Verrmieter hat angeblich Stromvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrmieter hat angeblich Stromvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen

nach Auszug unserer Altmieter hat der Stromversorger uns einen Vertrag durch konkludentes Handeln untergejubelt. Die letzten 7 Monate waren fünf emails von uns mit Klärung des Sachverhalts ohne schriftliche Antwort
Telefonisch legte der Stromversorger auf, teilten uns technische Probleme mit, tausende unbearbeiter emails.
Und nun haben die nur noch 6 Wochen rückwirkend den Stromvertrag auf die richtige Adresse umstellen können.
Ohne uns mitzuteilen was dies für Konsequenzen hat.
Wir waren froh, dass der Sachverhalt angeblich erledigt war. Bis dann das nächste Schreiben mit der Mahnung einging und im Anschluss das Inkassobüro eingeschaltet wurde.
Auch das Inkassobüro besteht auf die Zahlung der Forderung. 2. Schreiben.


Welche Anspruchsgrundlagen haben wir, möchten aber gleichzeitig unser bestehendes Mietverhältnis nicht gefährden.
- Verstoß gegen den Datenschutz?
- sind die berechtigt einfach einen Vertrag mit uns abzuschliessen weil der Zähler auf unser Haus lautet?
- sind die berechtigt vor dem 01.04. die Forderung trotz Widerspruch an das Inkassobüro zu übergeben?
- sie verlangen telefonisch das wir uns von der Mieterin das Geld zurückholen. Wir sind jedoch nicht Drittschuldner und es gibt keine vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag.
-

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

tatsächlich kann man Stromverträge durch konkludentes Handeln - die Entnahme von Strom - abschließen.
(2 Abs 2 StromGVV). (Gilt übrigens ähnlich auch für Gas und Fernwärme).

Vereinfacht wird für jeden Stromzähler, der beim Netzbetreiber aktiv ist und für den kein Lieferant zugeordnet ist "per Gesetz" ein Stromliefervertrag im Rahmen der Grundversorgung geschlossen.

Die einfachste Variante wäre gewesen sich entweder einen anderen Versorger zu suchen (der alles für einen regelt) oder (kostenpflichtig) den Stromanschluss stilllegen und bei Bedarf wieder reaktivieren zu lassen.

Da die Grundversorgung üblicherweise tendenziell günstige Fixpreise und dafür teure Verbrauchspreise hat, könnte das bei Leerstand sogar eine eher günstige variante gewesen sein.

-- Editiert von kalledelhaie am 07.04.2020 08:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
tatsächlich kann man Stromverträge durch konkludentes Handeln - die Entnahme von Strom - abschließen.

den Zähler konnten wir nicht stilllegen, wir haben doch weitervermietet.
doch sind wir doch als Vermieter nicht verpflichtet die Stromkosten zu zahlen........
Doch der stromversorger besteht weiterhin darauf dass der Vermieter zahlen soll. 5 emails.
2 Anrufe mit Hörer aufglegt.
1 Anruf mit dem Verlangen zu bezahlen bis es geklärt ist.
1 Anruf mit sie können dies nicht mehr rückwirkend ändern.
Doch wenn wir nie Besitzer der Wohnung waren, wieso sollen wir als Vermieter bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

um sie richtig zu verstehen:

sie sind Eigentümer und haben vermietet.

Der Strom läuft jedoch über sie und nicht über den Mieter?

Im Strom gibt es den Anschlussnehmer - das sind sie als Eigentümer und einen ggf. abweichenden Anschlussnutzer.

ist kein Anschlussnutzer bekannt, wird der Anschlussnehmer Vertragspartner im Rahmen der Grundversorgung. eine Pflicht den tatsächlichen Anschlussnutzer zu erforschen gibt es für den Lieferanten m.W.n. nicht. Eigentum verpflichtet.

lm Ergebnis haben sie dafür zu sorgen - wenn das im Mietvertrag auch so vereinbart wurde - das der Mieter einen Liefervertrag abschließt. Wenn sie den Strom für ihre Mieter bezahlen, obwohl das anders vereinbart wurde ist der Mieter ihr Ansprechpartner.

wenn sie beide für eine Zähler Strom zahlen sollten, dann stimmt was nicht und es sollten zunächst die Zählernummern und Zählpunktbezeichnungen der beiden Rechnungen abgeglichen werden.
Mir bekannte Probleme sind hier rein numerische, sehr lange Zählernummern.

