrag?
da habe ich nichts im Vertrag gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Ich halte die Argumente des Verlages nicht für stichhaltig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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