Hallo
Ich habe mal eine frage.
Ich habe heute Post von einer Ra bekommen die ein Fitnesstudi vertritt wo ich mich mal angemeldet habe aber nie hingegangen bin.
Nun ist den gute Fitness Studio nach 4 Jahren eingefallen mir zu schreiben dann die 700€ haben wollen.
Also ich verstehe die Welt nicht mehr und Patzig ist die Anwältin auch noch .. ich habe das Fitness Studio nie Betretten weil ich meine Mitgliedskarte nie erhalten bzw abgeholt habe
Kann ich da was machen ... weil 4 Jahre ist ne lange Zeit
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Vertrag Gültig? Fitness Studio will nach 4 Jahren auf einmal Geld
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Ganz raus aus der Nummer kommst du nicht. Wer Verträge eingeht und die angebotene Leistung nicht abruft, der muss trotzdem zahlen. Du hättest ja kündigen können.
Aber: Es ist fragwürdig, warum das Fittnessstudio einen augenscheinlich zahlungsunwilligen 4 Jahre (!) Gebühren erheben will ohne ihm beispielsweise den Vertrag nicht zwischenzeitlich fristlo zu kündigen. Auch dürfte keine 4jährige Vertragslaufzeit vorliegen, die wäre soweiso verboten (maximal 2 Jahre Mindestlaufzeit, maximal jährliche Verlängerung). Genauso dürften hier einmal mehr einige Fantasiegebühren erhoben werden.
Ich würde sagen, zuerst einmal eine Forderungsaufstellung fordern von der Anwältin. Dann eine Angabe, wann und wie Mahnschreiben an dich versendet wurden.
P.S.: Selbst wenn sie 4 Jahre fordern. Eines davon dürfte vielleicht sogar verjährt sein. Wenn nicht sogar alles verjährt ist.
-- Editiert mepeisen am 12.11.2012 19:29
quote:
Es ist fragwürdig, warum das Fittnessstudio einen augenscheinlich zahlungsunwilligen 4 Jahre (!) Gebühren erheben will ohne ihm beispielsweise den Vertrag nicht zwischenzeitlich fristlo zu kündigen.
Warum sollte es nicht das gute Recht des Studios zu sein, auf einem Vertrag zu bestehen, solange die Gegenseite ihn nicht kündigt?
Warum sollte es sowas wie eine "Kündigungspflicht" des Studios geben? Ist doch durch nichts zu begründen.
quote:
Auch dürfte keine 4jährige Vertragslaufzeit vorliegen, die wäre soweiso verboten (maximal 2 Jahre Mindestlaufzeit, maximal jährliche Verlängerung)
Nö, aber automatische Verlängerung hat ja letztlich denselben Effekt.
quote:
Dann eine Angabe, wann und wie Mahnschreiben an dich versendet wurden.
Sinnfrei. Die Forderungen dürften fällig sein (solche Verträge enthalten immer klare Zahlungsziele für die Beiträge), Nachweis von Inverzugsetzung ist daher entbehrlich.
quote:
Eines davon dürfte vielleicht sogar verjährt sein.
Kommt auf die Fälligkeit der Beiträge an.
quote:
Wenn nicht sogar alles verjährt ist.
Das aber nur bei der Interpretation, daß es sich ausschließlich um Forderungen handelt, die vor 4 Jahren entstanden sind.
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