Versandhandel unter falschem Namen

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Waffel25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandhandel unter falschem Namen


Ich habe eine Frage zu einem etwas komplizierten Sachverhalt.

Frau X und Herr Y haben eine gemeinsame Wohnung. Da beide berufstätig sind und Frau X zudem nur am Wochenende da ist, nimmt der Nachbar, Herr Z, des Öfteren Pakete an. Seit einiger Zeit bekommen Frau X und Herr Y Mahnungen von Versandhandelshäusern. Auf den Mahnungen ist der Nachname von Frau X angegeben, jedoch ein männlicher Vorname. Beim ersten Mal war Frau X zufällig zu Hause als ein Paket ankam. Kurze Zeit später kam Herr Z und erzählte, dass sein Schwager zufällig den gleichen Nachnamen hätte wie Frau X und er das Paket auf die Adresse des Nachbarn bestellt hätte (die Hausnummer ist dieselbe). Drei Wochen später kamen Mahnungen von anderen Versandhandelshäusern, wieder mit dem Nachnamen von Frau X, jedoch jetzt mit einem anderen Vornamen. Was ist hier die sinnvollste Vorgehensweise? Besonders im Hinblick darauf, dass Herr Z nicht sehr friedfertig ist.

Vielen Dank schon einmal im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Waffel,

ich finde es ja sehr nett, das du für deine Nachbarn Pakete annimmst, wenn diese nicht da sind.

Aber es ist schon etwas befremdlich, das du schreibst, das Mahnungen von verschiedenen Versandhäusern an die beiden - unter falschem Namen - gehen!!
Nimmst du auch deren Post entgegen und steht schon auf dem Kuvert, das es sich um eine Mahnung handelt??

Wenn du der Sache nicht traust, nimm keine Ware für die Nachbarn an.
Und sollte man auf dich zukommen, weil du die Annahme der Waren unterzeichnet hast, steht es dir frei zu erklären, das du als guter Nachbar die Pakete in Abwesenheit der eigendlichen Empfänger angenommen und ihnen entsprechend weiter gereicht hast!!

Und abschließend frage ich mich, warum du dich einbringen möchtest, wenn du schon gleich erklärst, das Herr Z nich friedfertig ist, dich also verängstigt?
Wenn mir wer nicht geheuer ist, ziehe ich mich zurück.


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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

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#2
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

@Susi:

Da ist der Sachverhalt von Dir glaub nicht ganz erfasst. Waffel ist jedenfalls offensichtlich nicht Z, der ist ja nicht friedfertig; und Z ist es doch, der Pakete annnimmt

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#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Was ist hier die sinnvollste Vorgehensweise?


Den Z zur Unterlassung auffordern (damit ist dann natürlich der freundliche Paketannehmer futsch) und denjenigen, die die Forderungen erheben, mitteilen, daß die Sachen von Z bestellt wurden.

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#4
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

UUUps bitte vielmals um Entschuldigung, da war wohl zuviel xy und z drin!

Nach nochmaligem lesen, einschalten der grauen Zellen und dem Hinweis, das ich falsch liege stelle ich mich schämend in die Ecke und stelle fest, das selbstredend die vorgehensweise, welche Time Trial vorschägt sehr sinnvoll ist!!




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