Guten Abend,
Gegenstand meiner Fragen ist der Fitness-Vertrag meiner Freundin.
Sie will kündigen, der Betreiber stellt sich quer.
Zum Vertrag :
Clubmitglied, ein Jahr Laufzeit
"Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann bei Einhaltung einer Frist von 2 Monaten erstmals zum 10.Oktober 2004 und danach jeweils zum 28. Februar und 30. September eines Kalenderjahres, nur schriftlich gekündigt werden."
Die Laufzeit hat sich ja erledigt, aber da Sie den Termin Ende Februar verpasst hat, läuft der Vertrag scheinbar noch bis September.
Die Frage ist, ob diese Regelung rechtens ist ?
Ich habe ein wenig recherchiert, werde aber nicht so ganz schlau daraus.
Folgenden Text habe ich unter www.verbraucher-ur*eile.de gefunden :
"Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98)."
Trifft das zu ?
Vielen Dank für alle Tipps & Erfahrungen.
Grüße Eric Binder
Vertrag Fitnesstudio - Kündigung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo!
Dies trifft m.E. auf den Vertrag Ihrer Freundin nicht zu. Denn hier wurde eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart, d.h. die Kündigung muß SPÄTESTENS bis Ende Juli dem Fitneß-Studio zugehen.
Unzulässig wäre es, wenn dort gestanden hätte, daß die Kündigung nur wirksam zwischen 25. und 31. Juli erklärt werden kann.
Also ist die Fristenregelung im Vertrag zulässig und m.E. auch üblich.
Gruß
Harry!
Guten Tag,
auch mE ist dieses Urteil hier nicht anwendbar. Ich schließe mich den Erläuterungen von Harry diesbezüglich an. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kündigung so schnell wie möglich dem Vertragspartner zugeht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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