Guten Tag,
mein verstorbener Vater hatte eine Kreditkarte. Mit dabei war eine Versicherung, die bei Arbeitslosigkeit oder Tod die offenen Beträge bezahlt.
Bei Vertragsabschluss war mein Vater krank geschrieben. An dieser Krankheit starb er nicht.
Das ist insofern relevant als dass die Klausel auf die sich die Versicherung nun bezieht eine Leistung in besonderen Fällen ausschließt:
§ 3 In welchen Fällen von Tod oder Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
(2) Im Todesfall zahlen wir keine Versicherungsleistung, wenn Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes
arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen waren und die Ursache dieser Arbeitsunfähigkeit zum Todesfall
führt, es sei denn Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur
vorübergehend wieder aufgenommen und für mehr als 3 Monate ununterbrochen ausgeübt.
Die Versicherung verlangt nun eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass man Vater mindestens drei Monate nach Vertragsabschluss ununterbrochen gearbeitet hat.
Nun meine Frage: nach der Klausel muss ich diesen Nachweis doch eigentlich nicht erbringen, da die Ursache der Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsabschluss nicht zum Todesfall führte, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Versicherungsklausel Todesfall
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo!
Wenn er die geforderten drei Monate gearbeitet hat, ist es natürlich am einfachsten, diese Bescheinigung beizubringen.
War er die ganze Zeit krankgeschrieben, dann gehe ich von einem Fehler in der Verwaltung der Versicherung aus und auf Ihre Reklamation hin wird umgehend die Anforderung einer Bescheinigung eintrudeln, welche attestieren muss, dass der Todesfallen nichts mit der vorherigen Krankschreibung zu tun hat...
Hallo,
ich bin mir leider nicht sicher ob der diese drei Monate am Stück gearbeitet hatte.
Zuerst wurde der Arztbericht zur Todesursache angefordert, jetzt die Bescheinigung zu den drei Monaten.
Wenn ich die Klausel aber richtig lese, kommt es auf die drei Monate doch gar nicht an, wenn die Todesursache mit der Ursache der Krankschreibung nichts zu tun hatte.
Wie liest sich das für jemanden der sich im "Juristendeutsch" auskennt?
Danke euch.
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ZitatWenn ich die Klausel aber richtig lese, kommt es auf die drei Monate doch gar nicht an, wenn die Todesursache mit der Ursache der Krankschreibung nichts zu tun hatte. :
Das ist korrekt.
Einfach bei der Versicherung "reklamieren" und dann wird der zweite Absatz aus Antwort #1 zum tragen kommen.
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