Hallo Ihr Lieben
wer hat eine Meinung üben diessen Pragrap im KaufVertrag beim Notar?
"§ 7
Verrechnungstag
Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten"
Der Verkaufer hat zum Beispiel den 01.10.2009 als Übergabe Tag.
Kann der Verwalter schnell mal Beschlüsse machen schnell mal den bisherigen Besitzer vor dem ÜbergabeTag abzukassieren.
Wo sind die Grenzen hier?
Ich würde mich auf Zahlreiche Meinungen freuen. liebe Grüße , Mandy
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Verrechnungstag !
10. August 2009
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Frage vom 10. August 2009 | 03:32
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 5x hilfreich)
Verrechnungstag !
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#1
Antwort vom 10. August 2009 | 04:01
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 5x hilfreich)
eher diese $
Die Lasten, Kosten und Nutzungen des Kaufgegenstandes gehen im Innenverhältnis zwischen den Parteien am Übergabetag (Verrechnungstag) von dem Verkäufer auf den Käufer über
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#2
Antwort vom 10. August 2009 | 12:30
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
eine Meinung üben diessen Pragrap
Wie meinen?
quote:
Kann der Verwalter schnell mal Beschlüsse machen schnell mal den bisherigen Besitzer vor dem ÜbergabeTag abzukassieren.
Was fün Berschlüssen schwben dich den daso vor?
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