Vertrag Fitnessstudio - kostenpflichtiger Kurs?!

27. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertrag Fitnessstudio - kostenpflichtiger Kurs?!

Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage an euch die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Ich habe vor ca einem halben Jahr einen 2 Jahres Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Leider Gottes habe ich mir zu meiner Schande den Vertrag damals nicht Wort für Wort durchgelesen, da der Betreiber ein Bekannter der Familie ist.

Nun wurde ich heute darauf hingewiesen, dass ich einen Präventationskurs machen muss, der mindestens 80 Euro kostet. Dies sei vertraglich auch so festgelegt. Ich war dann etwas überrascht und hab um eine Kopie meines unterschriebenen Vertrages gebeten, da ich damals zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung keine unterschriebene Kopie bekommen habe. Dazu waren sie jedoch kurzfristig nicht in der Lage und sie haben mir dann einfach einen blanco-vertrag mitgegeben.

In dem Vertrag steht unter den Vertragsinhalten wörtlich drin

"Im Zuge des 2 Jahresvertrages verpflichtet sich der Teilnehmer pro Jahr an zwei von den Krankenkassen bezuschussten Präventationskursen im Mindestwert von 80,00 € pro Präventationskurs teilzunehmen. Die Teilnahmegebühr ist zusätzlich zum Monatsbeitrag pro Kurs zu entrichten und ist vor Kursbeginn zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass die Präventionskurse bis zu 100% von den Krankenkassen bezahlt werden und unsere Einrichtung bei der Rückerstattung der Kosten gerne behilflich ist."

Der entsprechende Trainer, der mich heute darauf aufmerksam gemacht hat, meinte dann noch, dass ich ihm auch einfach das Geld geben kann für den Kurs und er mir die entsprechende Kursbestätigung gibt, damit ich das bei der Krankenkasse einreichen kann, als ich gesagt habe, dass ich keinen Kurs machen will und dies auch nie Thema war, als ich den Vertrag unterzeichnet habe.

Nun ist die Frage, ob das Fitnessstudio überhaupt einen solchen Präventationskurs vertraglich einfordern darf. Muss ich das also machen bzw. werde ich vertraglich dazu gezwungen, dem Fitnessstudio dabei zu helfen, die Krankenkasse zu betrügen? Ich habe definitiv keine Lust einen Präventionskurs zu machen. Nordic Walking ist nicht so mein Fall.

Im Vertrag heißt es noch.
" Der Teilnehmer erhält ein unterschriebenes Exemplar dieses Vertrages"

Dies war bei mir wie beschrieben nicht der Fall. Wäre das ein möglicher Punkt, um den Vertrag und damit auch den Präventionskurs anzufechten, da das Fitnessstudio ja ihre Vertragsinhalte nicht erfüllt hat?

bin gespannt auf eure Meinung.

viele Grüße
Dominik



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Muss ich das also machen bzw. werde ich vertraglich dazu gezwungen, dem Fitnessstudio dabei zu helfen, die Krankenkasse zu betrügen?

Das natürlich nicht. Auf dieses Spielchen (Gib mir das Geld ich gebe dir einen Schein ohne dass du teilnimmst) würde ich mich gar nicht einlassen.

Das mit dem unterschriebenen Exemplar ist schwierig. So etwas moniert man direkt bei Vertragsschluss.

Vielleicht haben die das aber nachträglich in den Vertrag aufgenommen und du hast eine andere Vertragsvariante unterschrieben? Ich würde drauf bestehen, dass die dir erst mal zeigen, dass du diesen Passus unterschrieben hast. Blanko-vertrag sagt erst mal gar nichts.

Davon ab kommt es nun drauf an, wie das alles beworben wurde und wie kleingedruckt dieser Kurs ausgewiesen ist. Im sinne davon, wie überraschend das war. irgendwo in einem Fließtext in den AGB versteckt, könnte man diese Klausel angreifen. Direkt beim Preis (beispielsweise: 30€ monatlich und alle zwei Jahre einen Präventionskurs zu 80€) ist das wohl kaum angreifbar. Dann hättest du dir das mal genau anschauen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Ok dann bestehe ich also erstmal darauf, eine Kopie des Original unterschriebenen Vertrages zu bekommen.

Ich befürchte aber, dass es dort auch drin steht.