-- Editiert von kalledelhaie am 07.04.2020 09:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
um sie richtig zu verstehen:
der alte Mieter hat immer seinen Strom bezahlt. Wir haben den Stromversorger die Daten des neuen Mieters mitgeteilt. Doch das ignorieren die emails /Einträge ins Online Portal.
Telefonisch korrigierten Sie es nur 6 Wochen rückwirkend. Doch angeblich ohne Nachteile für uns.
Im Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet den STrom zu bezahlen.
Ich hatte immer gedacht, dass bei Leerstand wir Anschlussnehmer sind ansonsten der Mieter oder ist dies falsch?
Und das ein Stromvertrag durch konkludentes Handeln (also zwischen Mieter und Energieversorger) zustandekommt.




-- Editiert von kalledelhaie am 07.04.2020 09:26

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

und woher soll der Versorger wissen was im Mietvertrag steht und wann wer eingezogen ist?

Reden sie mit ihrem Mieter und holen sich von diesem das Geld wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben seit 8 Jahren vermietet. In dieser Zeit sind mit diesem zähler 4 Mieter angemeldet gewesen.
Also dem Grundversorger ist dies bekannt. Und wann der Mieter eingezogen ist, haben wir Ihn in Kenntnis gesetzt.
Doch der Versorger ignoriert dies. 5 emails. Und telefonisch knallen die ohne ein Wort zu reden den Hörer auf.
Und wenn man jemand mal dran hat, dann heißt es eben auch umlegen. Nein der Vermieter ist nicht für die Zahlung des Stroms des Besitzers verantwortlich. Konkludentes Handeln ist m.E. zwischen Mieter und Energieversorger zustandegekommen.

Der Mietvertrag sieht dies nicht vor, das wir Strom umlegen.



Zitat (von kalledelhaie):

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
Und nun haben die nur noch 6 Wochen rückwirkend den Stromvertrag auf die richtige Adresse umstellen können.
Was meinen Sie mit "richtige Adresse"?

Zitat (von rechtlosrecht123):
sind die berechtigt einfach einen Vertrag mit uns abzuschliessen weil der Zähler auf unser Haus lautet?
Wieso "auf unser Haus"? Was meinen Sie damit?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Auch ich kann ihnen hier im Forum nur eine Tür zeigen, ob sie durchgehen wollen müssen sie selbst entscheiden.
Den Mieter auffordern einen Liefervertrag abzuschließen, entsprechend Konsequenzen androhen und aufgelaufenen Kosten vom Mieter zurückholen. Es sei denn ihr Mietvertrag würde den Strom inkludieren.

Ein einfaches "abdrücken" auf den Versorger wird wahrscheinlich nicht funktionieren und ist ein sehr steiniger Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von rechtlosrecht123):
U
W
?
meine mit richtiger Adresse die des Mieters. Der Mieter ist zur Zahlung von Strom verpflichtet

Zitat (von rechtlosrecht123):
Wir sind Eigentümer eines EFH mit ELW. D.h. 2 Stromzähler liegen vor, Einer auf die vermiete ELW

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
- sie verlangen telefonisch das wir uns von der Mieterin das Geld zurückholen. Wir sind jedoch nicht Drittschuldner und es gibt keine vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag.



Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter aufkommen müssen (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13). Selbst dann nicht, wenn letztere keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom verbrauchen.

Die Zahlungsklage des Versorgers gegen den Grundstückseigentümer ist in allen Instanzen erfolglos geblieben. Auch der BGH bestätigte nun, dass durch die Nutzung des Stroms ein konkludenter Vertrag zwischen dem Energieversorger und demjenigen zustande kommt, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss hat – also etwa Zugriff auf die Steckdosen hat.



https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/


Vielen Dank für das Urteil, war mir nicht bekannt (meine Zeit bei einem Grundversorger ist schon länger her.

