Verpflichtung 24-Monatsvertrag Glasfaser für kostenlosen Anschluss bei Immobilienveräußerung

2. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 48x hilfreich)
Verpflichtung 24-Monatsvertrag Glasfaser für kostenlosen Anschluss bei Immobilienveräußerung

Hallo liebe Leute,
wir haben eine Immobilie erworben, die während einer Ausbauphasen-Aktion für Glasfaser die Anschlüsse kostenlos bekam, wenn man sich im Gegenzug dazu für einen 24-Monatsvertrag verpflichtete.

Nun ist es so, dass wir aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt Interesse daran haben diesen Anschluss zu nutzen (Kosten, HÜP-Lage usw.).

Nun ist die Frage wie es für uns und vor allem den bisherigen Eigentümer der Immobilie rechtlich aussieht. Mit meinem laienhaften Verständnis würde ich sagen, wir haben damit erstmal nichts zu tun, da wir eine solche Verpflichtung nie unterschrieben haben?!

Komplizierter stelle ich es mir für den bisherigen Eigentümer vor. Besteht seine Verpflichtung zur Vertragserfüllung/Zahlung für die Mindestlaufzeit auch wenn er die Immobilie nicht mehr besitzt und dort auch nicht wohnt (am neuen Wohnort kann der Betreiber die Leistung nicht zur Verfügung stellen, falls relevant)?

Mit anderen Worten: Besteht die Chance, dass beide Seiten hier nicht verpflichtet sind 24 Monate diesen Vertrag zu nutzen?

Betreiber selbst sagt stumpf, irgendjemand muss jedenfalls 24 Monate für den Vertrag aufkommen. Klang aber etwas aus der Hüfte geschossen, sie sagten zwar dass sei ja vertraglich so festgelegt. Als ich erwiderte, dass ich keinen Part finden konnte indem auf den Fall einer möglichen Veräußerung der Immobilie eingegangen wurde, kam der Mitarbeiter etwas ins Schwimmen und verwies darauf, dass der bisherige Eigentümer das klären muss. Ist mir grundsätzlich auch klar, da wir uns allerdings auch privat kennen, würde ich dabei gerne unterstützen ohne direkt den Weg gehen zu müssen, einen Vertrag zu bezahle und zu nutzen, den wir eigentlich nicht haben wollen.

VG
Klaus

EDIT:
Ich denke hier ist nicht ganz das passende Unterforum, könnte das Thema in "Vertragsrecht" verschoben werden?

-- Editiert von User am 2. Oktober 2025 11:26




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12743 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von KlausKlausen):
Betreiber selbst sagt stumpf, irgendjemand muss jedenfalls 24 Monate für den Vertrag aufkommen.

Diese Aussage ist so stumpf gesagt falsch. ;)

Es kann aber gut sein, dass der Verkäufer für die (durch den Vertrag erlassenen) Anschlusskosten aufkommen muss.
Dazu sollte sich durchaus etwas im Vertrag finden lassen.

Zitat (von KlausKlausen):
EDIT:
Ich denke hier ist nicht ganz das passende Unterforum, könnte das Thema in "Vertragsrecht" verschoben werden?

Einfach auf "Verstoß melden" klicken und um Verschiebung bitten, oder etwas abwarten, dann wird sich irgendwann ein Moderator darum kümmern. :)

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