Verstoß gegen die AGB

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
alf333
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Verstoß gegen die AGB

Hallo!
Ich bin Kunde eines deutschen Pay-TV Senders. Im Jahr 2009 unterschrieb ich diesen Vertrag und erhielt die dazu geltenden AGB. Im Jahr 2010 änderte der Konzern seine AGB für alle Neukunden. Sollten sich die AGB für Bestandskunden ändern, so steht es ebenfalls in den AGB, muss der Kunde darauf hingewiesen werden (schriftlich). Dies passierte bei mir nicht. Ich hielt mich also weiterhin an die für mich geltenden AGB, welche auch von Vorteil gegenüber den (neuen) AGB sind. Im Januar wandte der Sender plötzlich die neuen AGB an, definitv war das ein Verstoß gegen die für meinen Vertrag geltenden AGB.
Ich machte von meinem Widerrufsrecht gebrauch.
Eine Woche später (6.Februar) erhielt ich die Antwort:"Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, wir haben Ihr Schreiben an die zuständige Abteilung weitergeleitet."
Heute ist der 4. April und ich habe keine Antwort mehr bekommen, es ist einfach nichts mehr passiert.

Ich habe vor dem Unternehmen mit einem Anwalt zu drohen, da dieses gegen seine AGB verstoßen hat.

Falls es soweit kommt, wie sehen meine Chancen auf Erfolg aus?




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Was genau wollen Sie mit dem Anwalt erreichen? Solang das Unternehmen keine Forderung stellt und die Kündigung, zumindest der Beschreibung nach, aktzeptiert besteht kein Grund für rechtliche Schritte.

Die aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gem. §305 Abs.2 BGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die betreffende Vertragspartei ausdrücklich darauf hinweist (z.B. auf einer Rechnung), Ihnen die Möglichkeit verschafft, den Inhalt der AGB in Kentnis zu nehmen und wenn sie mit Bedingungen einverstanden sind.
Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein und sollte aus der Anwendung der neuen aktualisierten Geschäftsbedingungen Schaden entstanden sein, dann wäre eine entsprechende Forderung an den PayTV-Anbieter (bei entsprechender Summe) sinnvoll, andernfalls einfach abwarten und bei negativer Rückmeldung entsprechend reagieren.

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