Verrechnungstag !

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)
Verrechnungstag !

Hallo Ihr Lieben
wer hat eine Meinung üben diessen Pragrap im KaufVertrag beim Notar?

"§ 7

Verrechnungstag
Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten"

Der Verkaufer hat zum Beispiel den 01.10.2009 als Übergabe Tag.

Kann der Verwalter schnell mal Beschlüsse machen schnell mal den bisherigen Besitzer vor dem ÜbergabeTag abzukassieren.
Wo sind die Grenzen hier?

Ich würde mich auf Zahlreiche Meinungen freuen. liebe Grüße , Mandy

-----------------
" "

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)

eher diese $
Die Lasten, Kosten und Nutzungen des Kaufgegenstandes gehen im Innenverhältnis zwischen den Parteien am Übergabetag (Verrechnungstag) von dem Verkäufer auf den Käufer über

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
eine Meinung üben diessen Pragrap


Wie meinen?

quote:
Kann der Verwalter schnell mal Beschlüsse machen schnell mal den bisherigen Besitzer vor dem ÜbergabeTag abzukassieren.


Was fün Berschlüssen schwben dich den daso vor?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen