Folgender Fall:
A (Produzent von Luxusjachten) und B schließen einen Vertrag für die Herstellung einer an B`s individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Jacht.
Die Produktion dauert in etwa 6 Monate. B hat in der Vergangenheit schon mehrere Jachten von A ausgeliefert bekommen.
B schickt A diesen Vertrag (bzw. die Auftragsbestellung) zu. A unterschreibt ebenfalls und schickt eine Kopie wiederum per Einschreiben an B zurück. (als Auftragsbestätigung)
Ein halbes Jahr später ist die Jacht fertig, aber B bestreitet, die Jacht jemals bestellt zu haben. Als die beiden vor Gericht gehen, kommt heraus dass B`s Unterschrift nicht von B stammt, sondern von einer unbekannten Person gefälscht wurde. (in B`s Auftrag – er will A eins auswischen: diese Info hat das Gericht natürlich nicht) Die gefälschte Unterschrift ist denen seiner alten Bestellungen sehr ähnlich, womit A keinen Verdacht hatte, dass diese gefälscht sei.
Muss B trotzdem die Jacht bezahlen? Schließlich hätte er auch schon bei Eingang der Auftragsbestätigung widersprechen und sagen können, dass seine Unterschrift gefälscht ist.
-- Editiert von willy1976 am 15.06.2007 18:59:40
Vertrag, aber Unterschrift gefälscht!!!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
Schließlich hätte er auch schon bei Eingang der Auftragsbestätigung widersprechen und sagen können, dass seine Unterschrift gefälscht ist.
Eine Einrede kann grundsätzlich jederzeit bis zur Verjährung erhoben werden.
Ein 'nicht unverzügliches' Erheben vernichtet nicht die Einrede, führt aber u.U. zu Schadensersatzpflichten. Das ist jeweils genau im Einzelfall zu bewerten.
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@mareike: das versteh ich jetzt nicht genau mit dem vernichten der einrede?
mal angenommen bei folgendem beispiel:
A ist als Musiker exklusiv bei B unter Vertrag. B schickt ihm jetzt eine Bestätigung, dass die Exklusivität aufgehoben wird und er bei anderen Plattenfirmen veröffentlichen kann. A unterzeichnet die Bestätigung ebenfalls und schickt sie B per Einschreiben (quasi als "Auftragsbestätigung") zu. B widerspricht nicht. (angenommen, Einschreiben ist wirksam zugegangen)
Ein halbes Jahr später kommt die neue Single des A raus, die ein Hit wird. B lässt den Song stoppen und es entsteht ein großer Schaden. B behauptet wieder vor Gericht (zu Recht - aber er will dem A ebenfalls eins auswischen), dass seine Unterschrift gefälscht wurde und er niemals zugestimmt hat. A argumentiert energisch dagegen. Da der B in den USA wohnt und A noch den Briefumschlag (abgestempelt in den USA) besitzt (A war noch nie in den USA, kann ihn also auch nicht abgeschickt haben), sowie über EMailverkehr verfügt, in dem es um die Freigabe geht hofft er, dass B den Schaden zahlen muss, da er ja reingelegt worden ist.
das versteh ich jetzt nicht genau mit dem vernichten der einrede
Ganz klar: auch wenn er schon sofort Kenntnis von der gefälschten Unterschrift hatte, kann B trotzdem erst nach 6 Monaten sagen 'das ist nicht meine'. A kann dann nicht mehr sagen 'stimmt, aber das sagst Du zu spät'.
B könnte aber keinen Schadensersatz einfordern für Schäden, die bei rechtzeitiger Einrede vermeidbar gewesen wären.
klar, B könnte keinen schadenesersatz verlangen. aber wenn B den SOng stoppen lässt, kann die neue Plattenfirma (meinetwegen C) des A Schadenersatz verlangen, weil ja die neuen Tonträger eingestampft werden müssten...
Zunächst muss man trennen zwischen dem objektiven Sachverhalt und dem was A beweisen kann.
Ohne juristische Kenntnisse zu haben ist nach dem Sachverhalt wohl klar, dass B letztlich zahlen müsste. Die Frage ist aber was kann man dem B nachweisen.
Ich verstehe den Sachverhalt dahingehend, dass die Unterschriftenfälschung im Auftrag von B stattfand aber nicht bewiesen werden kann.
Steht aber bewiesen fest, dass B vorsätzlich den mit der falschen Unterschrift versehenen Vertrag an A übersandt hat? Dies ist etwas unklar.