Im vorliegenden Fall teile Ich das Urteil nach einem überfliegen zwar in seiner Eindeutigkeit nicht, weil der Fragesteller ebenfalls an der Adresse Wohnhaft ist und es sich um eine Wohnung in seinem EFH handelt, es reicht aber um tätig zu werden (Sie 3. Leitsatz im Urteil).

Ich würde hier - mit Bezug auf das Urteil und den bisherigen Schriftverkehr - die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Grüße



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):

meine mit richtiger Adresse die des Mieters. Der Mieter ist zur Zahlung von Strom verpflichtet
Wir sind Eigentümer eines EFH mit ELW. D.h. 2 Stromzähler liegen vor, Einer auf die vermiete ELW
Nur mal als Hinweis: dann ist doch die Adresse des Mieters identisch mit Ihrer eigenen Adresse.

Ich verstehe es richtig, dass für die Einliegerwohnung ein separater Zähler vorhanden ist, der vom zuständigen Netzbetreiber kommt? Also kein Unterzähler hinter Ihrem eigenen Zähler?

Und der vorherige Mieter hatte einen eigenen Stromvertrag mit einem Energieversorger?

Bzgl. des oben angeführten Urteils: Dieses bezieht sich wohl auf einen Eigentümer, der nicht im selben Haus wohnt. Wenn das Urteil übertragbar sein sollte, stellen sich aber folgende Fragen:
1. Der Grundversorger hat doch wohl zeitnah nach der Abmeldung des alten Mieters neue Vertragsunterlagen gesendet. Haben Sie gegen diese schriftlich nachweisbar Widerspruch eingelegt?
2. Können Sie nachweisen, ab welchem Zeitpunkt die neuen Mieter Strom genutzt haben bzw. nutzen konnten? Z.B. durch eine Meldebescheinigung oder auch durch ein Übergabeprotokoll?
3. Ist der Stromkreis der Einliegerwohnung strikt getrennt von Ihrem eigenen Stromkreis?

Nebenbei: Hat der neue Mieter Ihnen denn mitgeteilt, dass dieser vom Grundversorger beliefert werden möchte? Oder haben Sie die Entscheidung ohne Rücksprache mit dem Mieter getroffen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von rechtlosrecht123):



Wir sind Eigentümer eines EFH mit ELW. D.h. 2 Stromzähler liegen vor, Einer auf die vermiete ELW

Ja die Adresse des Mieters identisch mit Ihrer eigenen Adresse.

ja für die ELW ist ein separater Zähler vorhanden, der vom zuständigen Netzbetreiber kommt. Ist kein Unterzähler.
Ja, der vorherige Mieter hatte einen eigenen Stormvertrag mit genau diesem Energieversorger.
Ja, der Mieter hat zeitnah Vertragsunterlagen gesedet. WIr haben uns registriert und dem noch am gleichen Tage widersprochen. Leider habe ich zwar die Registrierungsbestätrigung noch. Da ich 3 Monate später (1.Mahnung) jedoch mein Passwort nicht mehr wusste musste man sich neu registrieren. So kann ich die Eingaben nicht mehr dort nachvollziehen. Auf die 1. Mahnung, schriftlich Nachweis haben die nicht reagiert. Bei der 2. Mahnung habe ich telefoniert. "Ein Vertrag ist nur 6 Wochen rückwirkend zu ändern" hieß es. sie taten so als hätte es für uns keine Nachteile. Dennoch kam die nächste Mahnung.
Wir haben der 1. , 2. und 3. Mahnung Widerspruch eingelegt.
2.Ja wir haben ein Übergabeprotokoll.
3. Der STromkreis ist strikt getrennt.

