Moin,
ich brauche nur kurz mal einen Rat.
Vodafone gibt in ihren AGB eine garantierte Verfügbarkeit der gebuchten Dienstleistung mit 98,5 Prozent im Jahresmittel an. Laut meinen Rechnungen wäre ein Ausfall von ca. 5,5 Tagen damit ausserhalb der AGB.
Dies wird höchstwahrscheinlich bei mir eintreffen.
Gibt es bei Verletzung der AGB ein durchsetzbares Sonderkündigungsrecht?
Danke
Verstoß gegen eigene AGB - Kündigungsgrund?
4.12.2020
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Frage vom 4.12.2020 | 23:07
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Verstoß gegen eigene AGB - Kündigungsgrund?
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#1
Antwort vom 5.12.2020 | 10:41
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 5x hilfreich)
Zu allererst solltest du deinem Vertragspartner eine nachweisbare Frist (i.d.R. 14 Tage zzgl. Postlaufzeiten) zur Leistungserbringung/Nachbesserung setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser, wäre dann die SoKü auszusprechen.
#2
Antwort vom 5.12.2020 | 21:26
Von
Status: Master (4178 Beiträge, 1055x hilfreich)
Zitat:Dies wird höchstwahrscheinlich bei mir eintreffen.
Dann würde ich mich auch erst damit beschäftigen wenn es eintrifft
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6.12.2020 | 22:26
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 103x hilfreich)
Wie kommt man auf die Idee, das Überschreiten der Ausfallzeiten zur fristlosen Kündigung führen könnte?
Es besteht dann erst Anspruch auf Erstattung der Ausfallzeiten.
#4
Antwort vom 7.12.2020 | 11:12
Von
Status: Richter (8430 Beiträge, 3435x hilfreich)
Wurde überhaupt festgestellt, das der Ausfall im Verantwortungsbereich von VF liegt? Defekte Router (Eigenbesitz), Bagger(höhere Gewalt) u.a. wäre nicht direkt vom Provider zu verantworten.
#5
Antwort vom 7.12.2020 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (100075 Beiträge, 37021x hilfreich)
ZitatGibt es bei Verletzung der AGB ein durchsetzbares Sonderkündigungsrecht? :
Das erfährt man durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen.
Der Gesetzgeber hat zwar auch ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das aber nur, wenn das weiterführen des Vertrages unzumutbar ist.
Was z.B. dann der Fall wäre, wenn man trotz (mehrfacher) Mahnung nicht die vertraglich vereinbarte Leistung dauerhaft erhält.
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