Jetzt mal angenommen, ich lasse mich nicht auf das Spiel ein - Geld zahlen, Bescheinigung erhalten ohne Kursteilnahme und Einreichen bei der Krankenversicherung - und ich weiger mich an einem Kurs teilzunehmen. Was wäre dann der nächste Schritt?

Sie könnten mir ja im Extremfall der Vertrag nur kündigen oder? Und das würden Sie ja nicht machen, da Sie dann ein monatlich zahlendes Mitglied verlieren.

Oder könnten die rein rechtlich juristische Schritte gegen mich einleiten und mich dazu "zwingen" einen Präventionskurs zu machen?

viele Grüße
Dominik

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Oder könnten die rein rechtlich juristische Schritte gegen mich einleiten und mich dazu "zwingen" einen Präventionskurs zu machen?



Das nicht, man könnte dir aber theoretisch den entgangenen Gewinn in Rechnung stellen. D.h. hättest du dich vertragstreu verhalten, hätte das Studio 80 EUR eingenommen, die Einnahme fällt jetzt aus, das Studio hätte netto 30 EUR (?) daran verdient, Schadensersatz.

Aber das:

quote:
Der entsprechende Trainer, der mich heute darauf aufmerksam gemacht hat, meinte dann noch, dass ich ihm auch einfach das Geld geben kann für den Kurs und er mir die entsprechende Kursbestätigung gibt, damit ich das bei der Krankenkasse einreichen kann, als ich gesagt habe, dass ich keinen Kurs machen will und dies auch nie Thema war, als ich den Vertrag unterzeichnet habe.


ist versuchte Anstiftung zum Betrug.

Wenn du das möchtest, kannst du den Vertrag fristlos kündigen, das ist ein schwerer Bruch des vertraglichen Vertrauensverhältnis. Allzu lange warten darfst du damit aber nicht.

Daß das Studio da Schwieigkeiten macht, kann ich mir nicht vorstellen. Das scheint ja ein - strafbares - Geschäftsmodell zu sein, man will da sicher nicht, daß das aufgerührt wird.

Man muss sich aber die ernsthafte Frage stellen, ob man das nicht aus Sicht der Solidargemeinschaft der Versicherten sogar aufrühren muss.

-- Editiert asap am 28.05.2014 09:46

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man könnte ja mal einen Hinweis bei diversen Krankenkassen plazieren, dass einem dieser "Vorschlag" unterbreitet wurde. Die prüfen das dann schon, wenn das ist großem Stil gemacht wird... Also zusätzlich zur fristlosen Kündigung.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Dann sollte man so eine Aussage im Streitfall aber auch gerichtsfest beweisen können, denn sonst kommt man damit nicht aus dem Vertrag und handelt sich bei dem Vorschlag von mepeisen auch noch eine Vorstrafe wegen §186 StGB ein.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann sollte man so eine Aussage im Streitfall aber auch gerichtsfest beweisen können, denn sonst kommt man damit nicht aus dem Vertrag und handelt sich bei dem Vorschlag von mepeisen auch noch eine Vorstrafe wegen §186 StGB ein.
<hr size=1 noshade>



Diese "Zwangskurse" stehen in jedem Vertrag. Im Strafverfahren wäre der TE Zeuge der Anklage.

@stibizi, glaube nicht alles, was du hier liest.




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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

D.h. was ratet ihr mir jetzt was ich machen soll?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht noch eins zwei der offenen Fragen beantworten/klären, also ob es wirklich im eigenen Vertrag stand, den man unterschrieb. Ob es wirklich bei der Preisangabe dabei war oder gut versteckt in AGB oder irgendeinem Fließtext.

Wenn sich der Anbieter die Mühe gibt, das ganze gut zu verstecken, kommt man als Verbraucher ggf. mit diversen Mittelchen aus der Nummer raus. Das Stichwort hier ist ein überraschendes und unübliches Vertragsdetail zum Nachteil des Verbrauchers.

quote:
Diese "Zwangskurse" stehen in jedem Vertrag. Im Strafverfahren wäre der TE Zeuge der Anklage.

