Vertrag Fitnessstudio Kündigung

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag Fitnessstudio Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe seit mehr als 6 Jahren ein Fitnesstudiovertrag. Da ich 1 Jahr beruflich viel unterwegs war, habe ich in der Zeit eine Stilllegung beantragt. Durch die Stillegung verschiebt sich die Vertragsverlängerung. Ist ja auch kein Thema.

Folgendes Problem: Ich habe zum nächsten möglichen Termin gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten. Bekomme einen Monat später einen Brief vom Fitnessstudio und die schreiben , dass die Kündigung unwirksam ist und die Kündigung erst in 6 Monaten stattfindet. Ich habe per E-Mail geschrieben, dass ich mich daran halte und die Kündigung wirksam ist. Die buchen jeden Monat Beiträge von meinem Konto ab. Ich wiederrufe seit 3 Monaten.

Außerdem ist mir noch aufgefallen, dass die ein paar euro mehr abbuchen als erlaubt. Daraufhin habe ich denen geschrieben, aber da stellen die sich Tot und bekomme nie eine Antwort. das anzeige was ic bekomme, ist, ich soll das Geld überweisen.

Viele Mitglieder haben ca. 6 Monate die hälfte gezahlt, weil die am Umbauen waren bzw es gab Reparaturarbeiten. Als ich gefragt habe, warum die mir das nicht angeboten haben, haben die fresch gelogen und gesagt, dass die den Beitrag nicht reduzieren können. ANGEBLICH!!

Frage: ist die Kündigung nun wirksam oder nicht?


-- Editiert von Zahra123 am 17.04.2019 23:25

-- Editiert von Zahra123 am 17.04.2019 23:29

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
das anzeige was ic bekomme, ist, ich soll das Geld überweisen.


Das soll heißen: als Antwort bekomme ich, "Bitte überweisen Sie das Geld etc.....".

-- Editiert von Zahra123 am 17.04.2019 23:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
habe auch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten

Wortlaut der Bestätigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese E-Mail habe ich erhalten.

Sehr geehrte Frau.....

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung. Wir bedauern sehr, Sie als Mitglied aus unserem Club zu verabschieden, respektieren jedoch Ihre Entscheidung.

Ihre Kündigung wird fristgerecht zum 31.01.2019 wirksam.

Wir hoffen, dass Sie bei uns eine angenehme Zeit hatten und sich beim Training in unseren Räumlichkeiten wohl gefühlt haben. Es wäre uns eine Freude, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden würden, das xxx wieder besuchen zu wollen. Sie sind uns jederzeit herzlich willkommen.

Für Ihre Zukunft und Ihre Gesundheit wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von Zahra123 am 18.04.2019 00:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

-- Editiert von Zahra123 am 18.04.2019 08:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
Folgendes Problem: Ich habe zum nächsten möglichen Termin gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten. Bekomme einen Monat später einen Brief vom Fitnessstudio und die schreiben , dass die Kündigung unwirksam ist und die Kündigung erst in 6 Monaten stattfindet.
Bitte mal den zeitlichen Ablauf ergänzen. Inkl. der für Sie aus ihrem Vertrag gültigen Kündigungsfristen.

Zitat (von Zahra123):
Die buchen jeden Monat Beiträge von meinem Konto ab. Ich wiederrufe seit 3 Monaten.
Lastschriftmandat schon wirksam und nachweisbar widerrufen? Falls ja würde ich dann Anzeige erstatten bzw. wenn man freundlich ist, das Studio noch einmal darauf hinweisen, mit der Ankündigung beim nächsten mal Strafanzeige zu stellen.

Zitat (von Zahra123):
Außerdem ist mir noch aufgefallen, dass die ein paar euro mehr abbuchen als erlaubt.
Soll heißen? Was steht in ihrem Vertrag? Was wird genau abgebucht? Sicher, dass es zu viel ist. Üblicherweise fällt neben dem Mitgliedsbeitrag noch eine (oder mehrere) Kreativpauschalen an (Trainerpauschale, Verwaltungspauschale, Trinkpauschale, ...)

Zitat (von Zahra123):
Als ich gefragt habe, warum die mir das nicht angeboten haben, haben die fresch gelogen und gesagt, dass die den Beitrag nicht reduzieren können.
War ihr Vertrag zur Zeit des Umbaus aktiv, oder am Ruhen? Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Das Betrifft Sie (Bezahlung) und auch das Studio (angebotene Leistung). Also: Findet derzeit eine Leistung im Vollen umfang statt, oder ist diese durch Umbaumaßahmen in nicht hinzunehmenden Umfang* gestört?

*nur weil umgebaut wird, entsteht daraus noch kein Anspruch weniger zu zahlen.

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
Sehr geehrte Frau.....

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung. Wir bedauern sehr, Sie als Mitglied aus unserem Club zu verabschieden, respektieren jedoch Ihre Entscheidung.

Ihre Kündigung wird fristgerecht zum 31.01.2019 wirksam.


Das ist erstmal gut. Darauf würde ich aufbauen. Wie genau war jetzt die Begründung, dass der Vertrag doch noch nicht beendet wäre?

Kommen die Daten denn hin, wenn man ihre Ruhephase und Kündigungsfrist betrachtet?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Zahra123):
Sehr geehrte Frau.....

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung. Wir bedauern sehr, Sie als Mitglied aus unserem Club zu verabschieden, respektieren jedoch Ihre Entscheidung.

Ihre Kündigung wird fristgerecht zum 31.01.2019 wirksam.


Das ist erstmal gut. Darauf würde ich aufbauen. Wie genau war jetzt die Begründung, dass der Vertrag doch noch nicht beendet wäre?

Kommen die Daten denn hin, wenn man ihre Ruhephase und Kündigungsfrist betrachtet?[/

Ohne Ruhepause hätte, wäre der 31.01.2019 korrekt. Da ich eine Ruhepause hatte, verschob sich die Verlängerung bis 31.09.2019. Dass heißt... die haben mir per post geschrieben, dass ich erst am 31.09.2019 kündigen darf Bzw. Gekündigt habe wegen der Ruhepause.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Zahra123):
Folgendes Problem: Ich habe zum nächsten möglichen Termin gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten. Bekomme einen Monat später einen Brief vom Fitnessstudio und die schreiben , dass die Kündigung unwirksam ist und die Kündigung erst in 6 Monaten stattfindet.
Bitte mal den zeitlichen Ablauf ergänzen. Inkl. der für Sie aus ihrem Vertrag gültigen Kündigungsfristen.

Ich habe 3 Monate Kündigunsfrist.
Gekündigt habe ich 1 Jahr vorher.
Wie gesagt durch die Ruhepause hat sich die Kündigung verschoben auf dem 31.09.2019.
Eine Kündigungsbestätigung habe ich zum 31.01.2019 erhalten.

Zitat (von Zahra123):
Die buchen jeden Monat Beiträge von meinem Konto ab. Ich wiederrufe seit 3 Monaten.
Lastschriftmandat schon wirksam und nachweisbar widerrufen? Falls ja würde ich dann Anzeige erstatten bzw. wenn man freundlich ist, das Studio noch einmal darauf hinweisen, mit der Ankündigung beim nächsten mal Strafanzeige zu stellen.


Lastschriftmandat habe ich nachweisbar widerrufen. Das interessiert die aber gar nicht. Meine E-Mail wurde komplett ignoriert.

Zitat (von Zahra123):
Außerdem ist mir noch aufgefallen, dass die ein paar euro mehr abbuchen als erlaubt.
Soll heißen? Was steht in ihrem Vertrag? Was wird genau abgebucht? Sicher, dass es zu viel ist. Üblicherweise fällt neben dem Mitgliedsbeitrag noch eine (oder mehrere) Kreativpauschalen an (Trainerpauschale, Verwaltungspauschale, Trinkpauschale, ...)

Ja, sicher. Normalerweise zahle ich 65€. Abgebucht haben die 66,95€ und diesen Monat sogar 76,95. Trainingspauschale ist immer 30€ 2 x mal im Jahr.

Zitat (von Zahra123):
Als ich gefragt habe, warum die mir das nicht angeboten haben, haben die fresch gelogen und gesagt, dass die den Beitrag nicht reduzieren können.
War ihr Vertrag zur Zeit des Umbaus aktiv, oder am Ruhen? Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Das Betrifft Sie (Bezahlung) und auch das Studio (angebotene Leistung). Also: Findet derzeit eine Leistung im Vollen umfang statt, oder ist diese durch Umbaumaßahmen in nicht hinzunehmenden Umfang* gestört?

Die Ruhepause war am 31.01.2019 beendet, nach dem ich eine Kündigung erhalten habe, obwohl meine Kündigung dich verschoben hat. Während der Ruhepause habe ich 15€ jeden Monat gezahlt. Die Umbauarbeiten haben die Ende März beendet. Nicht desto trotz bin ich seit Februar nicht mehr hingegangen, weil ich eine Kündigungsbestätigung bekommen habe. Jetzt wollen die für Februar, März und April das Geld haben.

*nur weil umgebaut wird, entsteht daraus noch kein Anspruch weniger zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)


*nur weil umgebaut wird, entsteht daraus noch kein Anspruch weniger zu zahlen.


Kann sein, aber 50% durften nur noch die Hälfte jeden Monat zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe jeden Monat, online von meinem Konto die Beträge widerrufen.
Auch eine E-Mail mit der Bitte dass die ab sofort nicht mehr abbuchen sollen, haben die ignoriert.

-- Editiert von Zahra123 am 18.04.2019 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
Kann sein, aber 50% durften nur noch die Hälfte jeden Monat zahlen.


