Verpflichtungserklärung durch Bauträger

6. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Verpflichtungserklärung durch Bauträger

Hallo.

Unser Bauträger hätte gerne eine Baulast von uns, damit er auf dem Nachbargrundstück bauen darf.

Als "Entschädigung" will er für uns einige Arbeiten kostenlos erledigen.

Damit wir die Baulast zeitig unterschreiben hat er uns eine Verpflichtungserklräung gegeben.
Diese ist auf seinem Briefbogen mit Stempel und von Ihm unerschrieben.

Zitat:
[color=red]"hiermit verpflichtet sich die Firma XXX gegenüber den Eheleuten XXX bis zum 04.10.13 zur Errichtung einer Gartenstützwand (...) in den Grundbesitz XXX Flur XXX Flurstück XXX.

Sollte die Errichtung [...] nicht bis zum 04.10.13 erfolgt sein, sind die Eheleute XXX ab dem 07.10.13 berechtigt, diese Arbeiten durch eine Dritten ausführen zu lassen, wobei sich die Firma XXX verplfichtet, die dann entstehenden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von max. 5.000 € gegen Rechnungslegung zu übernehmen"[/color]


Es wurden bisher nur ein paar L-Steine geliefert, also quasi eine Teilleistung erbracht.

Meine Fragen:
1. Kann ich wirklich ab dem 07.10.13 ohne weitere Mahnungen/ Fristsetzung den Auftrag an einen Dritten vergeben?
2. Der Bauträger wird die Rechnung nicht einfach so übernehmen, da bin ich mir sicher. Wie müsste ich dann vorgehen? Ich habe keine Lust zusätzlich noch auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Kann ich wirklich ab dem 07.10.13 ohne weitere Mahnungen/ Fristsetzung den Auftrag an einen Dritten vergeben?


Das ist der Sinn der o.a. Regelung - durch die Bestimmung nach dem Kalender ist die Gegenseite am 7.10.2013 automatisch in Verzug.

quote:
Wie müsste ich dann vorgehen? Ich habe keine Lust zusätzlich noch auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.


Notfalls klagen; Verlierer muß die Kosten erstatten (solange die Gegenseite also nicht pleite ist, kein Thema).

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#2
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Arbeiten wurden jetzt fast vollständig erledigt.
Allerdings habe ich nun eine Rechnung erhalten.
Sie enthält 7 Positionen. Für alle Arbeiten wurden Kosten aufgeführt (deutlich überteuert), aber aller mit dem Hinweis "ohne Berechnung". Nur die LSTeine werden berechnet. Insgesamt 4.900 € ohne Berechnung und 3600€ für 54 LSteine.

Ich habe keinen Auftrag erteilt weder schriftlich noch mündlich und es wurde auch nicht so besprochen.

Die Arbeiten sind ja als Ausgleich für die Baulast gemacht worden.

Würde alleine die Verpflichtungserklärung reichen, um zu beweisen, dass wir nichts bezahlen müssen?
In der Erkläung steht ja nichts zur Bezahlung. Aber auch nicht das es kostenlos ist.

Wurde alles mündlich besprochen.
Dumm, dass wir dem Bauträger vertraut haben. Man hätte es besser wissen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
die dann entstehenden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von max. 5.000 €
Daraus würde ich aber die vollständige Kostenübernahme ableiten. Da es eine entsprechende Gegenleistung gab, kann an sich nicht von einer Bezahlung ausgegangen werden. Freundlich nachfragen ob es nicht eine pro-forma-Rechnung sein soll.
Oder die haben sich verkalkuliert und wollen es jetzt durch die Hintertür ausbügeln.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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