--- editiert vom Admin
@ L.W.,
dass nicht nachweisbar ist dass die Unterschrift im Auftrag von B gefälscht wurde ist klar.
Aber steht denn fest, dass B (und nicht der Fälscher) den Vertrag zurückgeschickt hat?
Das B also vorsätzlich den Vertrag mit falscher Unterschrift in den Rechtsverkehr gebracht hat?
--- editiert vom Admin
1. genau, die Fälschung fand im Auftrag des B statt
2. ja, das Gericht weiß, dass die Unterschrift gefälscht ist. Sie stammt jedoch weder von A noch von B. B kann die Unterschrift ja auch nicht gefälscht haben, da sie ja angeblich von ihm stammt
3. es steht nicht fest, dass B den Vertrag zugeschickt hat. Allerdings lebt B in den usa und hat mit us-poststempel verschickt. Da der A noch nie in den USA war, kann er es ja schlecht von dort verschickt haben. (also starkes indiz, dass der b oder jemand in seinem auftrag es von dort verschickt hat)
also es schlecht von dort an sich SELBER verschickt haben, meine ich
-- Editiert von willy1976 am 19.06.2007 15:23:04
Am wahrscheinlichsten wäre dann doch aber, dass der Fälscher den Vertrag verschickte.
Wenn dem B keine Beteiligung nachzuweisen ist, also auch nicht die Verschickung des Vertrages, dann wird er auch nicht zur Haftung herangezogen werden können.
aber warum sollte eine x-beliebige person (wenn nicht im auftrag des a oder b) dem a sowas zuschicken? zumal a den wortlaut der erklärung von seinem anwalt hat aufsetzen lassen. wie sollte irgendjemand diesen kennen und a dann diese erklärung schicken? und dann noch aus den usa. ist doch schon sehr komisch, dass der b die angeblich gefälschte erklärung so hinnimmt und nicht widerspricht, oder?
--- editiert vom Admin
wem nutzt was?
--- editiert vom Admin
ich verstehe das mit dem cui bono jetzt nicht. worauf war das bezogen?
angenommen, die situation mit der gefälschten unterschrift ist so wie oben beschrieben und zusätzlich kommt jetzt noch hinzu, dass der vertrag zwischen a und b schon 5 jahre alt ist, a also so lange schon bei b exklusiv unter vertrag steht, b aber eigentlich kein interesse mehr an einer zusammenarbeit hat und (da er sich mit a gezofft hat) ihm jetzt durch diese aktion eins auswischen will... sprich, er will ihn trotzdem weiter an sich binden und dem a vorgaukeln, dass er die exklusivität auflöst, damit a einen neuen vertrag eingeht und b den song stoppen lässt, damit a den schadensersatzforderungen des c ausgeliefert ist.
-- Editiert von willy1976 am 19.06.2007 17:15:56
--- editiert vom Admin
fall 1:
der b sagt dazu, dass er dem a schriftlich (ohne einschreiben) widersprochen hat. (er lügt)
fall 2:
b sagt, er hätte niemals das fragliche dokument bekommen. in dem brief war nur ein leerer zettel
in dem brief war nur ein leerer zettel
Glaubt einem kein Mensch. Warum sollte jemand leere Zettel verschicken, wenn er auch sinnvolle Willenserklärungen schicken könnte?
weil es ja angeblich eine fälschung ist.es könnte ja theoretisch so sein (ist nicht so der fall), dass der a woanders songs machen will und es so aussehen lässt, als ob b die (gefälschte) erklärung bekommen hat um dann zu fragen, warum er nicht (gegen die Fälschung) widersprochen, oder ihn gar angezeigt hat.
-- Editiert von willy1976 am 19.06.2007 17:39:21
--- editiert vom Admin
also ist es unwahrscheinlich, richtig ?:)
Ist diese Musikgeschichte nicht bald ausgelutscht? Warum gehen die Betroffenen nicht zum Anwalt, wenn es offenbar kompliziert wird?
angenommen, der a hat kein geld für einen anwalt
Soll er sich einen Beratungsschein holen.
Ich bezweifle ernsthaft, daß man eine offenbar in mehrerlei Hinsicht verfahrene und komplexe Situation mit zusammengestückelter Hilfe aus Foren selbst in den Griff bekommt.
Und liegt der Streitwert über 5000 EUR, geht es vor Gericht sowieso nicht ohne RA.
--- editiert vom Admin
nein, aber er ist arbeitslos...
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