Hallo
Habe eine Biografie geschrieben. Teil dieser Biografie sind viele Fotos, da es sich um eine Biografie um zwei Soldaten handelt. Vor 15 Jahren habe ich mal ein paar Fotos auf einer Webseite eingestellt, bzw dem Webseitenbetreiber per Mail zukommen lassen. Der Vertrag mit dem Verlag wurde im Dezember geschlossen, das Manuskript aber schon im August eingereicht. Der Verleger hat das Erscheinen für April-Mai zugesagt. Nun hat der Verleger mit der Erstellung des Buchs begonnen. Er hat, nach Recherchen, die Fotos auf der Webseite entdeckt. Jetzt hat der Verleger mir gedroht, entweder er reicht eine Schadensersatzklage ein oder ich verzichte auf mein Honorar und zahle 950€ an den Verlag. Im Vertrag steht kein Druvkkostenzuschuss und Honorar Summe X€. Der Verleger meint, durch die Fotos im Web ist das Buch verbrannt und er kann somit auch nicht die erhoffte Stückzahl an Bücher verkaufen. Er meint, warum sollen die Leser für etwas bezahlen was im Netz kostenlos ist. Meine Frage, kann er eine Schadensersatzklage mit Erfolg einreichen wenn ich den neuen Vertrag, mit Änderung des Paragraphen Honorar und Zahlung von 950€ nicht zustimme? Er hat mal per Mail ngefragt, nach Referenzen, sprich, ob ich was veröffentlicht habe. Da ging ich davon aus, er meint ob ich schon einmal ein Buch veröffentlicht habe. Jetzt zielt er darauf ab dass er gefragt hat ob ich schon Fotos der Soldaten veröffentlicht habe, was ich, per Mail ja verneint habe. Da ich ja dachte er meint ob ich schon mal ein Buch veröffentlicht habe. Danke im voraus
-- Editiert von Gerdles123 am 10.04.2022 21:10
-- Editiert von Moderator topic am 11.04.2022 04:36
-- Thema wurde verschoben am 11.04.2022 04:36
Verlag und Autor Probleme
10. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 10. April 2022 | 21:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlag und Autor Probleme
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. April 2022 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatMeine Frage, kann er eine Schadensersatzklage mit Erfolg einreichen :
Klar.
Alles was es dazu braucht ist, eine einigermaßen verständliche Klage in Schriftform. Eine Herausforderung welche die meisten schaffen.
Wobei es eh irrelevant ist, ob er es schafft die Klage einzureichen. Denn wenn es misslingt, wird er sich vermutlich einen Rechtsanwalt nehmen, der sollte es auf jeden Fall schaffen
ZitatDer Verleger meint, durch die Fotos im Web ist das Buch verbrannt :
Wieviel Fotos stehen dann da, von welcher Gesamtsumme an Fotos reden wir?
Das Buch besteht vorwiegend aus Fotos?
ZitatIm Vertrag steht :
Irgendetwas zum Thema "Exklusivität" im Vertrag?
#2
Antwort vom 10. April 2022 | 21:33
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
Arbeitsrecht betrifft die Anfrage gar nicht.
Was der Vertrag hergibt oder nicht, kann wahrscheinlich nur ein Fachanwalt einschätzen.
Und dann noch die Sache mit der Veröffentlichung der Bilder im Internet ... vmtl. ziemlich komplexe Angelegenheit - oder auch nur der Versuch, dich um dein Honorar zu bringen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. April 2022 | 21:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieviel Fotos stehen dann da, von welcher Gesamtsumme an Fotos reden wir? :
Das Buch besteht vorwiegend aus Fotos?
Danke für die Antwort. Es sind ca 120 Fotos und Dokumente, sprich Urkunden über erhaltene Orden und eine Enlassungsurkunde.
#4
Antwort vom 10. April 2022 | 21:49
Von
Status: Lehrling (1035 Beiträge, 178x hilfreich)
Sind die 120 Dokumente und Bilder im Buch oder im Internet?
Man sollte halt einen Vergleich haben.
#5
Antwort vom 11. April 2022 | 04:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSind die 120 Dokumente und Bilder im Buch oder im Internet? :
Danke für die Antwort
Im Netz sind es sieben Fotos und Dokumente
#6
Antwort vom 11. April 2022 | 04:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
da habe ich nichts im Vertrag gefunden.ZitatIrgendetwas zum Thema "Exklusivität" im Vertrag? :
#7
Antwort vom 11. April 2022 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Ich halte die Argumente des Verlages nicht für stichhaltig.
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten