Vertrag Fitnessstudio

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flemm84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Fitnessstudio

Guten Tag,

wenn ein Fitnessstudio seinen Beitrag anhebt, kann dann ein Neukunde auf den alten Beitrag bestehen oder muss der Beitrag für alle Mitglieder also auch die Altmitglieder angehoben werden?
Danke für die Hilfe.

Gruß

Flemm84


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Was steht denn diesebezüglich im Vertrag und/oder in den AGB?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 03.02.2011 01:45

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#2
 Von 
Flemm84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Darüber steht nichts in den AGBs. Für mich ist fraglich, ob wenn eine Erhöhung des Beitrages ausschließlich an Neukunden weitergegeben werden kann oder ob Altmitglieder dann auch automatisch den höheren Beitrag bekommen, obwohl diese ja zu anderen Konditionen den Vertrag geschlossen haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Darüber steht nichts in den AGBs.

Weder in den AGB noch im Vertrag?
Das ist eher ungewöhnlich...


Sofern keine Preiserhöhung vertraglich vereinbart wurde, wäre dies ein neuer Vertrag bzw. ein neues Vertragangebot.
Dies kann der Kunde annehnemen, dann gilt der Vertrag zu den geänderten Bedingungen.
Dies kann der Kunde aber auch ablehnen, dann gilt der alte Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen.
Dann erfolgt in der Regel recht schnell die Kündigung durch den Anbieter.





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#4
 Von 
Flemm84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also kann der Altkunde wenn nichts weiter vereinbart ist eine Erhöhung seines Beitrages ablehnen. Aber für den Neukunden sind die neuen Preise dann bindend oder kann der auch auf den alten Beitrag pochen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Aber für den Neukunden sind die neuen Preise dann bindend oder kann der auch auf den alten Beitrag pochen?

Es gibt keinen Grund weshalb jemand einen Preis beanspruchen könnte der niemals vereinbart war.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Die Variante mit dem Widerspruch exisitiert auch.

Aber in diesem Fall hier müssen bei einer Vertragsänderung beide Seiten zustimmen.
Sonst würde der Anbieter vor Gericht scheitern.





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