Und? Gehörtest Du zu den 50% mit denen man eine befristete Vertragsänderung vereinbart hat?

Falls nein, gilt Dein Vertrag unverändert.

Zitat (von Zahra123):
Ich habe jeden Monat, online von meinem Konto die Beträge widerrufen


Durch Rücklastschriften löst man keine Probleme, aber man schafft sich bei unberechtigter Rücklastschrift neue.

Zitat (von Zahra123):
Auch eine E-Mail mit der Bitte dass die ab sofort nicht mehr abbuchen sollen, haben die ignoriert.
Wenn es schon Probleme gibt, schickt man eine so wichtige Erklärung auch nicht per E-mail sonder stellt sie mit Zugangsnachweis zu.

Zitat (von Zahra123):
Die Ruhepause war am 31.01.2019 beendet, nach dem ich eine Kündigung erhalten habe, obwohl meine Kündigung dich verschoben hat.
Der nächstzulässige Beendigungstermin hat sich um die Ruhemonate verschoben - nicht die Kündigung(smöglichkeit).
Das wusstest Du aber bei Erhalt des Bestätigungsschreibens.

Und ab jetzt wird es kniffelig.
Du bist im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Vertragsbeendigung nach dem 31.01.2019 nicht mehr ins Studio gegangen (hoffentlich). Dann kannst Du die Forderung für die Zeit bis zum Erhalt des Klarstellungsschreibens (neuer/richtiger Beendigungstermin) zurückweisen. Damit würdest Du vor Gericht sicher durchkommen.

Aber weiter auf dem falschen Beendigungstermin pochen halte ich für gewagt.
Ganz offensichtlich hat sich das Studio beim ersten Schreiben geirrt. Dieses Schreiben kann angefochten werden.
Ob das zweite Schreiben die Voraussetzungen die an eine Irrtumsanfechtung geknüpft sind erfüllt, wird im Zweifel ein Richter entscheiden und dabei auch Dein Wissen im Hinblick auf den falschen Termin berücksichtigen.
Ich schätze, dass der Vertrauensschutz auf den Du dich berufen willst, nur für die Zeit bis zur gegenteiligen Erklärung (Klarstellung des richtigen Termins) greift. Aber das kann man durchaus auch anders sehen. Kommt halt auf Deine Begründung an.

Eindeutig ist die Sache nicht, weder in Deinem Sinne noch im Sinne des Studios.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber weiter auf dem falschen Beendigungstermin pochen halte ich für gewagt.
Ganz offensichtlich hat sich das Studio beim ersten Schreiben geirrt. Dieses Schreiben kann angefochten werden.
Ob das zweite Schreiben die Voraussetzungen die an eine Irrtumsanfechtung geknüpft sind erfüllt, wird im Zweifel ein Richter entscheiden und dabei auch Dein Wissen im Hinblick auf den falschen Termin berücksichtigen.
Ich schätze, dass der Vertrauensschutz auf den Du dich berufen willst, nur für die Zeit bis zur gegenteiligen Erklärung (Klarstellung des richtigen Termins) greift. Aber das kann man durchaus auch anders sehen. Kommt halt auf Deine Begründung an.

Eindeutig ist die Sache nicht, weder in Deinem Sinne noch im Sinne des Studios.

Berry

Ich hatte mal gehört, dass die Kündigungsbestätigung unwirksam ist und wenn die sich vertan haben, ist das deren Pech. Das hat mir ein Anwalt den ich privat kenne gesagt gehabt. Dann lag er wohl falsch??
Er meinte... "dies ist ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum" und somit ist die Kündigungsbestätigung wirksam.

-- Editiert von Zahra123 am 19.04.2019 01:06

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
Er meinte... "dies ist ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum" und somit ist die Kündigungsbestätigung wirksam.


Ein Kalkulationsirrtum kann es ja nicht sein - was soll kalkuliert worden sein.
Aber das ist egal, da eine irrtümlich abgegebene Erklärung eben angefochten werden kann. Nachzulesen im § 119 BGB .

Nur muss der Erklärende sie dann auch in verständlicher Form anfechten. Genügt das zweite Schreiben diesen Anforderungen?

Zitat (von Zahra123):
Ich hatte mal gehört, dass die Kündigungsbestätigung unwirksam ist und wenn die sich vertan haben, ist das deren Pech. Das hat mir ein Anwalt den ich privat kenne gesagt gehabt. Dann lag er wohl falsch??


Nein, nicht unbedingt. Denn ohne wirksame Anfechtung gilt das "falsche" Schreiben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ein Kalkulationsirrtum kann es ja nicht sein - was soll kalkuliert worden sein.

Das Ende der Kündigungsfrist.



Zitat (von Sir Berry):
Nur muss der Erklärende sie dann auch in verständlicher Form anfechten.

Ja, und die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen.
Wichtig wäre also, wann genau kam die Kündigungsbestätigung, wann genau kam die Korrektur der Kündigungsbestätigung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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