Und wenn dem öfter so passiert, wird es da nicht nur einen Zeugen geben. Und es würde sowieso bei Krankenkassen eine Überprüfung stattfinden, beispielsweise wie viel angemeldete Kurse gegeben werden und wie hoch das im Vergleich zu anderen Studios ist. Wenn das Studio hier 100% seiner Mitglieder dazu zwingt, wird ein recht hoher Prozentsatz sein, der zum Betrug angestiftet wird. Bigi, du glaubst doch nicht, dass 100% die Kurse besuchen, oder doch?

Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage und das Studio hat die schwächeren karten, wenn es sich erklären muss, was das mit dieser Vertragsklausel soll und wie man es schafft, die ganzen Kurse auch immer zu halten.


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-- Editiert mepeisen am 30.05.2014 01:11

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#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
D.h. was ratet ihr mir jetzt was ich machen soll?



Ich verstehe die Frage nicht. Wenn man einen unseriösen Vertragspartner wählt, führt das regelmässg zu Problemen.

An seriösen Studios herrscht ja kein Mangel. Wenn du den Vertrag nicht kündigst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß weitere Ideen geboren werden um den Gewinn zu maximieren. Spätestens wenn der Vertrag (regulär) endet.

Das Recht zur fristlosen Kündigung geht jedenfalls verloren, wenn man damit zu lange zuwartet.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

nachdem jetzt erneut vom Fitnessstudio angesprochen wurde, dass ich doch das nächste mal bitte die Kursgebühr mitnehmen soll und ich im Gegenzug sofort meine Teilnahmebestätigung für den Kurs bekomme, möchte ich nun tatsächlich den Vertrag fristlos kündigen.
Zumal ich vermute, dass das Fitnessstudio die 80 Euro Kursgebühren von mir und auch von allen anderen Mitgliedern nicht versteuert sondern schon als Schwarzgeld einsackt. Aber das ist nur ne kuriose Vermutung von mir.

Nach euren Ausführungen scheint das ja möglich zu sein wegen schweren Bruchs des vertraglichen Vertrauensverhältnis.

Nur wie verfasse ich nun das ganze in einem Schreiben. Welche Gesetze/Paragraphen kann hier zu Grunde legen?

viele Grüße
Dominik

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach euren Ausführungen scheint das ja möglich zu sein wegen schweren Bruchs des vertraglichen Vertrauensverhältnis. <hr size=1 noshade>



Das geht, s.O., allerdings nur in angemessener Frist, siehe § 314 III BGB :

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Inzwischen sind 3 Wochen vergangen.

Ich glaube aber nicht, dass der Betrieb nach einer fristlosen Kündigung die Beiträge einklagen würde, egal was du da reinschreibst. "Kündigung wegen der mir angeratenen Finanzierung Ihrer Präventionskurse" sollte völlig ausreichen.

Das Risiko, dass dieses Geschäftsmodell bei einem Gericht aktenkundig wird, geht dieser Betrieb sicher nicht ein.

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-- Editiert asap am 21.06.2014 09:47

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Leute,

nach meiner fristlosen Kündigung in besagten Fitnessstudio wurde der Mitgliedsbeitrag erneut abgebucht. Ich habe daraufhin den Betrag von der Bank einfach wieder zurückbuchen lassen.

Nun habe ich vom Fitnessstudio einen Brief bekommen, in dem ich um ein persönliches Gespräch gebeten werde, um die Angelegenheit zu klären. Sie schreiben wörtlich, dass sie damit eine gerichtliche Auseinandersetzung zwecks des Falls vermeiden wollen.

Wie schätzt ihr diesen Brief ein?
Bekommt da jemand kalte Füße mit der Befürchtung, dass ich das ganze öffentlich machen könnte oder aber sehen die sich im Recht und wollen mich notfalls mit rechtlichen Schritten in die Knie zwingen?

viele Grüße
Dominik

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde knapp antworten, dass du persönliche Gespräche verweigerst und sie sich schriftlich äußern mögen. Wenn sie das gerichtlich klären möchten, würdest du gerne das Gericht darauf hinweisen, dass du vom Studio aufgefordert wurdest, gegenüber der Krankenkasse Betrug zu begehen.

Meiner Meinung nach meinen die das nicht ernst.

Oder man reagiert gar nicht auf deren Brief. Nur abheften und abwarten.

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-- Editiert mepeisen am 08.08.2014 10:38

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stibizi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Der brief kam per Einschreiben mit Rückschein sogar.
also irgendwie kommt mir das etwas komisch vor

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