Eine Reiserücktrittsversicherung (Jahres-Police) wurde bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Das Versicherungsunternehmen teilt mit, dass es seine Hauptniederlassung nach Frankreich verlegt habe. Außer der Abänderung des Namens von XYZ AG in XYZ S.A. ändere sich für den Versicherungsnehmer nichts.
Frage: Besteht aus diesem Grund heraus für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht (auch nach der 3-monatigen Frist)?
Unter welchen Bedingungen wäre generell ein Sonderkündigungsrecht möglich?
Danke!
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[Versicherung] Sonderkündigungsrecht?
17. Dezember 2010
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Frage vom 17. Dezember 2010 | 11:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
[Versicherung] Sonderkündigungsrecht?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 14:01
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Besteht aus diesem Grund heraus für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht
Nö, denn die Verlegung des Hauptsitzes hat auf das Vertragsverhältnis ja keinerlei Einfluß.
quote:
Unter welchen Bedingungen wäre generell ein Sonderkündigungsrecht möglich?
Unter den vertraglich festgelegten sowie ggfs. unter gesetzlichen. Da gibt es so viele Varianten, daß man die nicht alle aufzählen kann. (Ein klassisches Beispiel sind nicht vertraglich festgelegte Beitragserhöhungen.)
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