Vertrag/ Dienstleistung nicht erfüllt

15. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gypsy1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag/ Dienstleistung nicht erfüllt


Angenommen Privatperson A entscheidet sich eine Weiterbildung beim Bildungsinstitut XY zu machen. Es handelt sich um eine nicht staatlich anerkannte Berufausbildung. Wegen Corona soll diese groesstenteils online stattfinden. Jedoch mit 2-3 Praesenzwochenende, wenn es die Situation zulaesst. Im November 2020 beginnt die Weiterbildung, ein Jahr lang soll sie dauern.
Nun tauchen 3 Problematiken auf:
1. Zum Hauptkurs wurde ein Zusatzkurs gebucht und bezahlt, der 2 Tage dauern soll und definitiv online stattfindet. Fuer diesen wurde kein exaktes Datum angesetzt, aber es wurde gesagt, er soll im Januar stattfinden, da er am Anfang der Ausbildung wichtig sei und bereits viele Teilnehmer gebucht haben. Dann wurde er auf April verschoben, weil nicht genug Anmeldungen da waren. Dann wurde er auf August verschoben, wegen Corona. Nun wurde er auf Dezember verschoben, wegen zu wenig Anmeldungen. Wenn Person A nun im Dezember aus beruflichen und privaten Gruenden den Kurs nicht mehr mitmachen kann und auch nur wenig Sinn darin besteht, diesen nach Abschluss der Ausbildung zu belegen, geschweige denn sicher ist, ob der Kurs dann auch wirklich im Dezember stattfindet oder wieder verschoben wird,... ist es moeglich, aus dem Zusatzkurs auszusteigen und das Geld zurueck zu verlangen? Kann hier privat ein Mahnverfahren eingeleitet werden? Auf Emails und Brief per Einschreiben wurde vom Bildungsinstitut mehrfach geantwortet, dass ein Rücktritt nicht möglich ist. Also wäre es durchaus denkbar, dass auch ein Mahnverfahren nicht viel bringt.
2. Eine ESF Foerderung von 30% wurde beworben, mit der Privatperson A fest kalkuliert. Frageboegen wurden ausgefuellt zu Anfang der Ausbildung. Antrag wurde angeblich gestellt und bewilligt. Bildungsinstitut XY sagte, die Foerderung gibt es nach Ende der Ausbildung zurueck. Die Foerderungsstelle gab aber Privatperson A nun die telefonische Auskunft, dass die Foerderung normalerweise gleich zu Anfang vom Rechnungsbetrag abgezogen wird und vom Bildungsinstitut XY auch gar keine Foerderung fuer 2020 beantragt wurde. Was kann Privatperson A nun machen?
3. Laut Website bietet Bildungsinstitut XY den Hauptkurs mit 150 Unterrichtseinheiten an, die in Form von Onlineseminaren (alle 2Wochen waren geplant, dies wurde aber nicht eingehalten), Videos und 2-3 Praesenzwochenenden (Freitag Nachmittag und Samstag, Sonntag volle Tage) stattfinden sollen. Im Vertrag steht: "Die Ausbildungsinhalte entsprechen den normalen Kursen, die auf eine Praesenzzeit von 18 Unterrichtstagen angelegt sind. Inhalte und Ausbildungszeiten fuer die theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten werden der jeweiligen aktuellen Situation angepasst". Bedeutet dies, dass Bildungsinstitut XY kuerzen kann, wo es gerade passt? Bis Ende der Ausbildung wird es 18 Online Seminare a 2Std geben, ein Praesenzwochenende wurde mit Videos ersetzt (3 Stueck a 30min), ein paar weitere Videos kamen, das zweite Wochenende wurde nach einigen Beschwerden gemacht (Freitag 5.5Std, Samstag 2Std) und das dritte Wochenende wird nun abgestritten. Insgesamt kommt es also letztendlich auf ungefaehr 60Std. Nun ist Privatperson A (sowie auch einige andere Kursteilnehmer) natuerlich sehr wuetend so viel Geld ausgegeben zu haben, ohne die versprochenen Leistungen bekommen zu haben und ohne genug Wissen vermittelt bekommen zu haben, um den Beruf spaeter mal gewissenhaft ausfuehren zu koennen. Welche Moeglichkeiten hat Privatperson A nun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die ganzen Mängel wurden von Privatperson A wann und wie genau beanstandet?



Zitat (von Gypsy1988):
Insgesamt kommt es also letztendlich auf ungefaehr 60Std.

Und diese Zeit entspricht in etwa 18 Unterrichtstagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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