Mit dem neuen Mieter hatten wir mündlich Absprache getroffen auch das wir eine Meldung an den Stromversorger vornehmen, dass wir Ihn melden. Im Mietvertrag geht ja auch nicht hervor, das Strom Gegenstand ist.

Nun müssen wir uns mit dem Inkassobüro rumschlagen. Sehen uns im Recht auf Datenschutz verletzt.
Schließlich haben wir den Mahnungen ja widersprochen. Doch das Inkassobüro sendet aggressiv weiter Mahnungen. Wir sehen es so das nie ein Vertrag geschlossen wurde und Sie auch daher nicht berechtigt sind unsere Daten an fremde Dritte weiterzugeben. Sie weigern sich jedoch mit uns zu kommunzieren. Verweisen auf das Inkassobüro und knallen den Hörer auf. Der andere Sachbearbeiter kommt und verlangt von uns das wir uns den Betrag mit der Nebenkostenabrechnung zurückholen. Wieso Inkassokosten wenn die Mieterin nie eine Mahnung erhielt? Das können wir auch nicht rechtfertigen!
Wr möchten keine Nachteile und würden um das gute Mietverhältnis nicht zu gefährden, weitere Anwaltskosten zu vermeiden unter Vorbehalt bezahlen. Doch die Forderung an sich kennen wir nicht an. Wir möchten auf keinen Fall, das wir irgendwelche negative Schufa Einträge bekommen, möchten das der Vertrag gelöscht wird,
doch dieser Versroger reagiert auf keine der mittlerweile fünf emails . Auch nicht das wir den Datenschutzbeauftragten in Kenntnis gesetzt haben. Dachte, der müsste wenigstens reagieren!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von rechtlosrecht123):
-


[i][size=12]D

vielenDank. Wir haben nie einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Doch das interessiert weder Inkassounternehmen (meint die Rechnung ist der Nachweis für die Forderung, 2 Schreiben an uns)
Noch den Energieversorger.


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/



gruß charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
Ja, der Mieter hat zeitnah Vertragsunterlagen gesedet. WIr haben uns registriert und dem noch am gleichen Tage widersprochen. Leider habe ich zwar die Registrierungsbestätrigung noch. Da ich 3 Monate später (1.Mahnung) jedoch mein Passwort nicht mehr wusste musste man sich neu registrieren. So kann ich die Eingaben nicht mehr dort nachvollziehen.
Können Sie das bitte nochmal verständlich schreiben?

Wieso hat der Mieter Vertragsunterlagen gesendet? Registriert und am gleichen Tage widersprochen? Was denn widersprochen? Wieso neu registrieren?

Bitte notieren Sie nochmal genau mit Zeitangaben, wann genau was geschehen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
Wir haben den Stromversorger die Daten des neuen Mieters mitgeteilt. Doch das ignorieren die

Logisch. Was sollen die auch damit?
Etwa den Vertrag auf den Mieter umschreiben? Das wäre rechtswidrig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Etwa den Vertrag auf den Mieter umschreiben? Das wäre rechtswidrig.
Stimmt. Aber gerade die Grundversorger sehen die Möglichkeit vor, dass ein Vermieter neue Mieterdaten übermittelt. 14 Tage nach dem übermittelten Datum des Mietbeginns geht der Grundversorger dann von einer Versorgung des neuen Mieters aus, wenn ihm keine Mitteilung eines alternativen Stromversorgers über einen geschlossenen Vertrag vorliegt.

Deshalb fragte ich den TE nochmals nach dem konkreten Ablauf.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rechtlosrecht123):





einen Vertrag auf jemand auszustellen der nicht Besitzer der Wohnung war ist ebenso rechtswidrig.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Sie keine verständlichen Details liefern, kann man Ihnen auch nicht helfen!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
einen Vertrag auf jemand auszustellen der nicht Besitzer der Wohnung war ist ebenso rechtswidrig.

Nein, das es bei Strom anders sein kann wurde ja schon erläutert.


Wenn man in den E-Mails allerdings genauso kommuniziert hat wie hier, kann ich mir denken, weshalb die nicht bearbeitet werden...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen